Bilanzierungspflicht

Die Bilanzierungspflicht beschreibt die Verpflichtung von Unternehmen, eine Bilanz zu erstellen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Unternehmen gleichermaßen. Ob eine Bilanzierung notwendig ist, hängt von der Rechtsform, dem Umsatz und der Tätigkeit des Unternehmens ab.

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2025

Zusammenfassung

Bilanzierungspflicht im Überblick

  • Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie aus steuerrechtlichen Vorgaben.
  • Sie gilt für verschiedene Unternehmensformen, abhängig von Umsatz, Gewinn und Tätigkeit.
  • Einzelunternehmer und Freiberufler sind unter bestimmten Bedingungen von der Bilanzierungspflicht befreit.
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sind immer bilanzierungspflichtig.
  • Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und eventuell weiteren Erläuterungen

Definition

Was ist die Bilanzierungspflicht?

Die Bilanzierungspflicht bedeutet die gesetzliche Vorgabe, dass Unternehmen eine Bilanz erstellen müssen. Diese Grundlage wird durch das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie steuerrechtliche Vorgaben geregelt. Ergänzt wird sie durch das Bilanzmodernisierungsgesetz, das weitere Anforderungen und Gliederungsvorgaben für die Bilanz vorgibt. 

Die Bilanz bildet das Vermögen, die Schulden und das Geschäftsergebnis eines Unternehmens ab. Ein vollständiger Jahresabschluss umfasst die Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls notwendige Erläuterungen oder Anhänge.

Die Bilanzierungspflicht bei unterschiedlichen Rechtsformen

Einzelunternehmer und Freiberufler

Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Berater sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Sie erstellen stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese einfache Methode vergleicht Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres. 

Einzelunternehmer, die keine Freiberufler sind, unterliegen bis zu einem jährlichen Umsatz von600.000 Euro und einem Gewinn von 60.000 Euro ebenfalls keiner Bilanzierungspflicht. Wird diese Grenze überschritten, müssen sie eine Bilanz erstellen.

Personengesellschaften

Für Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) besteht immer eine Bilanzierungspflicht. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann hingegen zwischen einer Bilanz und der EÜR wählen, abhängig von den steuerrechtlichen Vorgaben.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG oder AG sind stets bilanzierungspflichtig. Neben der Bilanz müssen sie ihre Geschäftszahlen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Größere Unternehmen unterliegen zusätzlichen Anforderungen, wie einer externen Wirtschaftsprüfung.

Der Aufbau einer Bilanz

Inventur und Inventar

Die Grundlage für eine Bilanz ist das Inventar eines Unternehmens. Hierbei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens erfasst. Dazu dient die Inventur, die in der Regel am letzten Tag des Geschäftsjahres durchgeführt wird.

Die doppelte Buchführung

Unternehmen, die bilanzieren müssen, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Jede Geschäftstransaktion wird dabei in mindestens zwei Konten erfasst, wodurch sich die aktive und passive Seite der Bilanz stetig verändern.

Aktiva und Passiva

Aktiva: Hier werden das Anlage- und Umlaufvermögen sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten dargestellt.

Passiva: Diese Seite zeigt das Eigenkapital, Fremdkapital und passive Rechnungsabgrenzungsposten.

Die beiden Seiten der Bilanz müssen stets ausgeglichen sein.

Die Gliederung der Bilanz

Die Aktiva ist nach gesetzlichen Vorgaben wie folgt gegliedert:

A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
C Rechnungsabgrenzungsposten

Die Passiva wie folgt:

A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklagen
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
B Rückstellungen
C Verbindlichkeiten
D Rechnungsabgrenzungsposten

Hinweis zur freiwilligen Bilanzierung

Kleinunternehmer und Freiberufler können freiwillig eine Bilanz erstellen, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Dies kann vorteilhaft sein, um eine genauere Übersicht über die finanzielle Lage zu erhalten.

Info

Die Erstellung einer Bilanz

Für die Bilanzaufstellung können Unternehmen Vorlagen nutzen, die individuell angepasst werden. Die Wahl der Gliederung und Inhalte richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform und den gesetzlichen Vorgaben.