SV-Meldeportal: Wie der Nachfolger von sv.net funktioniert

Das SV-Meldeportal löste im Oktober 2023 die Ausfüllhilfe sv.net ab. Für diese gab es bis zum 29. Februar eine Übergangszeit – seit 1. März sind der Datenaustausch und die Nutzung des Datenspeichers darüber nicht mehr möglich. Arbeitgeber können nun das SV-Meldeportal verwenden. Die wichtigsten Infos dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Lächelnde Frau bedient einen Laptop
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 |  Zuletzt aktualisiert am:02.04.2024

Was ist das SV-Meldeportal?

Das SV-Portal ist eine Webanwendung, die als Ausfüllhilfe dient, um Meldungen und Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Seit Oktober 2023 ist sie für alle Unternehmer zugänglich und löst den Vorgänger sv.net ab. Als Ausfüllhilfe ersetzt das SV-Meldeportal kein Entgeltabrechnungsprogramm. Es ist vor allem für kleine Unternehmen gedacht, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen.

Info

Keine Pflicht zur Nutzung des SV-Meldeportals für Arbeitgeber

Sie sind nicht verpflichtet, das SV-Meldeportal zu nutzen. Wenn Sie mit einem professionellen Lohnprogramm arbeiten, lassen sich SV-Meldungen und Bescheinigungen auch einfach darüber an die Sozialversicherungsträger senden. Als Nutzer von Lexware lohn+gehalt können Sie beispielsweise beruhigt sein – die Software übermittelt alle nötigen Meldungen für Sie, ohne dass Sie das Portal verwenden müssen.

Warum wurde sv.net durch das SV-Meldeportal ersetzt?

Laut § 95a SGB IV sind die Sozialversicherungsträger verpflichtet, eine Ausfüllhilfe für Arbeitgeber und Selbstständige zur Verfügung zu stellen, die einen elektronischen Austausch von Meldedaten, Beitragsnachweisen etc. dauerhaft möglich macht. 
Im Vergleich zur alten Version sv.net ist das neue SV-Meldeportal besser auf die Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzern zugeschnitten. Außerdem passt sich die Auflösung des Informationsportals automatisch an verschiedene Endgeräte an – so etwa an:

  • Smartphones
  • PCs
  • Tablets

So funktioniert die SV-Meldeportal-Anmeldung

Für die Registrierung beim SV-Meldeportal brauchen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat, um sich zu authentifizieren. Jeder, der in Ihrem Unternehmen als Administrator auf das Meldeportal zugreifen soll, benötigt ein eigenes Zertifikat. Das ELSTER-Organisationszertifikat beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Nachdem Sie sich und Ihr Unternehmenskonto authentifiziert haben, geben Sie Ihre Unternehmensdaten samt Betriebsnummer ein. Per Post erhalten Sie anschließend ein Vertretungsberechtigungsschreiben, das einen Freischaltcode enthält. Über diesen erhalten Sie dann Zugriff aufs Portal, Ausfüllhilfen, Erklärvideos und vieles mehr.

Info

Keine Datenübernahme aus sv.net

Haben Sie zuvor bereits sv.net genutzt, ist es wichtig zu wissen, dass Daten aus sv.net nicht in das SV-Meldeportal übernommen werden. Sie müssen die Daten neu eingeben.

Haben Sie mehrere Betriebsstätten, beachten Sie Folgendes: Für jede Betriebsnummer benötigen Sie jeweils ein ELSTER-Organisationszertifikat. Sie können die Betriebsstätten allerdings über die Mandatsverwaltung zusammenlegen.

Wie hoch sind die SV-Meldeportal-Kosten?

Für die Nutzung des SV-Meldeportals fallen folgende Kosten an:

  • 36,00 Euro netto für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer.
  • 99,00 Euro netto für den Austausch von mehreren Meldungen für eine Betriebsnummer.

Die Nutzungsgebühr wird für 36 Monate im Voraus erhoben.

Info

SV-Meldeportal im Jahr 2024 kostenlos

Wenn Sie sich vor dem 31. März 2024 registrieren, fallen für das SV-Meldeportal 2024 (und 2023) keine Nutzungsgebühren an.

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