Was gilt für eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung, die häufig für Studentenjobs oder Saisonarbeit genutzt wird, liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Kalenderjahres von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Gleichzeitig darf die Beschäftigung nicht der Haupterwerb des Beschäftigten sein.
Kurzfristige Beschäftigungen sind in der Regel sozialversicherungsfrei, jedoch lohnsteuer- und kirchensteuerpflichtig. Sie beinhalten Ansprüche auf Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Checkliste: Dann liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor
Um sicherzustellen, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, überprüfen Sie bitte die folgende Checkliste. Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung:
- Das monatliche Einkommen übersteigt nicht 520 Euro.
- Liegt das Einkommen über 520 Euro, liegt keine Berufsmäßigkeit vor.
Kurzfristige Beschäftigung: Dauer
Arbeitet der Beschäftigte in Vollzeit (mind. fünf Tage pro Woche), darf die Beschäftigung höchstens auf drei Monate befristet sein. Arbeitet er weniger als fünf Tage in der Woche und das regelmäßig, so ist die kurzfristige Beschäftigung auf 70 Arbeitstage begrenzt.
Wenn ein Arbeitnehmer mehrere kurzfristige Beschäftigungen in einem Kalenderjahr ausübt, sei es gleichzeitig oder hintereinander, dann sind die Zeiten einzeln zu erfassen und zusammenzurechnen.
Info
Nicht möglich: Die kurzfristige Beschäftigung auf zwei Jahre aufzuteilen
Ist eine einzelne Beschäftigung auf zwei Kalenderjahre aufgeteilt (z. B. von November bis Januar), gilt ebenfalls die maximale Dauer – sie darf nicht auf zwei Jahre aufgeteilt werden.
Befristung und nicht regelmäßige Ausübung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist als solche nur gültig, wenn die Befristung von Beginn an festgelegt ist – durch vertragliche Vereinbarung oder wenn sie aufgrund ‚ihrer Eigenart‘ so beschaffen ist. Ist die voraussichtliche Dauer vor Beginn der Beschäftigung und vor Vertragsschluss noch unbekannt, kann keine kurzfristige Beschäftigung vereinbart werden.
Außerdem ist darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer die Tätigkeit nicht regelmäßig ausübt. Das heißt, wenn derselbe oder dieselbe Beschäftige für eine bestimmte Aufgabe immer wieder beschäftigt wird, können Sie ihn nicht als kurzfristig Beschäftigten einstellen, auch dann nicht, wenn er nicht mehr als 70 Tage bei Ihnen beschäftigt ist.
Berufsmäßigkeit ausgeschlossen
Eine kurzfristige Beschäftigung darf dem Beschäftigten nicht als Haupteinkommensquelle dienen. Das heißt, er darf eine kurzfristige Beschäftigung nur neben seiner Hauptbeschäftigung ausüben. Hierunter fallen auch ein Studium, der Schulbesuch oder die Rente.
Ist die kurzfristige Beschäftigung die einzige Beschäftigung, der der Arbeitnehmer nachgeht, oder finanziert er sich ausschließlich durch diese den Lebensunterhalt, ist die Beschäftigung berufsmäßig.
Info
Diese Ausnahme ist zu beachten
Verdient ein Arbeitnehmer weniger als 520 Euro (bis 30.September 2022: 450 Euro) im Monat, darf er dennoch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, auch wenn diese als berufsmäßig gelten würde. An die Dauer und Befristung, die für eine kurzfristige Beschäftigung gelten, ist er aber gebunden.
Praxis-Beispiel: Überprüfung der berufsmäßigen Natur einer Beschäftigung
Beschäftigungsfall A:
- Befristet vom 1. Mai bis 15. Juni
- 5 Tage pro Woche (40 Stunden)
- Monatliches Arbeitsentgelt von 1.400 €
- Dauer von 105 Tagen
In diesem Fall handelt es sich weder um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung noch um eine kurzfristige Beschäftigung. Stattdessen besteht Sozialversicherungspflicht.
Beschäftigungsfall B:
- Befristet vom 16. Juli bis 31. August
- 5 Tage pro Woche (40 Stunden)
- Monatliches Arbeitsentgelt von 1.400 €
- Dauer von 45 Tagen
Bei dieser Beschäftigung kann nicht von einer kurzfristigen Beschäftigung ausgegangen werden, da sie berufsmäßig ausgeübt wird und daher sozialversicherungspflichtig ist.
Kurzfristige Beschäftigung: Darauf müssen Sie als Arbeitgeber achten
Die Einstellung kurzfristig Beschäftigter ist relativ unkompliziert. Doch es gibt ein paar Dinge, die Sie beachten sollten.
Kurzfristige Beschäftigung: Arbeitsvertrag und Meldung
Das Arbeitsverhältnis muss vertraglich festgehalten werden. Der Arbeitsvertrag für eine kurzfristige Beschäftigung sollte vor allem den Beginn und die Befristung der Beschäftigung enthalten sowie die Vergütung, Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaubs- und Krankheitsregelung, Nebentätigkeit, Verschwiegenheitspflicht und Verfall- und Ausschlusspflichten. Zusätzliche Vereinbarungen, Vertragsänderungen und Nebenabreden sollten Sie ebenfalls im Vertrag festhalten.
Jede kurzfristige Beschäftigung müssen Sie bei der Minijob-Zentrale an- bzw. abmelden.
Für kurzfristig Beschäftigte gilt das übliche DEÜV-Meldeverfahren. Deshalb sind für kurzfristig Beschäftigte die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Auch Jahresmeldungen und sonstige Entgeltmeldungen sind für kurzfristige Beschäftigungen zu erstatten.
Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist stets „000 000“ und als Beitragsgruppenschlüssel „000“ anzugeben. Der Beitragsgruppenschlüssel wird von den Sozialversicherungsträgern festgelegt und richtet sich nach der Art der Beschäftigung sowie der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Eine genaue Zuordnung des richtigen Beitragsgruppenschlüssels ist wichtig, um mögliche Fehler oder Nachzahlungen zu vermeiden.
Darüber hinaus ist in den Meldungen für kurzfristig Beschäftigte der Personengruppenschlüssel „110“ anzugeben.
Zusätzlich sind in allen Entgeltmeldungen für kurzfristig Beschäftigte (Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen) auch die notwendigen Angaben zur Unfallversicherung anzugeben. Dazu gehört im Datenbaustein „Unfallversicherung“ (DBUV) auch das zur Unfallversicherung beitragspflichtige Entgelt aus einer kurzfristigen Beschäftigung.
Tipp
Muster-Arbeitsvertrag schafft Effizienz
Wenn Sie ein Unternehmen haben, das regelmäßig kurzfristige Beschäftigung anbietet, sollten Sie ein Arbeitsvertrag Muster erstellen, um die Wiederholung des Prozesses zu erleichtern und Zeit zu sparen.
Urlaub und Lohnfortzahlung
Sobald Ihr Arbeitnehmer einen vollen Monat bei Ihnen beschäftigt ist, hat er Anspruch auf Erholungsurlaub – und zwar auf ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs pro Monat. Außerdem steht ihm nach vier Wochen ebenfalls Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
Lohnnebenkosten
Für kurzfristig Beschäftigte fallen keine Sozialabgaben auf den Arbeitslohn an, die Beschäftigung ist also sozialversicherungsfrei. Als Arbeitgeber müssen Sie allerdings Lohnsteuer und Kirchensteuer (je nach Höhe des Einkommens auch Solidaritätszuschlag) abführen und die Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2 an die Krankenkasse zahlen. Außerdem müssen Sie Ihre Arbeitnehmer bei Ihrer Berufsgenossenschaft unfallversichern.
Tipp
Genau prüfen
Prüfen Sie genau, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, sonst drohen Nachzahlungen. Nutzen Sie dafür z. B. einen Personalfragebogen. Für eine kurzfristige Beschäftigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts im Übrigen nicht relevant.
Kurzfristige Beschäftigung: Schüler
Schüler, die eine Beschäftigung bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausüben, sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Das gilt auch für Ferienjobs. Werden jedoch innerhalb eines Kalenderjahres mehrere aufeinander folgende kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt, werden diese zusammengerechnet und gelten als eine Beschäftigung, auch wenn sie bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden.
Wird durch die Zusammenrechnung die Zeitgrenze überschritten und liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze, besteht Sozialversicherungspflicht.
Kurzfristige Beschäftigung: Studierende
Beschäftigt ein Arbeitgeber Studenten im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung, sind auch diese in der Regel sozialversicherungsfrei. Werden jedoch die Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten, kann unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsfreiheit nach dem Werkstudentenprivileg bestehen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Beschäftigung beschränkt sich auf die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien). Gelegentliche zeitliche Überschneidungen mit der Vorlesungszeit von bis zu zwei Wochen sind unschädlich.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 20 Stunden darf nur durch Arbeit am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden überschritten werden.
Kurzfristige Beschäftigung: Elternzeit
Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen während der Elternzeit richtet sich nach den allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Kurzfristige Beschäftigungen während der Elternzeit gelten nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung als berufsmäßig ausgeübt. Daher besteht trotz der Begrenzung auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage Versicherungspflicht.
Kurzfristige Beschäftigung und Steuern zahlen
Der Lohnsteuerabzug erfolgt entweder auf Basis der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) oder er wird mit 25 % Lohnsteuer pauschal versteuert. Dazu kommt eventuell die Kirchensteuer und je nach Höhe des Einkommens der Solidaritätszuschlag mit 5,5 %.
Alternative Pauschalierungsmöglichkeiten
Handelt es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung im steuerlichen Sinne, aber um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung, kommen die Pauschsteuersätze von 2 % oder 20 % in Betracht.
Scheiden auch diese Pauschalierungsmöglichkeiten aus, kann der Arbeitgeber ggf. die Pauschalierung für Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft mit 5 % wählen. Sie gilt insbesondere für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer.
FAQ: Fragen und Antworten zur kurzfristigen Beschäftigung
Wie viel darf ein kurzfristig Beschäftigter maximal verdienen?
Die Höhe des Lohns ist nicht relevant. Es gibt keinen Höchstbetrag. Hierbei ist nur relevant, dass die Befristung eingehalten und die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Wo melde ich eine kurzfristige Beschäftigung an?
Bei der Minijob-Zentrale.
Wie viel Urlaub steht kurzfristig Beschäftigten zu?
Nach einem Monat im Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel Urlaub.
Für welche gesellschaftlichen Gruppen macht eine kurzfristige Beschäftigung Sinn?
Wegen der Ferienzeit macht es vor allem für Schüler und Studenten Sinn, einer kurzfristigen Beschäftigung nachzugehen, da sie meist familienversichert sind. Zudem profitieren Rentner und Minijobber. Aber auch bei Saisonarbeit und Krankenvertretungen ist ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis eine sinnvolle Möglichkeit.
Kann man eine kurzfristige Beschäftigung verlängern?
Die kurzfristige Beschäftigung kann über ein Kalenderjahr verteilt werden und ist auf 70 Arbeitstage begrenzt. Bei einer Kettenbefristung (Aneinanderreihung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen bei einem Unternehmen) wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, sobald die Zeitgrenzen überschritten worden ist.