Nachhaltigkeit

Mobilitätsbudget: Die nachhaltige Alternative zum Dienstwagen

Lange Zeit war es ein echtes Privileg, einen Dienstwagen zu besitzen. In einer flexiblen Arbeitswelt gewinnt die Unterstützung von Mitarbeitern bei ihrer Mobilität jedoch mehr an Bedeutung – und auch Nachhaltigkeit spielt dabei eine immer größere Rolle. Eine Lösung kann das Mobilitätsbudget sein: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden so ganz individuell einen Zuschuss bei ihrer Mobilität gewähren – und so klimaschonende Alternativen zum Dienstwagen unterstützen. Doch was ist das Mobilitätsbudget eigentlich und was gibt es dabei steuerlich zu beachten? Die Antwort erhalten Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 18.12.2024

Was ist ein Mobilitätsbudget?

Mit dem Mobilitätsbudget wird ein Betrag bezeichnet, den der Arbeitgeber monatlich für Beschäftigte in Euro zur Verfügung stellt, um sie bei ihrer Mobilität zu unterstützen. Damit können Arbeitnehmer verschiedene Verkehrsmittel nutzen – sowohl privat als auch geschäftlich. Welche Art der Mobilität letztendlich genutzt werden kann, können Arbeitgeber individuell entscheiden. Somit sind Fahrten mit Mobilitätsangeboten wie dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn, E-Scootern oder Carsharing-Anbietern möglich. Diese Flexibilität sorgt dafür, dass das Mobilitätsbudget sowohl als Ergänzung, aber auch als Alternative zum Dienstwagen genutzt werden kann.

Mobilitätsbudget kann Nachhaltigkeit steigern

Je nach Ausgestaltung des Mobilitätsbudgets lässt sich auch der CO2-Verbrauch des Unternehmens senken: Schließlich hat die berufsbezogene Mobilität einen großen Anteil an der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase. Ganze 17 Kilometer legen Angestellte hierzulande im Schnitt auf dem Weg zur Arbeit zurück. Hier setzt das Mobilitätsbudget an: Ist die Nutzung des bereitgestellten Budgets auf öffentliche Verkehrsmittel, Elektrofahrzeuge oder andere klimafreundliche Fahrzeuge und Fortbewegungsmittel beschränkt, kann dieser Weg auf umweltschonende Art und Weise zurückgelegt werden. Das hat wiederum positive Auswirkungen auf die Klimabilanz eines Unternehmens.

Tipp

Mobilitätspauschale, Mobilitätszuschuss, Mobilitätsprämie: Was ist der Unterschied zum Mobilitätsbudget?

Sollten Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer an der Umsetzung eines Mobilitätsbudgets interessiert sein, dürften Sie bei der Recherche auf Begriffe wie Mobilitätspauschale, Mobilitätszuschuss oder Mobilitätsprämie gestoßen sein. Bei diesen einzelnen Begriffen sind folgende Unterschiede zu beachten:

  • Mobilitätszuschuss: Hier beteiligen sich Arbeitgeber an den tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte) und können die Lohnsteuer für diesen geldwerten Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 15 Prozent übernehmen.
  • Mobilitätspauschale bzw. Mobilitätsprämie: Im Gegensatz zum Mobilitätsbudget zahlt die Mobilitätsprämie (umgangssprachlich auch als Mobilitätspauschale bezeichnet) das Finanzamt aus. Voraussetzungen: Es wird eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag und die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beträgt mehr als 20 Kilometer.
  • Mobilitätsbudget: Wie bereits erwähnt, ist Ziel des Mobilitätsbudgets, Beschäftigten einen flexiblen Zugang zu fast allen Verkehrsmitteln zu ermöglichen.

Wie funktioniert das Mobilitätsbudget?

Doch wie können Unternehmen und Arbeitnehmer nun von Mobilitätsbudget profitieren? Wie schon erwähnt, stellen Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen monatlichen Betrag zur Verfügung, den diese dann je nach Vereinbarung für die Nutzung bestimmter Verkehrsmittel statt des eigenen Autos einsetzen dürfen. Das klingt zunächst recht einfach – doch da je nach verwendetem Verkehrsmittel verschiedene steuerliche Spielregeln zu beachten sind, haben viele Arbeitgeber das Thema Mobilitätsbudget auf spezialisierte Softwarefirmen wie Mobiko, Bonvoyo oder Navit übertragen. Diese übernehmen dann sowohl die Bereitstellung als auch die Abrechnung.

Wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?

Aktuell ist die Versteuerung des Mobilitätsbudgets noch höchst komplex – und auch durchaus verwirrend. Das dürfte der Grund sein, warum viele Arbeitgeber bisher abwinken, wenn es um das Thema Mobilitätsbudget geht. Steuerlich sind aktuell folgende Szenarien zu unterscheiden:

  • Mobilitätsbudget als Barlohn: Entstehen einem Beschäftigten Kosten für die Benutzung von Verkehrsmitteln oder Mobilitätsdiensten wie Uber, Carsharing oder Taxi und der Arbeitgeber erstattet diese, liegt grundsätzlich Barlohn vor, für den Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind.

Tipp

Mobilitätsbudget ausnahmsweise auch bei Erstattung steuerfrei

Nur wenn es sich um Tickets (z.B. Deutschlandticket) im ÖPNV handelt und Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Kosten dafür erstatten, ist diese Erstattung nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Voraussetzung: Das Mobilitätsbudget wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.

  • Mobilitätsbudget als Sachzuwendung: Übernehmen Arbeitgeber die Bezahlung der Kosten für die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel direkt (z.B. im Rahmen von Gutscheinen oder Geldkarten), liegt eine Sachzuwendung vor. Hier kann die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG greifen, die Steuerfreiheit für Sachzuwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro im Monat oder die Pauschalversteuerung mit 30 Prozent nach § 37b EStG, wobei bei letzterem sogar Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fällig werden.

Wie hoch ist das Mobilitätsbudget?

Aktuell gibt es hinsichtlich des Mobilitätsbudgets keine Höchstgrenzen. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 waren erstmals Vergünstigungen und Regelungen zum Mobilitätsbudget vorgesehen. Danach sollten diese steuerlichen Vergünstigungen (z.B. Pauschalversteuerung) ab 1. Januar 2025 nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.400 Euro im Jahr möglich sein. Im Finanzausschuss des Bundestags wurde diese geplante Änderung jedoch vorerst auf Eis gelegt. Bleibt abzuwarten, ob 2025 in einem anderen Gesetz eine überarbeitete Regelung zum Mobilitätsbudget in Kraft tritt.

Wie schaffe ich Zweifel zur steuerlichen Behandlung beim Mobilitätsbudget aus der Welt?

Angesichts der zahlreichen steuerlichen Behandlungsvarianten sind Arbeitgeber bei Vergabe eines Mobilitätsbudgets noch zurückhaltend. Dabei kann sehr schnell und kostenlos für Rechtssicherheit gesorgt werden. Beim Finanzamt kann dafür ein Antrag auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG gestellt werden. Das Finanzamt checkt anschließend, ohne Gebühren zu verlangen, ob das Mobilitätsbudget im betreffenden Unternehmen steuerlich richtig umgesetzt wird. 

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitgeber

Trotz der komplizierten Ausgestaltung ist das Mobilitätsbudget auch eine Chance. Die Vorteile für Arbeitgeber sind dabei vielfältig:

  • In der Regel steht am Ende eine Kostenersparnis gegenüber dem Kauf eines Dienstwagens.
  • Gleichzeitig fallen weniger Ausgaben für Treibstoff und Reparaturen an.
  • Nicht zuletzt können Arbeitgeber mit der Einführung eines Mobilitätsbudgets mit Umweltschutz und einer besseren Klimabilanz punkten.

Ein nicht zu unterschätzender Imagegewinn am Arbeitsmarkt – und ein wertvoller Ansatz in der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Flexibilität in der Mobilität und der Einsatz für Klimaschutz können im Rennen um Fachkräfte das letzte Zünglein an der Waage sein.

Vorteile des Mobilitätsbudgets für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer profitieren von der Einführung eines Mobilitätsbudgets. Mitarbeiter können bei jeder Fahrt zur Arbeit, nach Hause oder bei Privatfahrten je nach Lust und Laune, Wetter oder Verkehrsverhältnissen flexibel zwischen Angeboten mit verschiedenen Fortbewegungsmitteln wählen. Zudem kommen die Benefits beim Mobilitätsbudget bestenfalls eins zu eins bei ihnen an, sollten Arbeitgeber Pauschalsteuern für das gewährte Mobilitätsbudget abführen oder sollten sie die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit schaffen.