Ehegattensplitting

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Sie als Paar die Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben und das sogenannte Ehegattensplitting (Zusammenveranlagung) in Anspruch zu nehmen. Das bringt in den meisten Fällen steuerliche Vorteile in Form einer niedrigeren Einkommensteuer. Wie sich beim Ehegattensplitting die Steuer berechnet, wie viel Sie sparen können, wann die Einzelveranlagung die bessere Wahl ist und ob sich Ehegattensplitting zum Beispiel lohnt, wenn einer in Rente ist oder Elterngeld bezieht, erfahren Sie in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 14.12.2023
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Zusammenfassung

Ehegattensplitting im Überblick

  • Ehegattensplitting bezeichnet die Zusammenveranlagung von verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern bei der Ermittlung der Einkommensteuer.
  • Beim Ehegattensplitting geben Eheleute und Lebenspartner eine gemeinsame Steuererklärung ab und es wird für sie gemeinsam die zu zahlende Einkommensteuer berechnet.
  • In den meisten Fällen hat die Zusammenveranlagung einen Splittingvorteil. Dieser führt zu einer geringeren Einkommensteuer im Vergleich zu zwei Einzelveranlagungen.
  • In wenigen Ausnahmefällen ist es sinnvoll von der Zusammenveranlagung abzusehen und bei der Einzelveranlagung zu bleiben.

Definition

Was ist Ehegattensplitting?

Ehegattensplitting bezeichnet in Deutschland die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab und die zu zahlende Einkommensteuer wird für sie gemeinsam berechnet.

Durch den Splittingtarif ergeben sich für die meisten Eheleute steuerliche Vorteile, das heißt eine geringere Einkommensteuer. Je größer der Einkommensunterschied und je höher das Jahreseinkommen, desto größer die Steuerersparnis. Voraussetzung ist, dass beide uneingeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben. Ehepaare können jährlich wählen, ob sie ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben oder bei der Einzelveranlagung bleiben.

Voraussetzungen für das Ehegattensplitting

Damit Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von den Vorteilen des Ehegattensplittings profitieren können, müssen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) diese drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Paar muss verheiratet sein, das heißt standesamtlich getraut.
  2. Beide müssen uneingeschränkt steuerpflichtig sein.
  3. Sie dürfen nicht dauerhaft getrennt leben.

Das Ehegattensplitting ist jedoch keine Pflicht. Eheleute können sich auch statt zur Zusammenveranlagung für die Einzelveranlagung entscheiden.

Info

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit 2013 werden eingetragene Lebenspartner steuerlich Ehepartnern gleichgestellt. Das heißt, auch sie können das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen.

Wo und wie kann man Ehegattensplitting beantragen?

Das Ehegattensplitting müssen Sie nicht extra beantragen. Bei der Steuererklärung finden Sie auf der ersten Seite des Hauptvordrucks die Möglichkeit, „Zusammenveranlagung“ oder „Einzelveranlagung“ anzukreuzen. Diese Wahl haben Sie übrigens jedes Jahr aufs Neue, es ist also keine endgültige Entscheidung. So können Sie je nach Einkommensverhältnissen jährlich entscheiden, welche Variante für Sie besser ist.

Achtung

Ankreuzen nicht vergessen

Wenn Sie nichts ankreuzen, werden Sie als Ehepaar bei der Steuererklärung automatisch zusammenveranlagt. Vergessen Sie das Kreuz also nicht, falls Sie eine Einzelveranlagung möchten. Sowohl die Einzelveranlagung als auch das Ehegattensplitting können rückwirkend nur geltend gemacht werden, solange der Steuerbescheid noch nicht eingegangen und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Wie funktioniert Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting wird die zu zahlende Einkommensteuer nach dem sogenannten Splittingverfahren berechnet.

Das Splittingverfahren funktioniert so:

  1. Das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) der Eheleute wird zusammengerechnet. Das Finanzamt behandelt das Paar steuerlich als eine steuerpflichtige Person.
  2. Das Jahreseinkommen wird halbiert und für diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet.
  3. Diese berechnete Einkommensteuer wird wiederum verdoppelt. Das Ergebnis ist die zu zahlende Einkommensteuer, die das Ehepaar gemeinsam zu zahlen hat.

Info

Gemeinsame Haftung

Für die zu zahlende Einkommensteuer haften Ehegatten gemeinsam und gleichermaßen. Im Falle einer Steuerschuld haftet also ein Partner für den anderen, unabhängig davon, wer im Haushalt mehr verdient oder wer eine Zahlung versäumt hat.

Was bringt Ehegattensplitting?

Für einen Großteil der verheirateten Paare lohnt sich Anwendung des Ehegattensplittings, da die zu zahlende Einkommensteuer durch den gesplitteten Steuertarif (Splittingtarif) meistens niedriger ausfällt als bei der Einzelveranlagung. Bei der Steuerberechnung im Splittingverfahren wird quasi davon ausgegangen, dass beide Partner genau gleich viel verdienen. Daher lohnt sich Ehegattensplitting umso mehr, je höher das Jahreseinkommen und je größer der Unterschied im Einkommen ist.

Der Grund für den Splittingvorteil beim Splittingverfahren liegt in der Steuerprogression: Je höher das Einkommen, desto höher die Einkommensteuer – nicht nur in Summe, sondern auch prozentual. Daraus wird auch verständlich, dass der Steuervorteil umso höher ausfällt, je größer der Einkommensunterschied und je höher das gesamte Einkommen ist.

Zusätzlicher Vorteil ist, dass Sie für beide Partner den Grundfreibetrag geltend machen können, selbst wenn ein Partner gar keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt.

Info

Lohnt sich Ehegattensplitting?

Grundsätzlich lohnt sich Ehegattensplitting fast immer. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher das zu versteuernde Gesamteinkommen und je größer der Einkommensunterschied der Eheleute, desto größer die Steuerersparnis.

Was ist der Splittingtarif?

Bei der Zusammenveranlagung berechnet sich die Einkommensteuer nach § 26b und § 32a EStG. Zur Berechnung des Ehegattensplittings dient die Splittingtabelle. Bei nicht verheirateten Partnern oder bei der Einzelveranlagung wird die Steuer hingegen nach dem Grundtarif (Splittingtarif) ermittelt.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre Einkommensteuer im Splittingtarif ausfällt, berechnen Sie zunächst das zu versteuernde Gesamteinkommen. Anschließend können Sie Ihre Steuerlast in der Tabelle ablesen und die Ersparnis anhand der Grundtabelle vergleichen.

Der höchste Splittingvorteil lässt sich erzielen, wenn ein Partner gar kein Einkommen hat und der andere ein sehr hohes Einkommen erzielt. Der höchste Steuervorteil liegt hier sogar im knapp fünfstelligen Bereich! Umgekehrt gibt es bei nahezu gleichem Einkommen kaum oder keinen Vorteil.

Was ist Sondersplitting?

Wenn sich Ehegatten scheiden lassen und eine von beiden Personen noch im gleichen Jahr erneut heiratet, kommt es zum sogenannten Sondersplitting im Scheidungsjahr.

Dabei kann die heiratende Person sich nur mit dem neuen Partner veranlagen lassen. Die Besteuerung mit dem Ex-Partner erfolgt nach Grundtarif.  

Die unverheiratete Person kann sich nur einzeln veranlagen lassen. Bei dieser Person wird jedoch der günstigere Splittingtarif angewandt.  

Häufige Fragen zum Ehegattensplitting

Ehegattensplitting und die Steuerklasse: 4 oder 3/5?

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner stuft das Finanzamt zunächst beide in Steuerklasse 4 ein. Auf Antrag können Ehepaare und Lebenspartner in die Steuerklassen 3/5 wechseln. Bei ähnlich hohem Einkommen können Sie in Steuerklasse 4 bleiben und auch hier das Ehegattensplitting nutzen. Der Steuervorteil wird jedoch geringer ausfallen. Bei großen Einkommensunterschieden können Sie deutlich mehr herausholen, wenn Sie in die Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 wechseln.

Wann profitieren Sie vom Ehegattensplitting, wann nicht?

Wie Sie gesehen haben, steigt die steuerliche Ersparnis mit dem Einkommen und den Einkommensdifferenzen der Partner. Aber selbst, wenn die Differenz in Ihrem Einkommen eher gering ist, sparen Sie schon etwas, wenn auch nur wenig. Eine zusätzliche positive Auswirkung: Sie sparen Zeit, da Sie nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben müssen und nicht zwei.

Daher lässt sich sagen, dass sich die Zusammenveranlagung in den meisten Fällen lohnt. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen die Einzelveranlagung besser ist, weil die Zusammenveranlagung zum steuerlichen Nachteil führen könnte.

In diesen Fällen kann die Einzelveranlagung ausnahmsweise die bessere Wahl sein:           

  • Ein Partner bezieht Elterngeld oder Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld: Diese grundsätzlich steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt, was zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen führt.
  • Ein Partner erzielt für seine Arbeit Auslandseinkünfte, hat eine Abfindung erhalten oder hohe außergewöhnliche Belastungen, die den doppelten Freibetrag nicht überschreiten, den einfachen jedoch schon.
  • Selbstständige, die Verluste gemacht haben und den Verlustvortrag erst im folgenden Jahr geltend machen möchten.

Wenn die Ehefrau oder der Ehemann bzw. ein Partner bereits in Rente ist: Hier kommt es auf die Rentenhöhe und das Einkommen des erwerbstätigen Partners an.

Was sind die Vorteile und Nachteile vom Ehegattensplitting?

Vorteil vom Ehegattensplitting ist ganz klar die steuerliche Ersparnis, als Nachteil ist die gemeinsame Haftung zu sehen. In den letzten Jahren wurde die Kritik am Ehegattensplitting lauter. Die Regelung benachteilige Alleinstehende und unverheiratete Paare, insbesondere solche mit Kindern. Während verheiratete, kinderlose Paare von steuerlichen Vorteilen profitieren, können unverheiratete Paare als Familie mit Kindern dies nicht. Dabei wird heute jedes dritte Kind unehelich geboren. Kritiker bezeichnen die Bevorteilung von Eheleuten als nicht mehr zeitgemäß. Reformpläne stehen auf der Agenda zahlreicher Parteien, wobei ein Bestandsschutz in Bezug auf das Ehegattensplitting bereits bestehender Ehen im Gespräch ist, zukünftig aber ein reformiertes Gesetz geplant ist.