Nachhaltigkeit

Gleichstellung am Arbeitsplatz – Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber

Die Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung am Arbeitsplatz ist einer der Grundpfeiler und eine Voraussetzung sozialer Gerechtigkeit und unternehmerischer Nachhaltigkeit. Doch welche gesetzlichen Vorgaben gelten dabei? Wo sollten Sie ansetzen, um echte Fortschritte zu erzielen? Und welche Vorteile bzw. Nachteile ergeben sich durch Gleichstellung am Arbeitsplatz für Arbeitgeber? Antworten auf diese und andere Fragen geben wir Ihnen auf dieser Seite.

Zuletzt aktualisiert am 03.12.2024
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Was bedeutet Gleichstellung am Arbeitsplatz?

Von Gleichstellung am Arbeitsplatz ist die Rede, wenn alle Mitarbeitenden eines Unternehmens unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen die gleichen Chancen und Rechte haben. Das umfasst Aspekte wie:

  1. Gleiche Bezahlung: Menschen jeglichen Geschlechts sollten für gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden.
  2. Chancengleichheit: Alle Mitarbeitenden sollten die gleichen Möglichkeiten für Beförderungen, Schulungen und berufliche Weiterentwicklung haben.
  3. Inklusion: Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem sich alle Mitarbeitenden respektiert und wertgeschätzt fühlen.
  4. Diskriminierungsfreiheit: Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz.
  5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Unterstützung von Maßnahmen, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren, wie flexible Arbeitszeiten oder Elternzeit.

Gleichstellung am Arbeitsplatz zielt darauf ab, eine faire und gerechte Arbeitsumgebung zu schaffen, in der alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können.

Info

Inklusion, Diversität, Gleichstellung am Arbeitsplatz: Das ist der Unterschied

Inklusion, Diversität und Gleichstellung sind Begriffe, die oft im Zusammenhang mit der Schaffung eines fairen und gerechten Arbeitsumfelds verwendet werden. Obwohl sie miteinander verbunden sind, haben sie jedoch unterschiedliche Bedeutungen und Schwerpunkte:

  • Inklusion: Schaffung eines Umfelds, in dem sich alle Mitarbeitenden willkommen und unterstützt fühlen.
  • Diversität: Anerkennung und Wertschätzung der Vielfalt der individuellen Unterschiede innerhalb einer Organisation.
  • Gleichstellung: Sicherstellung, dass alle Mitarbeitenden die gleichen Chancen und Rechte haben.

Gleichstellung: Pflichten für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Gleichstellung am Arbeitsplatz liegt nicht nur in der gesellschaftlichen Verantwortung eines Unternehmens begründet. Auch von Gesetzesseite gibt es Anforderungen und Pflichten für Arbeitgeber – speziell bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung:

Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Damit ist nicht nur die Anstellung gemeint, sondern auch die Anpassung der Arbeitsbedingungen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen, die barrierefrei zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Menschen mit Schwerbehinderung einen Anspruch auf mehr Urlaubstage haben, nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten dürfen und im Zuge der Gleichstellung einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Unternehmen mit mehr als 20 Vollzeit-Arbeitsplätzen brauchen darüber hinaus einen Inklusionsbeauftragten, bei mehr als fünf Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung eine Schwerbehindertenvertretung.

Achtung

Kündigungsschutz von Menschen mit Schwerbehinderung

In Deutschland gibt es besondere gesetzliche Regelung zum Schutz schwerbehinderter Menschen im Arbeitsverhältnis. Wenn ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen möchte, hat er daher besondere Pflichten:

  1. Zustimmung des Integrationsamtes: Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Ohne diese ist die Kündigung unwirksam.
  2. Anhörung der Schwerbehindertenvertretung: Der Arbeitgeber muss zudem die Schwerbehindertenvertretung (sofern im Unternehmen vorhanden) anhören. Diese hat das Recht, eine Stellungnahme abzugeben.
  3. Beteiligung des Betriebsrates: Dieser muss ebenfalls vor der Kündigung angehört werden. Der Arbeitgeber muss dabei unter anderem über die Gründe für die Kündigung informieren.
  4. Kündigungsfrist: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
  5. Berücksichtigung besonderer Umstände: Dr Arbeitgeber muss bei der Entscheidung über die Kündigung die besonderen Umstände des schwerbehinderten Arbeitnehmers berücksichtigen, insbesondere die Art und Schwere der Behinderung und die Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.
  6. Prüfung von Alternativen: Der Arbeitgeber sollte zudem prüfen, ob alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen vorhanden sind, die den Fähigkeiten und Einschränkungen des schwerbehinderten Arbeitnehmers entsprechen.

Allgemeines Gleichstellungsgesetz für Arbeitnehmer (AGG)

Das AGG schreibt vor, eine inklusive Kultur im Betrieb zu schaffen und zu fördern sowie Diskriminierung zu vermeiden und so für Gleichstellung am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehören auch Leistungen wie Mitarbeiterschulungen, um Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen zu erzeugen bzw. zu schärfen.

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes in Kraft, mit dem mehr Menschen mit Behinderung als Gleichgestellte in reguläre Arbeit gebracht werden sollen. Bietet ein Unternehmen 20 oder mehr Arbeitsplätze mit wöchentlich mindestens 18 Arbeitsstunden, ist es verpflichtet, fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen 2025 mit höheren Ausgleichsabgaben rechnen: Bis zu 720 Euro monatlich müssen Unternehmen für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz bezahlen.

Info

Antrag auf Gleichstellung nach einem Arbeitsunfall

Die besonderen Rechte und Chancen, die im Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgehalten sind, gelten in erster Linie für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50. Jedoch können auch Menschen mit einem GdB von 30 bis 49 von diesen Regelungen profitieren. Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Gleichstellungsantrag, der bei der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird dieser genehmigt, erhalten Arbeitnehmer mit einem GdB von mindestens 30 und weniger als 50 ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub und besondere Förderungsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Auch für Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsunfall gehandicapt sind, ist ein Antrag zur Gleichstellung am Arbeitsplatz sinnvoll, um im Zweifel diese Rechte zu erhalten.

Wie lässt sich Gleichstellung am Arbeitsplatz realisieren?

Mit diesen Ansätzen fördern Sie die Kultur der Gleichstellung in Ihrem Betrieb:

  • Bewusstsein erzeugen: Schulungen zur Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit durchführen, um Vorurteile abzubauen.
  • Vielfalt fördern: Berücksichtigung einer vielfältigen Bewerberauswahl bei der Rekrutierung.
  • Gleiche Entlohnung: regelmäßige Überprüfung der Gehälter, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter für gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden.
  • Flexible Arbeitsmodelle: flexible Arbeitszeiten und Homeoffice zur Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse.
  • Mentoring-Programme: Einführung von Programmen, die Frauen und unterrepräsentierten Gruppen helfen, in Führungspositionen zu gelangen.
  • Feedback-Kultur: Förderung einer offenen Kommunikation, in der Angestellte Erfahrungen und Herausforderungen offen ansprechen.

Darum ist Gleichstellung am Arbeitsplatz so wichtig

Gleichstellung im Job macht das Arbeitsumfeld fairer und gerechter. Gleichzeitig werden Betriebe so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht: Ein Betrieb ist nicht nur nachhaltig, wenn er energieeffizient ist, Umwelt und Ressourcen schont sowie Recycling und Abfallvermeidung als Teil der Unternehmenskultur begreift. Auch soziale Verantwortung ist ein Teil unternehmerischer Nachhaltigkeit. Dieser Teil hat die Schaffung einer gerechten und fairen Gesellschaft zum Ziel, in der alle Menschen die gleichen Chancen und Rechte haben.

Gleichstellung am Arbeitsplatz spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie ist zugleich ein ethisches Gebot – aber auch ein Versprechen an die Zukunft eines Unternehmens: Sofern alle Angestellten – unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe, vom Alter oder von der Herkunft – die gleichen Chancen haben, fördern Sie ein positives Klima am Arbeitsplatz. Das steigert zudem die Kreativität und die Produktivität: Es gibt bereits Studien, die zeigen, dass divers besetzte Teams innovativer sind als homogene Arbeitsgruppen.

Die soziale Komponente der An- und Gleichstellung schwerbehinderter Menschen in Ihrem Betrieb ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Damit sensibilisieren Sie die Gesellschaft für die Belange und Interessen von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen. Das verbessert insgesamt das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Herausforderungen, mit denen schwerbehinderte Menschen konfrontiert sind. Gleichzeitig fördern Sie Respekt und Verständnis füreinander und bauen durch Inklusion am Arbeitsplatz Vorurteile ab – und sorgen im selben Zug für mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.