Zusammenfassung
Die AfA im Überblick
- Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein Instrument der Steuerbilanzierung von Anlagegütern.
- Die AfA erlaubt es Unternehmen und Selbstständigen, die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern über einen bestimmten Zeitraum hinweg in ihrer Steuerbilanz abzuschreiben.
- Unternehmen sollten sich von einem Steuerberater beraten lassen oder der AfA-Tabelle entnehmen, welche Anlagegüter für eine AfA infrage kommen und welche speziellen Regelungen es zu beachten gilt.
- Die jährliche AfA-Rate ist abhängig von der Nutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts und wird durch verschiedene Faktoren wie Alter, Zustand oder Restwert beeinflusst.
- Es ist wichtig, die AfA korrekt zu berechnen und in der Buchhaltung zu erfassen, um sowohl steuerliche Vorteile als auch eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes zu erzielen.
Definition
Wofür steht AfA?
In § 7 EStG ist geregelt, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf dessen Nutzungsdauer verteilt werden müssen, wenn es voraussichtlich länger als ein Jahr im Betrieb genutzt wird.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine wichtige Methode der Abschreibung im Steuerrecht, die bei allen Einkunftsarten zur Berechnung des Ertrags verwendet wird.
Mit der AfA können Unternehmen den Wertverlust von Anlagegütern über deren Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend machen, der durch Abnutzung oder technischen Fortschritt entsteht.
Was ist eine Abschreibung?
Die Absetzung für Abnutzung – umgangssprachlich auch Abschreibung genannt – meint die betriebswirtschaftliche Verteilung des Werteverlustes abschreibungspflichtiger Gegenstände auf mehrere Jahre. Einfach erklärt, wird mit der Abschreibung die Wertminderung von Anlagegütern in der Berechnung des Unternehmensgewinns berücksichtigt. Damit ist die AfA für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um den steuerlichen Gewinn zu reduzieren und damit zur Senkung der Steuerlast und Verbesserung der Liquidität beizutragen.
Die Höhe der AfA hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. In der Regel wird die AfA in gleichbleibenden Jahresbeträgen kalkuliert, sodass sich der Wert des Anlageguts über die Jahre hinweg gleichbleibend verringert.
Allerdings gelten für bestimmte Anlagegüter – beispielsweise für Gebäude – besondere Regelungen und Einschränkungen bei der AfA.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abschreibung in Form der Absetzung für Abnutzung nur für steuerliche Zwecke gilt und nicht mit dem tatsächlichen Wertverlust des Anlageguts übereinstimmen muss.
Was bedeuten Abschreibungen für Unternehmen?
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist eine Methode zur Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern auf deren Nutzungsdauer. Dabei wird der Wertverlust des Anlagevermögens zum Beispiel von Maschinen, Werkzeugen, Fahrzeugen oder Gebäuden über den Zeitraum ihrer Nutzung verteilt und steuerlich berücksichtigt. Das bedeutet, dass Abschreibungen sich für die Dauer der Nutzung gewinnmindernd auswirken und damit die Steuern, die ein Unternehmen an das Finanzamt abführen muss, reduzieren.
Die Nutzungsdauer von Anschaffungen kann dabei aber nicht frei von einem Unternehmen gewählt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung ist die sogenannte amtliche AfA-Tabelle, die jährlich auf Basis gesetzlicher Vorschriften vom Bundesministerium der Finanzen erstellt wird.
Was ist die AfA-Tabelle?
Die „Absetzung für Abnutzungs-Tabelle“ ist eine Liste, die vom Bundesfinanzministerium vorgegeben wird – hier finden Sie eine Übersicht der AfA-Tabellen. Sie listet die Nutzungsdauer verschiedener Anlagegüter auf, d. h. sie gibt vor, wie lange ein bestimmtes Wirtschaftsgut voraussichtlich gebraucht werden kann, bevor es ersetzt oder erneuert werden muss.
Anhand dieser Tabelle können Sie die Abschreibungshöhe pro Jahr berechnen, indem Sie den Anschaffungspreis oder die Herstellungskosten des Anlagegutes durch die angegebene Nutzungsdauer teilen.
Die AfA-Tabelle ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Abschreibung und damit für die finanzielle Planung und Steuerung eines Unternehmens.
Die AfA erfolgt in der Regel in gleichbleibender jährlicher Höhe, sodass sich der Wert des Anlageguts über die Jahre hinweg linear verringert.
In der Zeit vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2022 durften die Anschaffungskosten wegen Corona auch nach der degressiven Abschreibung geltend gemacht werden. Mit dem Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurde die degressive Abschreibung auch für Anschaffungen in der Zeit vom 1.10.2023 bis zum 31.12.2024 wieder eingeführt.
Was können Sie mit der AfA abschreiben?
Mit der Absetzung für Abnutzung (AfA) können Unternehmen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bestimmten Betriebs- und Produktionsmitteln, Sachanlagen und Gebrauchsgütern abschreiben.
Dabei handelt es sich um Gegenstände des Anlagevermögens, die abnutzbar sind und über einen bestimmten Mindestzeitraum gebraucht werden. In diesem Fall spricht man von einer planmäßigen Abschreibung. Typische Beispiele für Anlagegüter, die über die AfA abgeschrieben werden können, sind: Maschinen, Möbel, Fahrzeuge oder Werkzeuge.
Darüber hinaus zählen auch Lizenzen, Forderungen, Konzessionen oder Patente zu den Gegenständen, die nach dem Handelsgesetzbuch abschreibungspflichtig sind (vgl. § 253 Abs. 2 – 4 HGB).
Im Gegensatz dazu verliert nicht abnutzbares Anlagevermögen nicht an Wert und kann entsprechend auch nicht planmäßig abgeschrieben werden. Typische Beispiele sind hier Grundstücke. Hier können die Anschaffungskosten außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn das Anlagevermögen aufgrund von unerwartet auftretenden Mängeln oder bei einer (Umwelt-)Katastrophe an Wert verliert.
Welche Abschreibungsarten gibt es für die AfA?
Die Höhe der AfA hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind beispielsweise:
- Die Nutzungsdauer des Anlageguts
- Der Grad der Abnutzung
- Die Methode der Abschreibung
- Die Art des Anlageguts.
Es gibt verschiedene Methoden, um die AfA zu berechnen, wie zum Beispiel die lineare Abschreibung oder die degressive Abschreibung.
Tipp
Brauche ich für die AfA einen Steuerberater?
Ein Steuerberater ist keine Pflicht. Es ist allerdings wichtig, die AfA korrekt in der Steuererklärung anzugeben, da eine falsche oder unvollständige Angabe zu Nachzahlungen oder Steuernachforderungen führen kann. Sie als Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, welche Anlagegüter für eine AfA in Frage kommen und welche Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind. Um dies sicherzustellen, kann es für jeden Selbstständigen und Freiberufler sinnvoll sein, professionelle steuerliche Beratung zu nutzen.
Die lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert des Anlageguts über die Nutzungsdauer gleichmäßig – d. h. „linear“ verteilt. Diese Methode gilt mittlerweile als Standardverfahren. Für die Berechnung des jährlichen Abschreibungswertes benötigen Sie die Höhe der Anschaffungskosten sowie die Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle. Der Restwert oder Buchwert muss in diesem Fall nicht mitgeführt werden.
Zur Verdeutlichung hier ein einfaches Beispiel für die lineare Abschreibung: Sie schaffen am Anfang eines Geschäftsjahres einen Laptop inklusive Tasche und Zubehör für insgesamt 900 Euro an und stellen ihn einem Mitarbeiter zur Verfügung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle drei Jahre.
Damit beläuft sich der Abschreibungsbetrag (Anschaffungswert 900 Euro / Nutzungsdauer 3 Jahre) auf 300 Euro pro Jahr. Im Anschaffungsjahr entsteht ein Restwert von 600 Euro, im zweiten Jahr beträgt der Restwert 300 Euro und nach dem dritten Jahr 0 Euro. Damit gilt der Laptop als vollständig abgeschrieben. Auch, wenn Ihr Mitarbeiter das Gerät weiter nutzt, ist es aus Sicht der Buchhaltung nichts mehr wert.
Schaffen Sie das Gerät nicht am Anfang, sondern im Laufe eines Geschäftsjahres an, können Sie die Kosten im Anschaffungsjahr nur anteilig für die verbleibenden Monate abschreiben. Heißt, wenn Sie den Laptop im Juli anschaffen, verringert sich der abschreibbare Betrag im ersten Jahr auf 150 Euro. Um Fehler zu vermeiden und die Höhe der AfA noch einfacher zu berechnen, nutzen Sie den Abschreibungsrechner von Lexware Office.
Tipp
Unangenehme Rückfragen vermeiden
Statt Anlagegüter auf 0 Euro abzuschreiben, belassen Sie den Restwert bei 1 Euro, um die Anschaffung noch als in Gebrauch zu kennzeichnen. Dazu rechnen Sie im dritten Jahr mit einem Abschreibungsbetrag von 299 Euro. Um Ärger bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass bei der Berechnung der AfA und in der Buchhaltung alles reibungslos läuft, setzen Sie von Anfang an eine Buchhaltungssoftware ein.
Die degressive Abschreibung
Bei der degressiven Absetzung für Abnutzung beweglicher Wirtschaftsgüter, die befristet wieder eingeführt worden war, wurde hingegen in den ersten Jahren eine höhere AfA und in späteren Jahren eine geringere AfA vorgenommen. Das liegt daran, dass bei der degressiven Abschreibung ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restwert bzw. Buchwert abgezogen wird, während sich die lineare Abschreibung immer auf den Anschaffungswert bezieht. Da der Restwert sich mit jedem Jahr vermindert, wird entsprechend auch der abschreibbare Betrag geringer.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten der degressiven Abschreibung:
- Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung fällt der Abschreibungsbetrag nach jedem Nutzungsjahr um denselben Betrag.
- Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung bleibt der Abschreibungsprozentsatz über die Jahre gleich.
Die degressive AfA betrug das Zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes, maximal 25 Prozent (für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1.4.2024 und dem 1.1.2025 angeschafft wurden: 20 Prozent) der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts. Die degressive Abschreibung konnte für folgende Anschaffungen in Anspruch genommen werden:
1.1.2020 bis 31.12.2022 (max. 25 %)
1.4.2024 bis 1.1.2025 (max. 20 %).
Tipp
Die AfA und der echte Wertverlust
Es ist wichtig zu beachten, dass die AfA nur für steuerliche Zwecke gilt. Sie muss also nicht mit dem tatsächlichen Wertverlust des Anlageguts übereinstimmen. Allerdings sollte sie den faktischen Wertverlust nicht überschreiten, um eine Überbewertung in der Bilanz zu vermeiden.
Unternehmen sollten neben der AfA auch die tatsächliche Abnutzung der Anlagegüter im Blick behalten und regelmäßig überprüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, die möglicherweise eine Anpassung der AfA notwendig macht.
Vorteile der verschiedenen AfA-Arten
Die lineare Abschreibung gilt als Standardverfahren und hat den Vorteil, dass sich der abzuschreibende Betrag vergleichsweise einfach berechnen lässt. Insbesondere bei einer Nutzungsdauer von drei Jahren ist die lineare AfA besonders vorteilhaft, dass sie mit einem Satz von 33,33 Prozent deutlich über dem Höchstbetrag der degressiven Abschreibung liegt.
Dagegen lohnt sich die degressive Abschreibung insbesondere bei Wirtschaftsgütern, die in den ersten Jahren besonders intensiv genutzt werden oder aufgrund von technischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen schnell an Wert verlieren. In den ersten Jahren liegt der Abschreibungssatz deutlich über der linearen Abschreibung, sodass Sie in den ersten Jahren höhere Sätze steuerlich geltend machen können. Allerdings ist die Nutzung der degressiven Abschreibung zeitlich begrenzt und sie wird immer wieder abgeschafft.
AfA in der Steuererklärung – was müssen Sie wissen?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) muss in der Steuererklärung in der Anlage AVE (Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens) oder der Anlage GW (Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung bei Gebäuden) eingetragen werden, je nachdem, um welches Anlagegut es sich handelt.
Die Anlage AVE
In der Anlage AVE werden bewegliche Wirtschaftsgüter, beispielsweise die Absetzung für Abnutzung für Maschinen, Fahrzeuge oder Büromöbel erfasst. Hier können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Nutzungsdauer und die jährliche AfA eingetragen werden.
Die Anlage GW
In der Anlage GW werden Gebäude erfasst, für die eine Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden soll. Hier können beispielsweise die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die jährlichen AfA sowie besondere Vorgaben wie eine Mindestnutzungsdauer eingetragen werden.
Wer darf die AfA geltend machen?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) können grundsätzlich alle Unternehmen und Selbstständige geltend machen, die Anlagegüter für ihre betriebliche Tätigkeit nutzen. Dies sind zum Beispiel:
- Maschinen
- Fahrzeuge
- Büroausstattung
- Gebäude
Auch bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Patente oder Lizenzen, können unter bestimmten Voraussetzungen abgeschrieben werden.
Die Möglichkeit der AfA steht Unternehmen und Selbstständigen unabhängig von ihrer Rechtsform offen, also beispielsweise auch Freiberuflern oder Einzelunternehmern. Allerdings müssen die Anlagegüter tatsächlich betrieblich genutzt werden, um eine steuerliche Förderung durch Absetzung für Abnutzung zu ermöglichen.
Gibt es Sonderregelungen in der AfA, die Sie kennen müssen?
Es ist wichtig zu beachten, dass für bestimmte Anlagegüter, aber auch für ganze Branchen, besondere Regelungen und Einschränkungen bei der AfA gelten.
1. AfA für bestimmte Anlagen und Branchen
So ist beispielsweise bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung wichtig, dass die Höhe der AfA bei Gebäuden begrenzt oder eine Mindestnutzungsdauer vorgeschrieben sein kann.
Auch für bestimmte Branchen, beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft, gibt es besondere Regelungen bei der AfA.
2. AfA für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Eine Ausnahme von den üblichen Abschreibungsgrundsätzen gibt es für die Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter in bestimmten Preissegmenten. Hierbei handelt es sich um die Sofortabschreibung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). Die Sofortabschreibung ist unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 250 Euro netto: In diesem Fall hat der Unternehmer die Wahl zwischen Abschreibung und Sofortabzug als GWG.
- Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro netto bis maximal 800 Euro netto: Auch hier besteht die Möglichkeit, zwischen Abschreibung und Sofortabzug als GWG zu wählen.
3. Einjährige Nutzungsdauer für Computerhardware und Software
Wird betriebliche Computerhardware oder Software angeschafft, gilt seit 2021 eine Besonderheit. Anstatt der regulären Anschreibung können die Anschaffungskosten im ersten Jahr komplett abgeschrieben werden. Für Computerhardware und Software kann eine nur noch einjährige Nutzungsdauer angenommen werden.
Absetzung für Abnutzung des Arbeitszimmers in einer Wohnung
Wenn man als Unternehmer oder Freiberufler sein Arbeitszimmer in seiner Eigentumswohnung steuerlich als Absetzung für Abnutzung geltend machen möchte, ist Folgendes zu beachten:
- Das Büro im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung muss Mittelpunkt der Tätigkeit sein, d. h. ein Großteil der Arbeit muss im Büro zu Hause stattfinden.
- In der Steuererklärung wird das Arbeitszimmer unter den Kategorien „Werbungskosten“ oder „Betriebsausgaben“ abgesetzt.
Wird das häusliche Arbeitszimmer abgeschrieben, gibt es jedoch einen Nachteil zu beachten. Denn wird der Betrieb irgendwann verkauft oder aufgegeben, ist der Wertzuwachs für das dem Betriebsvermögen zugeordnete Arbeitszimmer als Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Die Einrichtung des Arbeitszimmers
Um Kosten für Ihr Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, müssen Sie genau angeben, welche Ausgaben für die Einrichtung des Raums entstanden sind. Sie können nicht die Pauschale nutzen.
Bei teureren Anschaffungen werden die Kosten auf den Gebrauchszeitraum verteilt. Für Büromöbel geht das Finanzamt in der Regel von einer Nutzungsdauer von 13 Jahren aus.
Wenn Sie gebrauchte Möbel erwerben, wird der Kaufpreis auf die Restnutzungsdauer verteilt.
Fazit: Erklärung Abschreibung für Unternehmer
Die AfA, die umgangssprachlich auch als Abschreibung bezeichnet wird, ist eine wichtige betriebswirtschaftliche Methode, mit der Sie als Unternehmer den Wertverlust von Anlagegütern über ihre Nutzungsdauer verteilt steuerlich geltend machen können. In der Regel erfolgt die Abschreibung über die lineare AfA. Über welchen Zeitraum Sie Ihr Anlagevermögen abschreiben können, entnehmen Sie der AfA-Tabelle.