Was ist die Corporate Sutainability Reporting Directive (CSRD)?
Die CSRD ist eine im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Richtlinie, welche die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung regelt. Damit verpflichtet die EU Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten, dazu zählen:
- Umweltaspekte – zum Beispiel die Höhe der Treibhausgasemissionen, die Menge des Abfalls oder der Energieverbrauch
- soziale Themen – wie Gleichstellung und Arbeitsbedingungen,
- Governance-Faktoren, also die Art, wie das Unternehmen geführt und kontrolliert wird
Vereinfacht ausgedrückt muss im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung dargestellt werden, was ein Unternehmen tut, um die Umwelt zu schonen und soziale Standards einzuhalten (früher Bestandteil der sog. „nichtfinanziellen Erklärung“). Beides soll im Einklang mit ökonomischen Zielen erfolgen, etwa der Gewinnerzielung. Es muss also dargestellt werden, wie sich das Geschäftsmodell eines Unternehmens auf Umwelt und Menschenrechte auswirkt und was getan wird, um die Umwelt wenig zu belasten oder die Ausbeutung von Arbeitnehmern – auch in Drittländern – zu vermeiden.
Achtung
CSRD versus EU-Taxonomie – Was ist der Unterschied?
Die CSRD und die EU-Taxonomie hängen eng zusammen, haben aber unterschiedliche Aufgaben.
Die CSRD gibt vor, welche Informationen die Unternehmen in ihren Berichten offenlegen müssen, wenn es um Themen wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung geht. Sie regelt also, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen berichten sollen.
Die EU-Taxonomie ist hingegen wie eine Art „grüner Kriterienkatalog“ oder ein Regelwerk, das genau festlegt, was als nachhaltig gilt. Wenn ein Unternehmen sagt, dass es nachhaltig arbeitet, muss es sich nach diesen Regeln richten und genau überprüfen, ob es die Kriterien der Taxonomie erfüllt.
Die CSRD sorgt also dafür, dass Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten müssen. Die EU-Taxonomie legt fest, wie Nachhaltigkeit definiert wird und welche Maßstäbe ein Unternehmen dafür anlegen muss. Die Berichte, die nach der CSRD erstellt werden, müssen sich auf die Vorgaben der EU-Taxonomie beziehen, um klarzustellen, ob die angegebenen Aktivitäten auch tatsächlich als nachhaltig gelten.
Welche Unternehmen fallen unter die CSRD?
Nicht alle Unternehmen müssen sofort berichten. In der ursprünglichen Fassung der CSRD waren Anforderungen festgelegt, die eine schrittweise Steigerung vorgesehen haben:
- Große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen, sind zuerst betroffen: Sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeitende, erwirtschaften einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder verfügen über eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten.
- Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bestimmte Finanzinstitute sowie Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities) sollen ab 2026 folgen. Die Berichtspflichten sind aber weniger umfangreich als die der großen Unternehmen. Das soll sicherstellen, dass diese Unternehmen nicht übermäßig belastet werden und trotzdem wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen liefern können.
- Nicht börsennotierte KMU können freiwillig berichten, wobei die EU auch hier vereinfachte Standards für die Berichterstattung (der so genannte Voluntary SME-Standard, kurz: VSME) entwickelt hat.
Die CSRD ändert hauptsächlich die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU). Diese Änderungen müssen von den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Umsetzung soll in Deutschland durch das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) erfolgen. Die Frist für die Überführung in nationales Recht hat Deutschland jedoch verpasst. Damit hat die CSRD in Deutschland noch keine Wirksamkeit erlangt.
Zudem sieht die CSRD spezifische Berichtspflichten vor, die durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) definiert werden. Weil es sich hierbei um eine delegierte Verordnung handelt, müssen die EU-Mitgliedstaaten diese nicht erst in nationale Gesetzgebung umsetzen. Diese Berichtspflichten gelten somit direkt für die betroffenen Unternehmen, sobald die CSRD in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Achtung
Omnibus-Verordnung sieht weitreichende Änderungen vor
Noch vor ihrer finalen Umsetzung in deutsches Recht erwägt die EU den Wirkungsbereich der CSRD einzugrenzen: Mit der am 26. Februar 2025 veröffentlichten Omnibus-Erklärung plant die EU-Kommission die Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen. Der Entwurf enthält im Bereich der CSRD folgende Änderungsvorschläge:
- Der Adressatenkreis der CSRD soll an jenen der Lieferkettenrichtlinie CSDDD angepasst werden. Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro wären dann von der Berichtspflicht betroffen. Alle anderen Unternehmen fallen aus der Berichterstattung raus und sollenfreiwillig nach den VSME berichten.
- Wenn berichtspflichtige Unternehmen bei ihren Geschäftspartnern Informationenanfragen, sollen diese nicht über die VSME hinausgehen.
- Gleichzeitig ist eine Verschiebung des Starttermins geplant. Diese “Stop the clock”-Regelung soll Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung geben. Für Unternehmen, die ab 2026 oder 2027 – also in der “2. Welle” –berichtspflichtig gewesen wären, soll dies nun auf 2028 verschoben werden.
- Die europäischen Berichtsstandards ESRS sollen vereinfacht werden.
- Weiterhin Bestand hat die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Diese Pflicht soll beibehalten werden.
- Die Prüfung der Berichte soll, anderes als bisher vorgesehen, dauerhaft mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) stattfinden.
- Die Einführung der geplanten branchenspezifischen Berichtsstandards (ESRS Set 2) soll voraussichtlich nicht erfolgen.
Derzeit liegt lediglich ein Vorschlag der EU-Kommission vor. Bevor die Änderungen rechtlich bindend werden, müssen sie das reguläre Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene durchlaufen. Es bleibt abzuwarten, ob die notwendigen politischen Mehrheiten erreicht werden können. Angesichts der stark unterschiedlichen Positionen der Fraktionen sind schwierige Verhandlungen zu erwarten. Dennoch sollte das Legislativpaket im Europäischen Parlament und im Rat mit hoher Priorität behandelt werden. Besonders die „Stop the clock“-Regelung und die Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD möchte die Kommission im beschleunigten Verfahren vorantreiben.
Die Bedeutung der CSRD für KMU
Auch wenn kleinere Unternehmen nicht direkt von der Berichtspflicht betroffen sind, sollten sich auch KMU möglichst frühzeitig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen, denn auch sie werden mittelbar entsprechende Aktivitäten nachweisen müssen. Größere Unternehmen werden von ihren Geschäftspartnern künftig Nachweise über deren Nachhaltigkeitsengagement verlangen, um eine nachhaltige Lieferkette vorweisen zu können. Dies ist aufgrund des Lieferkettengesetzes wichtig.
Ein weiterer wichtiger Punkt, warum KMU CSRD-konform handeln sollten: Finanzinstitute werden künftig ihre Kreditvergabe verstärkt an den Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen ausrichten. Wer nicht nachhaltig wirtschaftet, dem drohen schlechtere Kreditkonditionen oder die Banken winken gleich ab. Auch KMU werden also, wenn vielleicht auch nicht unmittelbar, zumindest indirekt von den Pflichten und Auswirkungen der CSRD betroffen sein.
Info
VSME: Der freiwillig EU-Nachhaltigkeitsberichtstandard für KMU
KMU müssen sich in der Praxis ebenfalls mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen, auch wenn sie nicht der CSRD unterliegen. Hierzu hat die EU im Dezember 2024 die „Voluntary SME-Standards“ (VSME) veröffentlicht. Diese dienen als Instrument für KMU, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen leichter dokumentieren zu können.
Der Berichtsstandard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt.
Bereits am 31.07.2023 hatte die EU-Kommission die Ersten europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sogenannten ESRS angenommen. Am 22.12.2023 veröffentlichte sie dann im EU-Amtsblatt den delegierten Rechtsakt zu Set 1 der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards. Diese operationalisieren die gesetzlichen Vorgaben der CSRD und dienen dazu, verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festzulegen. Alle Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen diese beachten und Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen.
Was genau ist die Wesentlichkeitsanalyse im Zusammenhang mit der CSRD?
Wer sich erstmals mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzt, wird dabei auch über den Begriff der so genannten Wesentlichkeitsanalyse stolpern. Im Zusammenhang mit der CSRD bedeutet das, dass ein Unternehmen prüfen muss, welche Nachhaltigkeitsthemen für sein Geschäft wirklich wichtig – also wesentlich – sind. Dabei geht es um zwei Hauptfragen:
- Welche Themen haben große Auswirkungen auf das Unternehmen?
Zum Beispiel: Wie wirkt sich der Klimawandel auf Ihr Unternehmen aus? Oder welche sozialen und umweltbezogenen Risiken gibt es für Ihr Geschäft? - Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
Das heißt: Welche Spuren hinterlässt Ihr Unternehmen in Bezug auf den Umweltschutz oder die sozialen Bedingungen?
Diese beiden Perspektiven nennt man die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen sowohl ihre eigenen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen.
Die Wesentlichkeitsanalyse hilft einem Unternehmen, festzustellen, über welche Nachhaltigkeitsthemen es in seinem Bericht ausführlich informieren muss. Nicht jedes Thema ist für jedes Unternehmen gleich wichtig.
Ganz konkret heißt das: Sie schauen sich an, welche Nachhaltigkeitsaspekte für Ihr Unternehmen selbst wichtig sind und welche Auswirkungen Ihr Unternehmen auf die Umwelt und die Gesellschaft hat. Nur diese „wesentlichen“ Punkte müssen Sie ausführlich im Bericht erklären.
Was ändert sich durch die CSRD für Unternehmen konkret?
Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, viel genauer und detaillierter über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten als bisher. Das Reporting wird anspruchsvoller.
Früher reichte es, allgemeine Angaben zu machen, jetzt sind konkrete Zahlen und Nachweise gefragt. Berichtspflichtige Unternehmen müssen zum Beispiel genau angeben, wie hoch ihre CO₂-Emissionen sind oder welche konkreten Maßnahmen sie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergreifen. Ähnlich wie bei Finanzberichten schreibt die CSRD eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch unabhängige Auditoren vor.
Tipp
Welche Rolle spielt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)?
Die CSRD legt fest, dass Unternehmen in der EU detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeit erstellen müssen. Damit diese Berichte einheitlich und vergleichbar sind, braucht es klare Regeln und Standards. Hier kommt die EFRAG im Zusammenhang mit den CSRD ins Spiel.
Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ist eine Organisation, die die EU bei der Entwicklung von Berichtsstandards unterstützt. Sie hat die Aufgabe, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Diese Standards legen fest, welche Informationen die Unternehmen genau berichten sollen, wie sie das tun und in welcher Form die Berichte erstellt werden.
Kurz gesagt: Die EFRAG sorgt dafür, dass es klare Richtlinien gibt, wie die Nachhaltigkeitsberichte aussehen sollen, damit sie einheitlich und verständlich sind. Die Standards der EFRAG erleichtern Ihnen die Umsetzung ihrer Berichterstattung und sorgen dafür, dass Ihre Berichte den EU-Anforderungen entsprechen.
Wie passen Sie Ihre internen Prozesse an die CSRD an?
Es gibt viele Maßnahmen, die KMU bereits jetzt ergreifen sollten, damit sie nicht unter Handlungsdruck geraten, wenn Geschäftspartner Nachweise von ihnen fordern. Auch wenn Ihr Unternehmen noch nicht direkt der Beitragspflicht nach CSRD unterliegt, sollten Sie Ihre internen Prozesse anpassen. Erste Schritte, die Sie unternehmen können:
- Etablieren Sie ein Nachhaltigkeitsteam, das sich um Nachhaltigkeitsmanagement und -Reporting kümmert.
- Sammeln Sie Daten zu den Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens, wie zum Beispiel Energieverbrauch oder Abfallaufkommen.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden, damit sie wissen, welche Informationen wichtig sind.
- Analysieren Sie Ihre Lieferkette, um sicherzustellen, dass auch Ihre Partner nachhaltig agieren.
- Nutzen Sie Softwarelösungen, um Berichte zu automatisieren.
Info
Nachhaltigkeitsberichterstattung effizient gestalten: Bestehende Daten nutzen und Prozesse iterativ aufbauen
- Sie können Ihre Datenanforderungen Schritt für Schritt integrieren. Beginnen Sie mit einfachen, leicht zugänglichen Daten wie dem Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen. Sobald diese Prozesse etabliert sind, können Sie auf komplexere Bereiche übergehen, wie zum Beispiel die Erfassung von CO₂-Emissionen entlang Ihrer Lieferkette. Dies nimmt den Druck von Ihrem Team, da es nicht alles auf einmal umsetzen muss.
- Setzen Sie auf bestehende Systeme. Viele Unternehmen arbeiten bereits mit ERP- oder Buchhaltungssystemen. Sie können diese oft mit kleinen Erweiterungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen, ohne gleich eine komplett neue IT-Infrastruktur aufbauen zu müssen.