Sonderurlaub für Mitarbeiter: Wann Arbeitgeber die Freistellung gewähren müssen

Sonderurlaub erlaubt Mitarbeitern, in bestimmten Lebensereignissen eine Pause von der Arbeit zu nehmen. Die Dauer und Gründe für Sonderurlaub können variieren, aber es gibt Beispiele wie einen Tag für die Geburt des eigenen Kindes oder zwei Tage für den Tod eines nahen Familienangehörigen. Einige Arbeitgeber orientieren sich dabei am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfahren Sie hier alles wichtige zum Thema Sonderurlaub.

Zuletzt aktualisiert am 18.10.2024
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Definition

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die Mitarbeitern gewährt wird, um bestimmte persönliche oder familiäre Angelegenheiten zu regeln. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Urlaub, der über den regulären Jahresurlaub hinausgeht. Sonderurlaub kann beispielsweise für die Teilnahme an familiären Ereignissen wie Hochzeiten oder Beerdigungen, für die Geburt eines Kindes, für Umzüge oder für die Pflege von erkrankten Familienmitgliedern gewährt werden. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen für Sonderurlaub variieren je nach Unternehmen und Tarifvertrag.

Rechtsgrundlage § 616 BGB

Das Recht auf Sonderurlaub ergibt sich aus § 616 BGB, wobei der Gesetzgeber hier drei Voraussetzungen nennt, die vorliegen müssen, um einen Anspruch zu begründen:

  • Es handelt sich um eine nicht erhebliche Zeitspanne.
  • Die Hinderung, die Arbeitsleistung zu erbringen, geschieht durch einen in der Person des Arbeitnehmenden liegenden Grund.
  • Der Arbeitnehmende hat den Grund nicht selbst verschuldet.

Rechtsgrundlage Tarifvertrag

Ein Anspruch ergibt sich auch, wenn dieser in einem Tarifvertrag vereinbart ist. Darin werden die gesetzlichen Regelungen meist genauer definiert. Allerdings gilt: Ist der Sonderurlaub definiert durch eine abgeschlossene Aufzählung, ergeben sich für Arbeitnehmer keine weiteren Ansprüche in anderen Fällen.

Wie viel Sonderurlaub steht Mitarbeitern wann zu?

Wofür und wie lange Sonderurlaub gewährt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Oft orientieren sich Arbeitgeber am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nach diesem gilt Folgendes:

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<b>Grund</b>
GrundDauer
Geburt des eigenen Kindes 1 Tag
Tod eines nahen Familienangehörigen 2 Tage
Umzug aus betrieblichen Gründen 1 Tag
Schwere Erkrankung von Angehörigen im gleichen Haushalt 1 Tag
Erkrankung eines Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat 4 Tage
25-jähriges oder 40-jähriges Betriebsjubiläum 1 Tag
Ärztliche Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sind Dauer der Behandlung + Anfahrts- und Abfahrtszeiten

Viele Arbeitgeber gestatten ihren Mitarbeitern auch am Tag der eigenen Hochzeit einen oder zwei Tage Sonderurlaub, manchmal auch bei der Trauung von Verwandten.

Wann muss man den Sonderurlaub beantragen?

Arbeitgebern stellt sich häufig die Frage: Kann der Sonderurlaub von Mitarbeitern auch noch genommen werden, wenn das Ereignis bereits vorbei ist? 
Gerichte entschieden in solchen Fällen, dass der Sonderurlaub anlassbezogen ist und darum zeitnah zum Ereignis genommen werden muss. Ist der Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Ereignisses arbeitsunfähig, besteht kein Anspruch auf Freistellung zu einem späteren Termin.
 

Beispiele für bezahlten Sonderurlaub

Für bezahlten Sonderurlaub gibt es mehr Gründe, als man vielleicht denken würde. Bei den meisten Gründen wird allerdings im Einzelfall entschieden, ob es sich um einen Grund für bezahlten Sonderurlaub handelt.

Bei den meisten Fällen sind bestimmte Fristen vorgesehen. Wenn Arbeitnehmer länger als vorgesehen im Sonderurlaub bleiben, müssen sie damit rechnen, dass die Fortzahlung des Lohns eingestellt wird. Einige Gründe für bezahlten Sonderurlaub wollen wir Ihnen im Folgenden aufzeigen:

Arztbesuch oder Operation

Ein Arztbesuch ist in dem Fall eine Rechtfertigung für bezahlten Sonderurlaub, wenn kein Einfluss auf den Termin genommen werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Öffnungszeiten der Arztpraxis identisch mit den Arbeitszeiten des Arbeitnehmers beziehungsweise der Arbeitnehmerin sind. Es ist also nicht möglich, den Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu legen.

Auch wenn der oder die Arbeitnehmer unzumutbar lange auf einen alternativen Termin außerhalb der Arbeitszeiten warten müsste, ist das ein Grund für bezahlten Sonderurlaub. 
Bei einem Gleitzeitmodell entfällt der Anspruch dann, wenn der Termin zwar außerhalb der Kernarbeitszeit, aber innerhalb der Gleitzeit liegt. Dann besteht auch kein Anspruch darauf, die Zeitspanne des wahrgenommenen Termins auf einem Zeitkonto gutzuschreiben.

Operationen sind nur dann eine Rechtfertigung für bezahlten Sonderurlaub, wenn diese zur Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind. Im Grunde bezieht sich das vor allem auf Schönheitsoperationen, die höchstens als unbezahlter Sonderurlaub mit Arbeitgebern vereinbart werden können. Aber beispielsweise ist auch eine Augenoperation für die Behebung von Kurzsichtigkeit kein Grund für bezahlten Sonderurlaub, wenn die Sehkraft nicht entscheidend für die Ausführung des Jobs ist.

Sonderurlaub bei Todesfall und Beerdigung

Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht dann, wenn nahe Angehörige versterben. Als nahe Angehörige gelten:

  • Ehepartner
  • Lebensgefährten
  • Lebenspartner
  • eigene Kinder
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Eltern
  • Schwiegereltern
  • Geschwister

Der Sonderurlaub Beerdigung sieht mindestens einen bezahlten Tag der Arbeitsbefreiung vor. Die Arbeitsbefreiung kann aber bis zu drei Tagen angesetzt werden. Das ist abhängig von der Beziehung der verstorbenen Person zum Arbeitnehmer und davon, ob diese gemeinsam in einem Haushalt gelebt haben.

Drei Tage Arbeitsbefreiung beim Sonderurlaub bei Todesfall besteht im Falle des Todes von Ehepartnern, Lebensgefährten und Lebenspartnern, mit denen ein Haushalt geteilt wurde. Alle andere Angehörigen, die im selben Haushalt lebten wie der oder die Arbeitnehmer bringen einen Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub Beerdigung. Sonderurlaub bei Todesfall anderer naher Angehöriger beträgt demnach einen Tag. In den meisten Tarifverträgen wird hingegen nicht so explizit unterschieden und es gibt bei Todesfällen naher Angehöriger zwei Tage bezahlten Sonderurlaub.

Bewerbung bei einem anderen Unternehmen

Für die Bewerbung bei einem anderen Unternehmen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, sofern das aktuelle Arbeitsverhältnis bereits von einer Partei gekündigt wurde. Dieser Anspruch kann entfallen, wenn das Arbeitsverhältnis nur von kurzer Dauer war.

Erkrankung von Kindern

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine bezahlte Arbeitsbefreiung. Diese Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • die Erkrankung des Kindes macht eine Pflege des Kindes erforderlich
  • die Pflege und Betreuung des Kindes können nicht durch andere Personen sichergestellt werden
  • das kranke Kind ist nicht älter als 8 Jahre (in höherem Alter steigen die Voraussetzungen für die Schwere der Erkrankung und Pflegebedürftigkeit)
  • das Kind lebt im selben Haushalt wie der oder die Arbeitnehmer
  • es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, dass das Kind pflegebedürftig ist

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub, um das kranke Kind zu pflegen.

Sind beide Elternteile berufstätig, können diese frei entscheiden, welcher Elternteil den bezahlten Sonderurlaub für die Pflege des Kindes nimmt. Beide gleichzeitig ist nicht möglich. Außerdem müssen die Belange der jeweiligen Arbeitgeber berücksichtigt werden. Es ist auch möglich, dass die Eltern sich den bezahlten Sonderurlaub aufteilen. Arbeitgeber haben das Recht, den bezahlten Sonderurlaub im Falle von kranken Kindern auf vier Tage pro Kind oder vier Tage im Jahr zu kürzen. Bei einer Erkrankung des Kindes während bereits genommenem Urlaub, entsteht weder ein Anspruch auf Sonderurlaub noch auf eine Verlängerung des Urlaubs um die entsprechenden Tage.

Sonderurlaub Kinderbetreuung

Bezahlter Sonderurlaub für die Kinderbetreuung ist nur dann möglich, wenn ein Kind dauerhaft betreut werden muss und es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Also beispielsweise, wenn der Kindergarten geschlossen hat und keine andere Person die Betreuung übernehmen kann. Mit höherem Alter des Kindes steigen auch die Anforderungen für bezahlten Sonderurlaub, da ältere Kinder in der Regel weniger betreuungsbedürftig sind und somit weniger Kinderkrankentage benötigt werden. Die Entscheidung ist in der Regel vom Einzelfall abhängig.

Behördengänge

Wenn eine Behörde einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zu einem Termin geladen hat, ist das ein Grund für bezahlten Sonderurlaub, da der Termin von der Behörde ausgeht. Macht der oder die Arbeitnehmer selbst einen Termin bei einer Behörde, der in die Arbeitszeit fällt, ist das keine Rechtfertigung für bezahlten Sonderurlaub. Es sei denn, die Öffnungszeiten der behördlichen Einrichtung verhindern einen Termin außerhalb der Arbeitszeiten.

Gerichtstermin

Wird ein Arbeitnehmer als Partei oder Zeuge zu einem Gerichtstermin geladen, besteht ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Wie lang dieser bezahlte Sonderurlaub ausfällt, hängt davon ab, wie weit das Gericht entfernt ist. Muss beispielsweise bereits am Vortag angereist werden, weil das Gericht sich weit weg befindet und der Termin sonst nicht wahrgenommen werden kann, gilt auch ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für den Tag der Anreise.

Ausführung staatsbürgerlicher Pflichten

Für die Ausführung ehrenamtlicher Tätigkeiten besteht ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dabei kommt es aber auf die Tätigkeit an. Diese Ehrenämter qualifizieren sich dafür:

  • Richter
  • Schöffen
  • Ehrenamtlicher Katastrophenschutz
  • Freiwillige Feuerwehr

Die gesetzlichen Regelungen liefert hier nicht ausschließlich das BGB, sondern auch das Katastrophenschutzgesetz, das Zivilschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen. Der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Tage betragen.

Sonderurlaub Hochzeit

Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub Hochzeit besteht nur für das angehende Ehepaar für einen Tag. Trauzeugen, Brautjungfern und Gäste einer Hochzeit haben keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.

Sonderurlaub Geburt

Bei der Geburt eines Kindes wird unterschieden, ob es sich um die Geburt eines ehelichen oder unehelichen Kindes handelt. Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für den Tag der Geburt besteht nur bei ehelichen Kindern. Für uneheliche Kinder kann unbezahlter Sonderurlaub vereinbart werden.

Sonderurlaub Umzug

Der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub Umzug hängt von dem Grund für den Umzug ab. Ist der Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich oder dient zumindest einem ähnlichen Grund – beispielsweise, wenn der oder die Arbeitnehmer näher an die Tätigkeitsstätte zieht, um den Arbeitsweg zu verkürzen – dann ist das eine Rechtfertigung für einen Tag bezahlten Sonderurlaub.

Handwerkertermin

Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht nur dann, wenn es sich um einen Notfall handelt. Beispielsweise ein Wasserrohrbruch.

Beispiele für unbezahlten Sonderurlaub

Es gibt Umstände, die man nicht beeinflussen kann, die aber kein Grund für bezahlten Sonderurlaub sind. Aber zumindest für unbezahlten Sonderurlaub. Das sind unter anderem diese:

Längere Erkrankung des Kindes

Wenn die Zeitspanne für den bezahlten Sonderurlaub bei einem erkrankten Kind abläuft, kann unter diesen Bedingungen unbezahlter Sonderurlaub genommen werden:

  • eine Bestätigung durch ein ärztliches Zeugnis, dass das Kind weiterhin pflegebedürftig ist
  • das Kind ist unter 12 Jahre alt
  • die erlaubten 50 Tage Sonderurlaub im Jahr wurden noch nicht ausgeschöpft

Insgesamt darf der Sonderurlaub einen Zeitraum von 20 Tagen bei Alleinerziehenden oder 10 Tage bei Paaren pro Kind im Jahr nicht überschreiten. Während des unbezahlten Sonderurlaubs zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Abschlussfeiern des Kindes

Für Abschlussfeiern besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Manche Arbeitgeber genehmigen aber einen Tag unbezahlten Sonderurlaub für den Anlass.

Familienfeiern

Abgesehen von der eigenen Hochzeit und der Beerdigung nahestehender Angehöriger, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub für Familienfeiern. Es kann sich aber mit Arbeitgebern auf einen Tag unbezahlten Sonderurlaub geeinigt werden.

Widrige Verkehrsverhältnisse

Hier besteht keinerlei Anspruch auf Sonderurlaub.

Kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub verweigern?

Der Anspruch auf Sonderurlaub kann bereits vertraglich in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abgeändert oder verweigert werden. Grundsätzlich haben Arbeitgeber auch immer das Recht, Sonderurlaub abzulehnen, wenn dieser den Betrieb gefährden würde. Beispielsweise, wenn durch zahlreiche Ausfälle des Personals dann der Betrieb nicht weiterlaufen könnte.

Einmal genehmigter Sonderurlaub kann aber nicht einfach so wieder zurückgenommen werden. In dem Fall müssten sich beide Seiten darauf einigen, dass der Sonderurlaub zurückgezogen wird.