Nachhaltigkeit

Warum die EU-Taxonomie für Unternehmen wichtig ist?

Die EU-Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Die Verordnung bestimmt klipp und klar, was „grün“ oder „nachhaltig“ ist. Unternehmen und Investoren können so besser erkennen, welche Aktivitäten langfristig umweltfreundlich sind und dazu beitragen, dass die Klimaziele der EU erreicht werden. Dieser Artikel erklärt, was hinter der EU-Taxonomie steckt und warum sie für Unternehmen wichtig ist.

Zuletzt aktualisiert am 15.11.2024
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Was ist die EU-Taxonomie und wen betrifft sie?

Die EU-Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung definiert verbindliche Vorgaben für nachhaltiges Wirtschaften. Ziel der EU-Taxonomie ist es, nachhaltige Finanzentscheidungen zu fördern und Transparenz zu schaffen.

Die EU-Taxonomie gilt seit 2022 für große Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen. Dazu zählen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen. Seit 2024 ist die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie auch für große Unternehmen und finanzielle Marktteilnehmer in der EU, die der CSRD unterliegen, Pflicht.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist sie zwar nicht verpflichtend, sie kann aber freiwillig genutzt werden, zum Beispiel um Kredite oder auch Förderungen für nachhaltige Investitionen zu erhalten – oder um ihre nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gegenüber Geschäftspartnern und Kunden zu dokumentieren.

Wie hängen ESG und EU-Taxonomie zusammen?

Die EU-Taxonomie legt klare Kriterien für „grüne“ wirtschaftliche Aktivitäten fest und

unterstützt Unternehmen somit bei der ESG-Berichterstattung (Environmental, Social, Governance). Die Taxonomie der EU liefert die Grundlage für die Bewertung der ökologischen Aspekte der ESG-Kriterien und legt technische Kriterien fest, die eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig kennzeichnen, wie etwa den Beitrag zum Klimaschutz oder den Erhalt von Ökosystemen.

Die sechs Ziele der EU-Taxonomie

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Die Taxonomie-Kriterien bestimmen, ob eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie gilt. Sie umfassen drei Hauptanforderungen:

  1. Wesentlicher Beitrag: Hier wird geprüft, ob eine wirtschaftliche Aktivität wesentlich zu einem der sechs Umweltziele beiträgt.
  2. Kein signifikanter Schaden: Hier geht es darum, dass eine Aktivität keine signifikanten negativen Auswirkungen auf andere Umweltziele hat, es greift das sogenannte Do-No-Significant-Harm-Prinzip.
  3. Mindestanforderungen an soziale und Governance-Standards: Hier werden Arbeitsbedingungen und Menschenrechte unter die Lupe genommen.

Diese Kriterien helfen dabei, die Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten klar zu definieren und Investitionen zu steuern. Die Einhaltung der EU-Taxonomie wird von nationalen Aufsichtsbehörden in den jeweiligen EU-Ländern kontrolliert.

Wie nachhaltig wirtschaftende Unternehmen von der EU-Taxonomie profitieren

Die EU-Taxonomie sorgt einerseits dafür, dass Investoren schnell erkennen können, wie nachhaltig ein Unternehmen wirtschaftet. Davon verspricht sich die EU mehr Investitionen in grüne Unternehmen und Projekte. Andererseits erleichtert die Verordnung nachhaltig agierenden Unternehmen die Förderung durch die EU. Insgesamt dient die EU-Taxonomie der Unterstützung des Green Deal der EU-Kommission, laut dem alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein sollen.

Konsequenzen der EU-Taxonomie für Unternehmen

Die EU-Taxonomie bietet Unternehmen klare Vorgaben, wie sie ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit standardisiert nachweisen können. Nachhaltige Unternehmen haben dadurch bessere Chancen auf Finanzierung, da etwa die Green Asset Ratio (GRA) von Banken als Bewertungskriterium von Nachhaltigkeitsrisiken genutzt wird.

Konsequenzen der EU-Taxonomie für Banken

Auch für Banken hat die EU-Taxonomie eine wichtige Bedeutung. So müssen diese ihre Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf emissionsintensive Sektoren und Klimarisiken offenlegen. Sie werden über Kennzahlen wie die Green Asset Ratio (GRA) und die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) bewertet. Diese helfen, den Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen zu verfolgen. Banken müssen diese Kennzahlen für die EU-Taxonomie ausweisen, um zu zeigen, wie umweltfreundlich ihr Portfolio ist und wie nachhaltig sie arbeiten.

Konsequenzen der EU-Taxonomie für den Kapitalmarkt

Seit 2021 sorgt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit auf dem Kapitalmarkt. Die EU-Taxonomie erweitert dies durch den European Green Bond Standard (EUGBS), der wiederum

sicherstellt, dass Green Bonds nur in taxonomiekonforme Tätigkeiten investieren. Finanzinstitute haben zudem eine Berichtspflicht und müssen jährliche Nachhaltigkeitsberichte vorlegen, um Investoren Einblick zu gewähren – und damit Vertrauen in die Nachhaltigkeit ihrer Finanzierungen zu schaffen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, nachhaltige Investitionen zu fördern, den Finanzmarkt umweltfreundlicher zu gestalten und so das Klima zu schützen.

EU-Taxonomie-konform wirtschaften

Kleine und mittlere Unternehmen, die EU-Taxonomie-konform wirtschaften möchten, sollten folgende Schritte unternehmen:

  1. Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln: Identifizieren Sie Aktivitäten, die zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie passen.
  2. Daten erfassen: Sammeln Sie relevante Daten zu Emissionen, Ressourcenverbrauch und anderen nachhaltigen Praktiken und bereiten Sie die Daten auf.
  3. Transparenz erhöhen: Definieren Sie KPIs und dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten in Nachhaltigkeitsberichten, um Ihre Fortschritte sichtbar zu machen.
  4. Finanzpartner informieren: Stellen Sie Banken und Investoren Ihre Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung, um sich Green Bonds und Förderungen zu sichern.

FAQ: Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie

Was versteht man unter Taxonomie?

 

Grundsätzlich ist Taxonomie ein systematisches Modell zur Klassifizierung in bestimmte Kategorien oder Klassen. Es handelt sich dabei um ein einheitliches Verfahren, das nach festgelegten Kriterien einordnet.

Was sind Taxonomiestufen und wie viele gibt es?

 

Als Taxonomiestufen werden die hierarchischen Stufen bezeichnet, die eine Taxonomie in der Tiefe gliedern. Die Anzahl dieser Stufen variiert je nach Wissenschaftsbereich und Fachgebiet. Die EU-Taxonomie verwendet keine klassischen Taxonomiestufen, sondern arbeitet mit den sechs grundlegenden Umweltzielen und weiteren Bewertungskriterien, wie der Einhaltung sozialer Mindeststandards, um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu klassifizieren.

Wie setze ich die EU-Taxonomie-Verordnung um?

 

Damit die für große Unternehmen verpflichtende Umsetzung der EU-Taxonomie problemlos gelingt, stellt die Europäische Kommission einen EU-Taxonomy Navigator zur Verfügung. Dieser enthält einen nutzerfreundlichen Guide mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Unternehmer und spezifische Informationen für diverse Branchen. Der sogenannte Kompass zur EU-Taxonomie sammelt dabei die verschiedenen Kriterien sowie Aktivitäten für die jeweiligen Sektoren gemäß den Vorschriften und stellt diese in einer Tabelle übersichtlich dar.