Arbeitsschutz

Arbeitsunfälle sind ein heikles Thema – nicht alle können verhindert werden – aber viele sind vermeidbar. Dafür gibt es den Arbeitsschutz: Unternehmen entwickeln präventive Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber auch ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeiter. Er stellt jedoch in einer sich immer schneller technisch entwickelnden Arbeitswelt auch eine Herausforderung dar – nicht nur in Deutschland, sondern auch international. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und praxisrelevante Maßnahmen für Unternehmer.

Zuletzt aktualisiert am 26.03.2025

Zusammenfassung

Arbeitsschutz im Überblick

  • Der Arbeitsschutz umfasst Maßnahmen und Regelungen zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.
  • Ziel des Arbeitsschutzes ist es im Wesentlichen, Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu minimieren, sichere Arbeitsumgebungen zu schaffen und gesundheitliche Schäden zu vermeiden – jetzt und in Zukunft, also präventiv.
  • Wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Risiken für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Definition

Was ist Arbeitsschutz?

Der Begriff Arbeitsschutz umfasst Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz. Gesundheitsrisiken und Arbeitsunfällen soll mit geeigneten Maßnahmen vorgebeugt werden.

Was fällt unter den Arbeitsschutz?

  • Technischer Arbeitsschutz betrifft beispielsweise den Einsatz gesicherter Maschinen und geprüfter Werkzeuge sowie ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Lärm- und Vibrationsschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, auch den Arbeitsschutz auf Baustellen
  • Organisatorische Maßnahmen regeln Arbeitszeiten, Pausen und deren Überwachung. Die Gestaltung von auf den Betrieb abgestimmten Notfallplänen gehört dazu wie ein „Alarmplan“ im Brandschutzfall mit Telefonnummern, Ansprechpartnern, Arbeitssicherheitsbeauftragten und der Benennung von Brandschutzhelfern.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen umfassen z. B. das Bereitstellen von Schutzkleidung und Ausrüstung wie Helme, Warnwesten, Arbeitshandschuhe, Warnschutzkleidung oder Gehörschutz.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt den Erfolg solcher Maßnahmen: Ein Unternehmen der Metallverarbeitung konnte durch die Einführung von Schallschutzwänden, Kopfhörern und Gehörschutzstöpseln die Lärmbelastung für die Mitarbeiter deutlich reduzieren, was zu weniger gesundheitlichen Beschwerden führte.

Wer ist im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Für die Organisation des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. Insofern ist diese Pflicht für den Arbeitgeber auch gleichzeitig eine Entlastung – nicht nur im Hinblick auf die zu erledigenden Aufgaben, sondern auch hinsichtlich seiner Verantwortung und damit Haftung.

Wer kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsschutzes?

Intern im Betrieb können Kontrollmechanismen und Arbeitsschutzmanagementsysteme errichtet werden. Arbeitnehmer wenden sich an ihre Vorgesetzten, die Personalabteilung oder die Geschäftsführung; oder an den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Beauftragten für Arbeitsschutz. 

Im öffentlich-rechtlichen Bereich obliegt die Kontrolle den Arbeitsschutzbehörden bzw. den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder.

Wo ist der Arbeitsschutz gesetzlich geregelt?

Arbeitsschutz ist international. In der EU gibt es Richtlinien, wie die Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) und zusätzlich weitere branchenspezifische Richtlinien. Die gesetzlichen Grundlagen für Deutschland finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet das Herzstück des deutschen Arbeitsschutzrechts für den Arbeitsplatz. Es definiert die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers: nämlich die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, anzupassen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Daraus ergeben sich drei Hauptziele des Arbeitsschutzes: 

  1. Schutz der Gesundheit und Sicherheit: Arbeitsbedingungen sollen so gestaltet sein, dass Gefahren für Leben und Gesundheit vermieden werden.
  2. Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Arbeitgeber sind verpflichtet, Risiken durch technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zu minimieren.
  3. Gestaltung gesundheitsfördernder Arbeitsprozesse: Dazu gehört eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie Maßnahmen zur Stressreduktion.

Info

Weitere Gesetze im Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz findet sich in weiteren Schutzgesetzen und Verordnungen. Hier eine Auswahl: 

  1. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Gesetz über Betriebsärzte und die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die DGUV Vorschriften 2 hilft Arbeitgebern bei der Beurteilung, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Jeder Betrieb, unabhängig von seiner Größe, muss einen Betriebsarzt bestellen.
  2. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Dieses Gesetz schützt minderjährige Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung.
  3. Mutterschutzgesetz (MuSchG): Schwangere sind in Bezug auf das Arbeitsschutzgesetz besonders geschützt bis hin zu Beschäftigungsverboten in Gefahrenbereichen, z. B. im Umgang mit Gefahrstoffen.
  4. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Auch dieses Arbeitsschutzgesetz zur Arbeitszeit ist als Regel zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter anzusehen.
  5. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Produkten in Deutschland.
  6. Chemikaliengesetz (ChemG): Dieses Gesetz dient dem Zweck, Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe zu schützen.
  7. Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese regelt Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen.
  8. Baustellenverordnung (BaustellV): Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen.
  9. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sind in dieser Verordnung festgehalten.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Eine der zentralen Aufgaben ist die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Diese muss nicht nur bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze oder bei Veränderungen von Arbeitsbedingungen durchgeführt werden, sondern auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Risiken berücksichtigt sind. In folgenden Bereichen ist eine Gefährdungsbeurteilung besonders relevant:

  • Physische Arbeitsumgebung: Identifikation von Stolperfallen, ungesicherten Maschinen oder ergonomischen Mängeln bei der physischen Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz
  • Psychische Belastung: Analyse von Stressfaktoren, Überstundenregelungen und Arbeitsdruck
  • Gefährliche Stoffe: Bewertung und sichere Handhabung von Chemikalien
  • Alleinarbeit im Arbeitsschutzgesetz: Bewertung von Sicherheitsrisiken, wenn Mitarbeiter allein arbeiten

Die Durchführung kann durch Begehungen, Mitarbeiterbefragungen und technische Prüfungen erfolgen. Gefahrenquellen am Arbeitsplatz sind zu identifizieren und deren Behebung zu dokumentieren.

Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung sind geeignete Schutzvorkehrungen zu treffen, etwa die Bereitstellung von Gehörschutz in lauten Umgebungen. 

Schulungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz: Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen informieren Mitarbeiter im Büro, der Fertigung und anderen Bereichen über Gefahren und Verhaltensregeln. 

Notfallmanagement: Arbeitgeber müssen Notfälle wie Brände oder medizinische Notfälle planen – zum Beispiel in Verbindung mit einem Arbeitsschutzbeauftragten – und geeignete Maßnahmen festlegen.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind verpflichtet, aktiv zum Arbeitsschutz beizutragen: 

  • Befolgung von Schutzvorschriften: Dazu gehört das Tragen persönlicher Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhe.
  • Meldung von Gefährdungen: Mitarbeiter müssen unsichere Situationen unverzüglich melden. 

Arbeitnehmer haben Rechte, darunter: 

  • Informationsrecht: Sie müssen umfassend und regelmäßig über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.
  • Verweigerung unsicherer Arbeit: Bei unmittelbarer Gefahr können sie die Arbeit ablehnen.

Die 4 Säulen des Arbeitsschutzes

  1. Gefährdungsbeurteilung im Betrieb: Eine regelmäßige Bewertung der betriebsspezifischen Risiken, um Arbeitsunfälle zu vermeiden
  2. Schulungen und Arbeitssicherheitsunterweisungen: Regelmäßige Schulungen halten das Wissen der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand
  3. Gesundheitsförderung: Programme zur Ergonomie und Stressreduktion steigern das Wohlbefinden der Mitarbeiter
  4. Notfallplanung: Definierte Verfahren für den Ernstfall, wie etwa im Brandschutz

Praxisbeispiele

  1. Produktion: Durch die Einführung von Sicherheitsstandards an Maschinen konnte ein Automobilzulieferer die Unfallrate erheblich senken.
  2. Büroarbeitsplätze: Ergonomische Stühle und höhenverstellbare Schreibtische in einer IT-Firma führten zu einer Reduktion von Rückenschmerzen.
  3. Logistik: Sicherheitsmarkierungen in einem Lagerbetrieb minimierten Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen und Mitarbeitern. Regelmäßige Schulungen für Lagermitarbeiter erhöhen die Sensibilität und mindern die Verletzungsgefahren.

Fazit

Arbeitsschutz ist weit mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung fördert das Wohlbefinden der Mitarbeiter, reduziert Ausfallzeiten und erhöht die Produktivität. Unternehmen profitieren durch zufriedene und motivierte Mitarbeiter. Wichtig und erforderlich ist die regelmäßige Beurteilung, Kontrolle und Schulung der Mitarbeiter – auch um eine Haftung des Arbeitgebers bzw. der Geschäftsführung zu vermeiden.