Wofür steht ESG?
ESG ist eine Abkürzung und steht für Environmental, Social und Governance – zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – und bildet damit die drei Säulen der Nachhaltigkeit. Für diese drei Bereiche wurden ESG-Nachhaltigkeitskriterien entwickelt, welche die Nachhaltigkeitsmaßnahmen und die ethischen Auswirkungen eines Unternehmens (oder einer Investition) bewerten:
Umwelt: Im Bereich Umwelt geht es darum, wie ein Unternehmen seine ökologischen Auswirkungen minimiert. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Abfall sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen.
Soziales: Der soziale Aspekt bezieht sich auf den Umgang eines Unternehmens mit seinen Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und der Gesellschaft insgesamt. Hier spielen faire Arbeitsbedingungen, die Achtung der Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz sowie das Engagement für das Gemeinwohl eine zentrale Rolle.
Unternehmensführung: Die Unternehmensführung umfasst die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Transparente Entscheidungsprozesse, ethisches Verhalten, Korruptionsbekämpfung und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sind hier von großer Bedeutung.
Gesetzliche Anforderungen zur Offenlegung der ESG-Kriterien
Die EU verfolgt das Ziel des ökologischen Wirtschaftens. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen eingeführt, die eine Offenlegung der ESG-Kriterien verlangen: Der gesetzliche Rahmen besteht aus der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR). Bei letztgenannter geht es allerdings ausschließlich darum, dass gewisse Akteure am Finanzmarkt – etwa Versicherungen und Banken – umfassend über die Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte berichten müssen. Für ESG-Kriterien sind die EU-Taxonomie und die CSRD bedeutender.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie gilt seit 2022 für große Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen. Dazu zählen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen. Seit 2024 ist die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie auch für große Unternehmen und finanzielle Marktteilnehmer in der EU, die der CSRD unterliegen, Pflicht.
Die EU-Taxonomie legt klare Kriterien für „grüne“ wirtschaftliche Aktivitäten fest und unterstützt Unternehmen somit bei der ESG-Berichterstattung. Die Taxonomie der EU liefert die Grundlage für die Bewertung der ökologischen Aspekte der ESG-Kriterien und legt technische Kriterien fest, die eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig kennzeichnen, wie etwa den Beitrag zum Klimaschutz oder den Erhalt von Ökosystemen.
Die ESG-Berichtspflicht nach EU-Taxonomie gilt für alle CSRD berichtspflichtigen Unternehmen und muss im Lagebericht oder gesondert veröffentlicht werden und Folgendes ausweisen:
- Anteil des Umsatzes taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten am Gesamtumsatz
- Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben (CapEx)
- Anteil der taxonomiefähigken Betriebsausgaben (OpEx)
CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassende Informationen zur Nachhaltigkeitsleistung offenzulegen. Sie gibt vor, welche Informationen die Unternehmen in ihren Berichten offenlegen müssen. Damit schafft die CSRD eine Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Nachhaltigkeitsberichten.
Sie gilt für große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: Sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeitende, erwirtschaften einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder verfügen über eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bestimmte Finanzinstitute sowie Unternehmen des öffentlichen Interesses folgen ab 2026.
ESG, EU-Taxonomie und CSRD: So hängen sie zusammen
Die ESG-Kriterien, die EU-Taxonomie und die CSRD sind also eng miteinander verknüpft und ergänzen sich gegenseitig. Die ESG-Kriterien sind dabei als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verstehen. Die EU-Taxonomie dient im nächsten Schritt als eine Art Klassifizierungssystem, indem sie klare Kriterien für grüne wirtschaftliche Aktivitäten festlegt. So werden die ESG-Kriterien messbar gemacht. Die CSRD hingegen dient als Berichtsrahmen, der eine Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Nachhaltigkeitsberichten herstellen soll und schreibt zudem vor, welche Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen.
Die Verbindung zwischen CSRD und der EU-Taxonomie liegt in der Berichterstattung: Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen in ihren Berichten auch angeben, inwieweit ihre Aktivitäten im Einklang mit der EU-Taxonomie stehen. Das bedeutet, dass sie detaillierte Informationen darüber liefern müssen, wie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu den Umweltzielen der EU beitragen.
Tipp
Die Bedeutung von ESG-Kriterien für den Finanzsektor
Doch nicht nur aufgrund der geltenden EU-Verordnungen ist die Erfüllung von ESG-Kriterien von großer Bedeutung für Unternehmen: Bis 2045 möchte Deutschland klimaneutral werden. Um das zu erreichen, müssen Investitionen getätigt werden. Damit Finanzströme in nachhaltige Aktivitäten gelenkt werden, achtet daher auch der Finanzsektor zusehends auf die Erfüllung von ESG-Kriterien: Künftig möchten Banken und andere Geschäftspartner wissen, welche Emissionen beispielsweise bei der Produktion entstehen, welchen Klimarisiken wie Hitze, Dürre oder Hochwasser ein Unternehmen ausgesetzt ist und ob es seine Mitarbeiter fair behandelt. Sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt spielen eine Rolle als auch die Auswirkungen von Klimawandel etc. auf das Unternehmen sind von Relevanz – Stichwort: Doppelte Wesentlichkeit.
Kurz gesagt: Unternehmen, die aktiv die Nachhaltigkeit ihres Geschäftsmodells darstellen oder zumindest dokumentieren, dass sie mit der Transformation begonnen haben, werden leichter eine Finanzierung finden. Hier kommen die ESG-Kriterien ins Spiel: Dafür stellen Unternehmen ihre ESG-Daten entweder auf speziellen Plattformen und in Datenbanken bereit, integrieren diese Informationen in ihre jährlichen Geschäftsberichte – oder erstellen Nachhaltigkeitsberichte.
ESG-Investing als Anlagestrategie für Unternehmen
Gleichzeitig können Unternehmen auch selbst ESG-Kriterien nutzen, um Investitionen zu tätigen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Mit ESG-Investing wird eine Anlagestrategie bezeichnet, bei der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Kriterien) in die Investitionsentscheidungen einbezogen werden. Ziel ist es, nicht nur finanzielle Renditen zu erzielen, sondern auch positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt zu fördern. Das können unter anderem Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Landwirtschaft, Abfallmanagement oder umweltfreundliche Technologien sein.
So profitieren Unternehmen von der Berücksichtigung der ESG-Kriterien
Ob aufgrund der gesetzlichen Regulatorik oder wegen des Drucks des Finanzmarkts: Gerade für größere Unternehmen ist die Berücksichtigung von ESG-Kriterien unabdingbar. Sie umgehen damit mögliche juristische Folgen (etwa durch Nicht-Berücksichtigung von EU-Auflagen) und finanzielle Risiken. Doch die Integration von ESG-Kriterien in das tägliche Handeln hat auch weitreichendere Vorteile, von denen ebenso kleine und mittlere Unternehmen profitieren können.
So schafft die Übernahme von Verantwortung auf lange Sicht einen Wettbewerbsvorteil: Es stärkt das Vertrauen bestehender Stakeholder und erhöht sogar die Chance auf frisches Kapital von außen, da Investoren vermehrt nach nachhaltigen Anlagen suchen. Darüber hinaus kann ein Unternehmen sein Image entscheidend verbessern, wenn ESG-Kriterien glaubhaft umgesetzt werden und das in der Öffentlichkeit kommuniziert wird.
Achtung
Herausforderungen bei der Umsetzung der ESG-Kriterien
Die ESG-Transformation ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe, die eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Unternehmen müssen sich mit diversen Aspekten auseinandersetzen:
- Datenmanagement
- Regulatorische Anforderungen
- Kosten und Ressourcen
- Integration in die Geschäftsstrategie
- Messung und Berichterstattung
- Stakeholder-Erwartungen
- Wettbewerbsdruck
- Lieferkettenmanagement
- Langfristige Planung
Trotz dieser Herausforderungen kann die erfolgreiche Integration von ESG-Kriterien langfristig in einer nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Unternehmensführung resultieren.
ESG-bezogene Praktiken im Unternehmen integrieren: So geht‘s
ESG-Kriterien betreffen den gesamten Geschäftsbereich eines Unternehmens. Um sie umzusetzen, benötigt es daher einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei müssen einerseits operative Ziele, als auch strategische Aspekte berücksichtigt werden. Für eine langfristige, erfolgreiche Umsetzung benötigt es daher folgende Maßnahmen:
- Verpflichtung der Unternehmensführung: Die Geschäftsführung muss die Berücksichtigung von ESG-Kriterien als strategische Priorität ansehen und sich zur Umsetzung nachhaltiger Praktiken verpflichten.
- Identifikation von Handlungsfeldern: Eine Wesentlichkeitsanalyse hilft, die für die jeweilige Branche relevanten ESG-Aspekte zu identifizieren und entsprechende Handlungsfelder zu skizzieren.
- Zusammenarbeit und Stakeholder-Engagement: Ein aktiver Dialog mit Stakeholdern ist wichtig, um etwaige Erwartungen und Bedenken zu identifizieren.
- Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie: Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien sollte seinen Platz in der Unternehmensstrategie finden. Dafür bietet sich die Entwicklung einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie an.
- Schulung und Sensibilisierung: Nachhaltigkeit im Unternehmen kann nur dann gelebt werden, wenn die benötigten Maßnahmen von allen Mitarbeitenden mitgetragen und verstanden werden. Über Schulungen und Sensibilisierungen kann über die entwickelte Strategie sowie über die Wichtigkeit von ESG-Aspekten im Unternehmen aufgeklärt werden.
- Kommunikation und Berichterstattung: Tue Gutes und rede darüber: Transparente Kommunikation über die ESG-Bemühungen sind entscheidend. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen bei Investoren und der Öffentlichkeit.
- Überwachung und Anpassung: Die Integration und Berücksichtigung von ESG-Kriterien ist ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich anhand von gesammelten Daten und KPIs überwacht und angepasst werden muss. Dabei müssen auch etwaige gesellschaftliche oder regulatorische Veränderungen berücksichtigt werden.