Digitalisierung

Nutzen Sie diese Förderprogramme der Länder für Ihr Digitalisierungsprojekt

Ob als Zuschuss oder Darlehen mit attraktiven Konditionen: Auch die Bundesländer in Deutschland fördern die Digitalisierung von KMU mit eigenen Mitteln. Welche Länder wie und wen unterstützen und warum Unternehmen jetzt ihre Digitalisiervorhaben fördern sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag - inklusiver interaktiver Fördermittel-Karte.

Zuletzt aktualisiert am 08.10.2024
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Abgesehen von den Digitalisierungsförderprogrammen des Bundes bieten derzeit die Bundesländer die folgenden Fördermittel – entweder als nicht rückzahlbaren Zuschuss oder als Darlehen mit niedrigen Zinsen – an. Sollten Sie ihr Bundesland nicht in unserer Auflistung finden, liegt das daran, dass derzeit (Stand: August 2024) kein Digitalisierungsförderprogramm angeboten wird oder es im Laufe des Jahres 2023 ausgelaufen ist.

Berlin

Berliner InvestitionsBONUS

Das Neustartprogramm Berliner InvestitionsBONUS ist ein eigentlich branchenoffenes Förderprogramm, dass sich aber vor allem an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen richtet. Der InvestitionsBONUS kann von Freiberuflern und Unternehmen jeglicher Größe bezogen werden, die Förderart ist ein Zuschuss von bis zu 300.000 EUR.

Wer ist berechtigt?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen, Großunternehmen, Soloselbstständige und freiberuflich Tätige mit Sitz in Berlin können sich die Förderung sichern.
  • Für Freiberufler und Soloselbstständige gilt die Voraussetzung, dass sie ihre Einkünfte mindestens zu 51 % aus selbständiger Tätigkeit beziehen und diese in Berlin versteuern.

Was wird gefördert?

Wer berechtigt ist, erhält sachkapitalbezogene Zuschüsse für ausschließlich externe Ausgaben, wie zum Beispiel:

  • Materielle Wirtschaftsgüter wie Anlagen oder Maschinen,
  • Mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden,
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software oder Patente,
  • Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter,
  • Übernahme einer geschlossenen oder von der Schließung bedrohten Betriebsstätte,
  • Mietkosten für in der Betriebsstätte genutzte Software (sog. Software as a Service).

Darüber hinaus kann ein Nachhaltigkeitsbonus für besonders nachhaltige Investitionen gewährt werden. Alle Fördermaßnahmen müssen mindestens zwei bzw. drei Jahre und bei Großunternehmen fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Der Berliner InvestitionsBONUS setzt sich aus der Grundförderung und einer optionalen Nachhaltigkeitsförderung von fünf Prozent zusammen. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. 

Die Grundförderung erlaubt Zuschüsse von maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Die maximale Fördersumme beträgt bei De-Minimis-Beihilfe-Regelung max. 300.000 EUR, bei der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) max. 7,5 Millionen EUR

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Antrag wird über ein elektronsiches Antragsystem der IBB Business Team GmbH gestellt. Dort können Verantwortliche alle benötigten Dokumente hochladen und bearbeiten.

Wichtige Links

Weitere Informationen zu den Förderkriterien

Elektronsiches Antragsystem

Digitalprämie Berlin

Die Digitalprämie Berlin fördert die Digitalisierung von KMU mit Sitz in Berlin. Wer als KMU die digitale Transformation im eigenen Betrieb anstoßen möchte, kann einen Zuschuss von bis zu 17.000 Euro bekommen. 

Achtung: Derzeit können keine Zuschüsse mehr beantragt werden (Stand August 2024)

Wer ist berechtigt?

Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Berlin können sich die Förderung sichern:

  • KMU mit maximal 249 Beschäftigten
  • Freiberufler:innen und Soloselbstständige, die mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte aus ihrer hauptberuflichen soloselbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beziehen mit mindestens 26.000 Euro Einkommen im Jahr.

Hinweis: Die Gründung muss vor dem 31.12.2019 erfolgt sein.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Gefördert wird hauptsächlich IT-Hard- und Software. Darunter fällt Software zur

  • Digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse.
  • Einführung oder Verbesserung bestehender IT-Sicherheit-Systeme.
  • digitalen Beratung und Qualifizierung.

Die Höhe der Förderung beträgt für KMU mit bis zu zehn Mitarbeitenden und Freiberufler:innen bis zu 7.000 Euro. Für KMU zwischen zehn und 249 Mitarbeitenden beträgt der Zuschuss bis zu 17.000 Euro.

Wo stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung ist wieder seit dem 15. August 2022 bis zum 31. Dezember 2023 auf Webseite des Business Teams der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich.

Wichtige Links

Richtlinie Digitalprämie Berlin

De-minimis-Erklärung

KMU-Kriterien Merkblatt

Brandenburg

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital

Mit dem Brandenburgischen Innovationsgutschein werden KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden, die in Brandenburg ansässig sind, bei Digitalisierung- und Innovationsmaßnahmen unterstützt.

Wer ist berechtigt?

Den Zuschuss können kleine und mittlere brandenburgische Unternehmen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, inkl. Handwerksbetriebe gem. der geltenden EU-Definition, erhalten. Der Fördergeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

Freiberufler sind von der Förderung ausgenommen, ebenso wie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Das Förderprogramm unterstützt:

  • Beratungsprojekte, die betriebliche Abläufe und Prozesse analysieren, um Innovationspotenziale für die Digitalisierung zu identifizieren.
  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen.
  • Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt. 

Die Höhe des Zuschusses beträgt 5.000 - 550.000 Euro (max. 50 Prozent bis 100 Prozent der Gesamtinvestition)

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Antragsstellung muss ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH vorausgehen, dann ist ein Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB

Hinweis: Das Förderprogramm befindet sich derzeit in der technischen Umsetzung. Zukünftig kann die Förderung online über das Kundenportal der ILB beantragt werden. Der Stichtag wird auf dem ILB-Kundenportal bekannt gegeben. 

Wichtige Links

Richtlinie Brandenburgischer Innovationsgutschein

Kurzinformation der ILB

Bayern

Digitalbonus.Bayern Standard / Plus

Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern Standard / Plus richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden mit Sitz im Freistaat Bayern. Je nach Art des Zuschusses unterstützt dieser Digitalisierungsprozesse in KMU oder Digitalisierungsprojekte mit hohem Innovationsgehalt

Hinweis: Das aktuelle Kontingent für Anträge ist ausgeschöpft (August 2024). Es können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden. Neue Anträge können ab dem 2. September 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.Informationen über den aktuellen Stand finden Sie auf Digitalbonus.Bayern.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden. Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern Standard unterstützt die Digitalisierung in KMU von Produkten über Prozesse bis hin zu Innovationen.

Der Digitalbonus.Bayern Plus richtet sich ebenfalls an KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden. Der Zuschuss wird bei Digitalisierungsprojekten mit besonderem Innovationsgehalt gezahlt.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter.

Der Digitalbonus.Bayern Standard sieht eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro vor und max. 30 Prozent bis 50 Prozent der Gesamtinvestition.

Beim Digitalbonus.Bayern Plus beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50.000 Euro und max. 30 Prozent bis 50 Prozent der Gesamtinvestition.

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Förderantrag ist über das Online-Formular der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen. Ausführliche Informationen zum Verfahren, finden Sie auf der Webseite des Digitalbonus Bayern.

Wichtige Links

Förderrichtlinie Digitalbonus.Bayern Standard / Plus

Innovationskredit 4.0

Neben dem Digitalbonus bietet der Freistaat Bayern KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden mit dem Innovationskredit 4.0 die Möglichkeit eines Darlehens.

Wer ist berechtigt?

Förderfähig sind KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden mit Sitz im Freistaat Bayern sowie neu gegründete Unternehmen und Angehörige freier Berufe.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Der Innovationskredit 4.0 fördert innovative Vorhaben, um die Digitalisierung in Unternehmen voranzutreiben.

Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 25.000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag je nach Vorhaben auf bis zu 7,5 Millionen Euro. Unternehmer:innen können mit dem Innovationskredit 4.0 bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten decken.

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Antrag wird über die Hausbank bei der Förderbank LfA Bayern gestellt. 

Wichtige Links

Info-Folder Innovation

Merkblatt Innovationskredit 4.0

Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus | Darlehen / Zuschuss

Das Bundesland Baden-Württemberg bietet für KMU mit der Digitalisierungsprämie Plus zwei Arten der Förderung. Einmal in Form eines Darlehens und einmal in Form eines Zuschusses.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind KMU mit bis zu 500 Mitarbeitenden. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Förderfähig ist vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit und KI-Anwendungen.

Die Digitalisierungsprämie Plus Zuschuss wird mit 3.000 Euro und maximal30 Prozent der Gesamtinvestition gefördert.

Die Höhe der Förderung der Digitalisierungsprämie Plus Darlehen beträgt 15.000 bis 100.000 Euro und ist 1 bis 2 Jahre tilgungsfrei und bietet einen individuellen Tilgungszuschuss.

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Antrag ist bei der L-Bank zu stellen.

Wichtige Links

Weiterführende Informationen zur Darlehensvariante Digitalisierungsprämie Plus

Weiterführende Informationen zur Zuschussvariante Digitalisierungsprämie Plus

Bremen

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Das Bundesland Bremen bezuschusst mit seinem Förderprogramm die Beratungsleistung von Digitalisierungsberatern sowie Dienstleistern.

Wer ist berechtigt?

Eine Förderung in Form eines Zuschusses erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bremen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Beratungsleistungen und -projekte mit ausgewiesenen regionalen Digitalisierungs-Experten, um den Bedarf an Digitalisierung zu ermitteln oder ein Testprojekt zu starten.

Der Zuschuss beträgt max. 5.000 Euro und max. 50 Prozent der Gesamtinvestition

Wo stelle ich einen Antrag?

Bevor Betriebe die Beratungsleistung beauftragen, müssen sie den Antrag bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) einreichen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheid kann die Beratungsleistung in Auftrag gegeben werden.

Wichtige Links

Weiterführende Informationen zum Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Hamburg

Hamburg-Kredit Innovation

Das Förderprogramm Hamburg-Kredit Innovation soll hamburgische KMU bei Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen unterstützen. Es handelt sich dabei um ein zinsgünstiges Darlehen, das über die jeweilige Hausbank und die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) finanziert wird.

Hinweis: Dieses Programm ist derzeit nicht mehr aktiv (Stand August 2024).

Wer ist berechtigt?

Gefördert werden nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie innovative Startups.

Das geförderte Unternehmen muss mindestens einem Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds entsprechen. Eine Übersicht über die Förderkriterien finden Sie hier (Seite 4-6).

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Gefördert werden Investitionen und die Finanzierung von Betriebsmitteln inklusive Warenlager in den Bereichen:

  • Markteinführung und Wachstum
  • Produktentwicklung
  • Digitalisierung

Wichtig: Bei Investitionen muss der Investitionsort und bei Betriebsmitteln der Sitz des Unternehmens grundsätzlich in Hamburg sein.

Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 25.000 Euro und maximal 1,5 Millionen Euro. In Ausnahmefällen können Darlehen von bis zu zwei Millionen Euro gewährt werden.

Das Darlehen läuft über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu einem festen Zinssatz. Die aktuellen Zinssätze finden Sie hier.

Wo stelle ich einen Antrag?

Den Förderantrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Um prüfen zu lassen, ob Ihr Vorhaben mindestens eines der Innovationskriterien des Förderprogramms erfüllt, sollten Sie außerdem Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.

Bei positiver Prüfung sowohl der IFB Hamburg als auch Ihrer Hausbank schließen Sie den Vertrag bei Ihrer Hausbank ab.

Wichtige Links

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm Hamburg-Kredit Innovation finden Sie auf der Webseite des IFB und im entsprechenden Informationsblatt. Zudem finden Sie hier die Übersicht der aktuellen Zinssätze sowie das Antragsformular

Hessen

Digitalisierungsberatung

Mit der Digitalisierungsberatung werden Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit einem Zuschuss gefördert.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind KMU, Selbstständige und Freiberufler.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Gefördert werden Beratungsleistungen zur Digitalisierung. Themenschwerpunkte können sein:

  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Digitalisierung der Prozesslandschaft
  • Digitalisierung des Marketings
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit

Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt maximal 400,- Euro je Tagewerk (max. 50 Prozent). Insgesamt können maximal 15 Tagewerke Förderung je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Antrag auf eine Digitalisierungsberatung kann über das RKW Hessen gestellt werden. Kontaktdaten und -formulare finden Sie auf der Webseite des RKW Hessen.

Distr@l – Förderprogramm

Das Förderprogramm besteht aus vier Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wer ist berechtigt?

Das Förderprogramm Distr@l richtet sich vor allem an Start-Ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen. Es gibt vier verschiedene Förderlinien:

  • Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien für digitale Innovationsprojekte
  • Förderlinie 2: Digitale Projektinnovationen (Produkte oder Prozesse)
  • Förderlinie 3: Projekte des Wissens- und Technologietransfers
  • Förderlinie 4: Gründungsförderung im digitalen Kontext

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Förderlinie:

  • Förderlinie 1: max. 100.000 Euro, maximal 50 Prozent Zuschuss
  • Förderlinie 2: max. 500.000 Euro, Förderung zwischen 50 und 100 Prozent
  • Förderlinie 3: max. eine Million Euro, max. 50 Prozent Zuschuss
  • Förderlinie 4: je nach Projekt max. 160.000 Euro oder max. eine Million Euro, im ersten Jahr max. 100 Prozent Zuschuss, im zweiten Jahr max. 60 Prozent

Wo stelle ich einen Antrag?

Vor der Einreichung des Formantrages bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) muss eine Projektskizze bei der Hessischen Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung über die E-Mail-Adresse distral-hessen@digitales.hessen.de vorgelegt werden.

Nach der positiven Bewertung durch ein Gremium kann dann ein Antrag über die WIBank gestellt werden.

Wichtige Links

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm Distr@l gibt es auf der Website der WIBank und der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

Mecklenburg-Vorpommern

Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern fördert mit der Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern Gründerinnen und Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen.

Wer ist berechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen (KMU), die in den Wirtschaftszweigen Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Handwerk und Tourismus der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und ihren Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Anzahl der Beschäftigten darf 100  betragen. Der Jahresumsatz der geförderten Unternehmen darf höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro betragen. 

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Gefördert werden Vorhaben in den folgenden drei Schwerpunktbereichen:  

  • Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe)
  • Digitalisierung im Handwerk
  • Digitalisierung im Tourismus 

Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen in Prozessinnovationen. Ziel ist es, neue oder deutlich verbesserte Methoden in der Produktion oder Dienstleistungserbringung umzusetzen. Dies umfasst wesentliche Änderungen bei Technik, Ausrüstung oder Software auf Unternehmensebene. Dies kann beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen erfolgen.

Wichtig: Investitionen in Standardhardware und -software sind von der Förderung ausgeschlossen. Für die Förderung können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 50.000 EUR. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen. 

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Antrag ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. 

Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen - innovativ

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen - innovativ werden KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss gefördert, die in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen.

Wer ist berechtigt?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Außerdem werden kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen gefördert.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Gefördert werden:

  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)- Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen,
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Die geförderten Unternehmen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 35 Prozent (kleine Unternehmen) bzw. bis zu 20 Prozent (mittlere Unternehmen). Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

Wo stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank)

Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.

Wichtige Links

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen - innovativ finden Sie auf der Website der NBank sowie im Produktinformationsblatt.

Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Digitalisierungskredit

Mit dem Förderprogramm Digitalisierungskrediterhalten kleine, mittlere und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben.

Wer ist berechtigt?

Gefördert werden

  • Gründer/-innen
  • kleine, mittlere und große Unternehmen
  • Angehörige der freien Berufe und Stiftungen 

Grundsätzlich werden nur solche Vorhaben gefördert, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Dabei müssen bestimmte Nachhaltigkeitsrichtlinien eingehalten werden. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit wird die Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen unterstützt. Förderfähig sind Vorhaben aus folgenden Bereichen:

Digitalisierungsvorhaben:

  • Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren (z. B. die Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme, Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen, Integration mobiler Betriebsgeräte)
  • Digitale Produkteund Leistungen (z. B. der Aufbau und die Verbesserung von digitalen Plattformen oder die Entwicklung von digitalen Standards und Normen)
  • Digitale Strategie und Organisation (z. B. Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie oder eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts)

Innovationsvorhaben:

  • Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
  • Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
  • Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren  

Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren können nicht gefördert werden. Dabei werden bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten für das Digitalisierungsvorhaben bei einem Höschstbetrag von 10 Millionen Euro gefördert. Ein höherer Finanzierungsbedarf kann im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.

Bei Unternehmen ist optional die Beantragung einer 50-prozentigenHaftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

Wo stelle ich einen Antrag?

Den Antrag für das Darlehen muss das Unternehmen bei seiner Hausbank stellen. Wie das geht erfahren Sie in diesem Video.

Wichtige Links

Website der NRW-Bank mit ausführlichen Informationen zum Digitalisierungskredit

MID-Gutschein „Digitalisierung“

Mit dem Gutschein MID-Digitalisierung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Die Zuschüsse werden von den Unternehmen beantragt. Sie können dann EU-weit frei wählen, welchen Auftragnehmer sie mit der Umsetzung der gewünschten Leistung beauftragen.

Wer ist berechtigt?

Einen MID-Gutschein können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeitende haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Mit dem Gutschein MID-Digitalisierung können Unternehmer:innen ihren Betrieb digital aufstellen und eine externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren erhalten. Die externen Dienstleistungen können dabei in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten geschehen. Dabei kann auch zunächst eine Potenzialanalyse beauftragt werden, die konkrete Umsetzung ist jedoch obligatorisch.

Die Förderung des Gutscheins MID-Digitalisierung ist mit bis zu 15.000 Euro dotiert.

Wo stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt auf dieser Website.

Wichtige Links

Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit ausführlichen Informationen zum Gutschein MID-Digitalisierung

FAQ mit Infos zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Ablauf der Förderung

Website zur Antragstellung

Saarland

DigitalStarter Saarland

Seit September 2018 unterstützt das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr mit dem DigitalStarter-Zuschuss kleine und mittelständische Betriebe aus dem Saarland, die in die Digitalisierung ihrer Wertschöpfungsketten investieren möchten.

Wichtig: Die DigitalStarter-Förderrichtlinie lief am 31.12.2022 aus. Ab dem 01.01.2023 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Anträge, die vorher eingegangen sind, werden aber weiter bearbeitet. Eine überarbeitete Förderrichtlinie ist für 2024 geplant. Ziel: Noch bessere Unterstützung für digitale Projekte. Bleiben Sie dran!

Wer ist berechtigt?

Für die Digital-Förderung des Saarlands sind KMU mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland berechtigt. Die Förderung muss am Unternehmenssitz oder am Standort im Saarland investiert werden.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Mit seinem Förderprogramm unterstützt das Saarland Digital-Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Das Unternehmen muss dabei für sein Digitalisierungsprojekt mindestens 5.000 Euro ausgeben. Von Softwareinvestitionen bis hin zur Zahlung von externen Digital-Beratungen oder Mitarbeiterfortbildungen können Betriebe viele Kosten geltend machen. Ebenso förderfähig sind Änderungen an bestehenden Wirtschaftsgütern.

Wichtig: Der maximale Zuschuss ist von der Größe und vom Umsatz des Betriebs abhängig:

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro werden mit bis zu 35 Prozent der Investitionssumme gefördert.
  • Mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro werden mit bis zu 20 Prozent unterstützt.  

Wo stelle ich einen Antrag?

Den 20-seitigen Förderantrag für das DigitalStarter-Programm des Saarlands können Sie hier herunterladen.

Das PDF-Dokument kann am Computer ausgefüllt und per Mail an digitalstarter@wirtschaft.saarland.de oder postalisch an die Netzwerkstelle Digitalisierung in der Franz-Josef-Röder-Straße 17 in 66119 Saarbrücken gesendet werden.

Wichtige Links

Antragstellende Betriebe können sich von der Netzwerkstelle DiNet – Digitalisierung in Wirtschaft und Arbeitswelt beraten und unterstützt lassen. Eine kompakte Informationsübersicht zum DigitalStarter Förderprogramm des Saarlands gibt es auf der offiziellen Webseite.

Sachsen-Anhalt

IB Digitalisierungsdarlehen

Das Digitalisierungsdarlehen der Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt ist eine Förderung mit günstigen Zinskonditionen. KMU oder Angehörige der freien Berufe aus Sachsen-Anhalt können für Digitalisierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten.

Wer ist berechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige der freien Berufe müssen einen Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Sachsen haben, um einen Antrag einzureichen. Darüber hinaus muss das Unternehmen für sein Digitalisierungsprojekt ein Konzept oder Businessplan inklusive der Angaben zu den geplanten Maßnahmen erstellen sowie nachweisen, dass sie die Gesamtfinanzierung sicherstellen können.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Das IB-Digitalisierungsdarlehen lässt sich für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Personalkosten, Projektausgaben wie auch Fremdleistungen einsetzen.

Die IB stellt das Darlehen bis zur vollen Höhe der Investition aus – von mindestens 10.000 Euro bis zu maximal 1,5 Millionen Euro. Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal zehn Jahre, von denen zwei Jahre tilgungsfrei sind. Unternehmen erhalten dabei einen festen Zinssatz von 1,95 Prozent.

Wo stelle ich einen Antrag?

Förderberechtige Unternehmen reichen den Antrag bei der IB direkt ein. Die IB empfiehlt, eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen.

Wichtige Links

Alle Antragsinformationen befinden sich auf der offiziellen Seite der IB Sachsen-Anhalt. Zudem finden Interessenten hier weitere KMU-relevante Förderprogramme, die Sie auch für spezifische Digitalisierungsmaßnahmen nutzen können.

Rheinland-Pfalz

Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)

Das zweite Digitalförderprogramm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMU, Produktinnovationen sowie digitale Geschäftsmodelle oder Prozessoptimierungen umzusetzen. Der nicht rückzahlbare Investitionszuschuss soll Betriebe aus Rheinland-Pfalz unterstützen, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und langfristig zu verbessern.

Wer ist berechtigt?

Förderberechtigt sind kleine mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen – einschließlich Beherbergungsbetriebe. Wichtig dabei ist, dass die ISB den Förderantrag noch vor Investitionsbeginn bestätigt und das Investitionsvorhaben innerhalb der ersten drei Monate nach Bestätigung startet.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Die ISB bezuschusst Investitionen, die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation darstellt bzw. Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen digitalisiert. Vor dem Antragsverfahren müssen externe Sachverständige bestätigen, ob sich das Digitalisierungsprojekt für den Zuschuss eignet. Die ISB empfiehlt die folgenden Unternehmen für eine Gutachtung. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.

Bestätigen ISB sowie Gutachtende die Eignung des Innovationsvorhaben, sind bei kleinen Unternehmen Zuschüsse von bis zu 20 Prozent und bei mittleren Unternehmen von bis zu zehn Prozent möglich. Die Investitionskosten müssen dabei zwischen mindestens 50.000 Euro und maximal fünf Millionen Euro liegen.

Wo stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB. 

Wichtige Links

Alle Informationen sowie Kontaktpersonen hat die ISB auf der folgenden Webseite zusammengefasst.