Rückwärtskalkulation: Ein wichtiges Mittel für Preiskalkulation und Preisfindung

Die Rückwärtskalkulation ist ein wichtiges Hilfsmittel für Unternehmen, um den richtigen Preis für ihre Produkte oder Dienstleistungen zu kalkulieren und festzulegen. In diesem Artikel erläutern wir, was genau unter einer Rückwärtskalkulation zu verstehen ist, wir erklären den Unterscheid zwischen der Rückwärts- und Vorwärtskalkulation und führen außerdem ein anschauliches Beispiel an, nach welchem Schema Sie bei einer Rückwärtskalkulation rechnen.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2024
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Definition

Was ist eine Rückwärtskalkulation?

Die Rückwärtskalkulation ist eine Art der Handelskalkulation. Sie ist das Gegenstück zur Vorwärtskalkulation, bei welcher der Preis eines Produktes auf der Grundlage des Listeneinkaufspreises ermittelt wird.

Bei der Rückwärtskalkulation geht man genau umgekehrt vor: Der Verkaufspreis des Produktes ist bekannt und man ermittelt, wie hoch der Einkaufspreismaximal sein darf, um noch Gewinn zu erwirtschaften.

Was ist der Unterschied zwischen Vorwärts- und Rückwärtskalkulation?

Der Unterschied zwischen der Vorwärts- und der Rückwärtskalkulation ist also das Ergebnis und der Ausgangspunkt:

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<b>Vorwärtskalkulation</b>
VorwärtskalkulationRückwärtskalkulation
Ausgangspunkt: Man startet beim Bezugs- bzw. Listeneinkaufspreis.

Ergebnis: Der Verkaufspreis soll ermittelt werden.
Ausgangspunkt: Man kennt den Verkaufspreis.

Ausgangspunkt: Der maximale Listeneinkaufspreis soll ermittelt werden.

Bei Kalkulationsarten unterscheiden sich also in Bezug auf die Richtung.

Neben der Vorwärts- und der Rückwärtskalkulation gibt es außerdem noch eine dritte Art der Handelskalkulation – die Differenzkalkulation, bei der sowohl der Listeneinkaufs- als auch der Listenverkaufspreis vorgegeben sind.

Wann benutzt man die Rückwärtskalkulation?

Wenn Sie sich als Unternehmer zum Beispiel neu am Markt positionieren möchten bzw. den Markteintritt neuer Produkte oder Dienstleistungen planen, sollten Sie die Rückwärtskalkulation kennen. Denn als neuer Marktteilnehmer müssen Sie besser sein als die Konkurrenz. Besser sein bedeutet manchmal eben auch, dass Sie Ihren Kunden einen besseren Preis für das gleiche (oder vergleichbare) Produkt bieten können.

In diesen Fällen nutzen Sie die Rückwärtskalkulation. Denn der Vergleich mit Konkurrenz-Unternehmen zeigt Ihnen, welchen Preis Kunden bereit sind, für das Produkt zu zahlen.

Auch in Branchen, die schon stark digitalisiert sind, bietet sich die Rückwärtskalkulation an. Denn hier können Kunden häufig mit ein paar Klicks durch das World Wide Web Preise verschiedenster Anbieter innerhalb kürzester Zeit miteinander vergleichen. Und dann gewinnt in aller Regel ebenfalls derjenige Wettbewerber, welcher den besseren Preis bietet.

Wie berechne ich das Ergebnis bei der Rückwärtskalkulation?

Um das Ergebnis der Rückwärtskalkulation zu berechnen, dürfen Sie nicht einfach den Einkaufspreis und den geplanten Gewinn vom Verkaufspreis abziehen. Wie bei den übrigen Handelskalkulationen spielen stattdessen mehrere Faktoren eine Rolle, um den korrekten Einkaufspreis zu ermitteln. Hierzu gehören unter anderem:

  • Lieferrabatt
  • Lieferskonto
  • Kundenrabatt
  • Zuschlag zu Handlungskosten

Was das konkret bedeutet und welche Faktoren in die Berechnung der Rückwärtskalkulation einfließen müssen, schauen wir uns nun in einer Beispiel-Aufgabe an.

Schema der Rückwärtskalkulation

Grundlage für die Berechnung ist der Bruttoverkaufspreis, denn diesen kennen Sie als Unternehmer bereits. Erfahren möchten Sie nun, wie hoch der Listeneinkaufpreis sein darf, damit Sie mit dem Verkauf der Ware noch Gewinn machen.

Um den Rechenweg bei der Rückwärtskalkulation zu verstehen, gehen wir davon aus, dass Sie Einzelhändler sind, der Fernseher verkauft. Aus Marktbeobachtungen und Vergleichen mit der Konkurrenz wissen Sie, dass Sie neue Fernseher für maximal 399 Euro verkaufen können. Das ist der Verkaufspreis. Von diesem Verkaufspreis müssen Sie zunächst 19 %Umsatzsteuer abziehen, um den Bruttoverkaufspreis zu ermitteln.

Das geht folgendermaßen:

1. Schritt:

399 Euro x 0,19 = 75,81 Euro

Die Umsatzsteuer auf das Produkt beträgt 75,81 Euro. Diesen Betrag müssen Sie vom Nettoverkaufspreis abziehen, um den Bruttoverkaufspreis zu erhalten:

399 Euro - 75,81 Euro = 323,19 Euro

2. Schritt:

Nun wird der Zielverkaufspreis ausgerechnet. Das gelingt Ihnen, indem Sie den Nettoverkaufspreis heranziehen und hiervon den Kundenrabatt abziehen (sofern Sie einen solchen einräumen möchten).

323,19 Euro - 10 Prozent Rabatt = 290,87 Euro

3. Schritt:

Nun wird der Barverkaufspreis ausgerechnet. Dazu ziehen Sie vom Zielverkaufspreis das Kundenskonto in Höhe von drei Prozent ab:

290,87 Euro - 8,72 Euro = 282,15 Euro

4. Schritt:

Jetzt geht es darum, den Selbstkostenpreis zu ermitteln. Hierzu wird vom Barverkaufspreis ein Gewinnzuschlag in Höhe von 25 Prozent (Sie können den Gewinnzuschlag natürlich beliebig abändern) subtrahiert. Das funktioniert bei der Rückwärtskalkulation folgendermaßen:

282,15 Euro - 70,53 Euro = 211,62 Euro

5. Schritt:

Selbstkostenpreis minus Handlungskostenzuschlag ergibt im nächsten Schritt den Bezugspreis. Also:

211,62 Euro - 50 % Handlungskostenzuschlag = 105,81 Euro

6. Schritt:

Um den Bareinkaufspreis auszurechnen, ziehen Sie als nächstes vom Bezugspreis die Bezugskosten ab:

105,81 Euro - 25,81 Euro = 80 Euro

7. Schritt:

Fast geschafft! Jetzt rechnen Sie den Zieleinkaufspreis aus, indem Sie das Lieferskonto in Höhe von drei Prozent zum Bareinkaufspreis hinzuaddieren:

80 Euro + 2,4 Euro = 82,40 Euro

8. Schritt:

Um den endgültigen Listenverkaufspreis auszurechnen, müssen Sie einen möglichen Lieferrabatt zum Zieleinkaufspreis addieren. Nehmen wir für unsere Rückwärtskalkulation-Beispielrechnung an, dass der Lieferrabatt bei 10 Prozent liegt. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

82,40 Euro + 8,24 Euro = 90,64 Euro

Aus der abgeschlossenen Berechnung können damit folgende Schlussfolgerung für Ihre Preiskalkulation ziehen: Wenn Sie den Fernseher zu einem Listeneinkaufspreis von 90,64 Euro oder sogar darunter erwerben können, können Sie den Gewinn erreichen, den Sie sich vorstellen. Allerdings nur dann, wenn der Lieferer Ihnen die angesetzten Rabatte gewährt. Tut er das nicht, muss der Einkaufspreis von Beginn an bei 80 Euro liegen, damit Sie den gewünschten Gewinn erreichen.

Tipp

Legen Sie sich für die Rückwärtskalkulation ein vorgefertigtes Excel-Sheet an

Am besten, Sie legen sich eine Excel-Tabelle an, in der Sie die einzelnen Schritte und den jeweiligen Rechenweg plus Formel hinterlegt haben. Dann müssen Sie nicht für jedes Produkt von vorne beginnen, sondern können für die Rückwärtskalkulation immer das gleiche Excel-Sheet nutzen.