Elektronisches Lastschriftverfahren

Ohne Kartenzahlung geht es im Einzelhandel kaum mehr: Nicht nur große Ketten und Geschäfte bieten diese komfortable Möglichkeit der Zahlung an. Auch an Markständen, Buden oder in Kneipen steigt der Umsatz, wenn man als Händler seiner Kundschaft das elektronische Lastschriftverfahren per Debitkarte anbietet. Wie es abläuft und was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 15.11.2023
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Zusammenfassung

Elektronisches Lastschriftverfahren im Überblick

  • Das elektronische Lastschriftverfahren bietet die Möglichkeit, bargeldlos mit Debitkarte am Kassenterminal zu bezahlen.
  • SEPA ist die innereuropäische Norm für elektronische Lastschriften und Überweisungen innerhalb des Euro-Raums.
  • Der Kunde erteilt dem Händler beim ELV eine einmalige Einzugsermächtigung, die er mit einer Unterschrift bestätigt.
  • Die Abbuchung findet erst im Nachhinein statt.
  • Die Kontodeckung wird beim offline ELV nicht überprüft
  • Beim online ELV (OLV) findet ein Abgleich der Kontodaten mit Sperrlisten und Scoring-Parametern statt.
  • Durch geringe Kosten und großer Akzeptanz bei Kunden ist die elektronische Lastschrift eine attraktive und anerkannte Zahlungsart
  • Die Kosten sind für den Händler niedrig, allerdings trägt er das Risiko von Zahlungsausfällen
  • Es gibt kostenpflichtige Anbieter, die die Zahlungen abwickeln und so Schutz vor Zahlungsausfällen und Rückbuchungen bieten.

Definition

Was ist das elektronische Lastschriftverfahren?

Das elektronische Lastschriftverfahren, kurz ELV, ist eine Zahlungsmöglichkeit im Einzelhandel, bei der durch den Kunden per Unterschrift dem Händler eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Der Kunde benötigt hierfür eine gültige Bankkarte, deren Magnetstreifen ausgelesen wird, um den Lastschriftauftrag zu erstellen. Das Verfahren läuft offline ab und eine PIN-Eingabe ist nicht erforderlich.

Wie funktioniert das elektronische Lastschriftverfahren?

Den Ablauf kennt jeder: An der Kasse die Karte gezückt, einen Beleg unterschrieben und schon ist die bargeldlose Zahlung vollzogen – doch was steckt dahinter? Das elektronische Lastschriftverfahren hat einen Ablauf, der standardisiert festgelegt ist:

  • Die Debitkarte wird durch ein Gerät, etwa ein sogenanntes Point-Of-Sale-Terminal (POS) gezogen, das anhand des Magnetstreifens IBAN und BIC des Kunden ausliest.
  • Es gibt inzwischen auch die Möglichkeit, eine ELV per Tablet oder Smartphone zu erstellen.
  • Ein SEPA-Lastschriftauftrag über den fälligen Betrag wird erstellt und angezeigt oder ausgedruckt.
  • Die Einzugsermächtigung gilt einmalig.
  • Mit seiner Unterschrift auf dem ausgedruckten Beleg oder dem Signature-Pad des Mobilgeräts erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung (Mandat) des fälligen Betrags.
  • Der Kunde erhält, wie beim Einkauf mit Bargeld auch, einen Kassenbeleg. Er ist verpflichtet diesen aufzubewahren, andernfalls erlischt der Anspruch auf Erstattung.
  • Der Zahlungsempfänger reicht den Auftrag über die Lastschrift nun an seine Bank weiter, die nun die Buchung vornimmt.

Die SEPA-ELV-Lastschrift

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, einer Vereinbarung unter den EU-Staaten. Dank SEPA kann man in den Ländern des EWR-Raums bequem bargeldlos bezahlen oder Geld überweisen. Die Dauer einer Überweisung ist festgelegt und darf im Inland sowie ins EU-Ausland nicht länger einen Werktag bis zur Buchung auf dem Empfängerkonto dauern. Die SEPA-ELV-Lastschrift hat die Bedeutung, dass sie EU-weit möglich ist und nach einheitlichen Standards erfolgt.

Folgende Daten sind für jede SEPA-Lastschrift innerhalb der EU verpflichtend:

  • IBAN
  • BIC
  • Mandatsreferenz
  • Gläubiger-ID
  • Datum
  • Verwendungszweck

Info

SEPA Basis-Lastschrift und SEPA Firmenlastschrift

Der Unterschied zwischen dem elektronischen Lastschriftverfahren und der SEPA-Lastschrift liegt darin, dass die SEPA-Basis-Lastschrift für Verbraucher relevant ist. Erstmalige Lastschriften müssen fünf Tage vor Fälligkeit, wiederkehrende zwei Tage zuvor bei der Bank vorliegen. Außerdem gibt es ein achtwöchiges Widerspruchsrecht. Bei Buchungen ohne Mandat liegt dies sogar bei 13 Monaten.

Bei SEPA-Firmenlastschriften beträgt die Fälligkeitsfrist stets einen Tag und es besteht kein Recht auf Widerspruch.

Achtung

Widerruf der Zahlung

Wie im Handel üblich, darf der Kunde innerhalb einer Frist die Zahlung widerrufen. So kann er innerhalb von acht Wochen das bereits gebuchte Geld wieder auf sein Konto zurückbuchen lassen. Geschieht dies, trägt der Händler alle Konsequenzen bei einem solchen Widerruf.

Elektronisches Lastschriftverfahren offline: mit Unterschrift, ohne PIN

Das Besondere am elektronischen Lastschriftverfahren ist, dass man als unkompliziert Zahlungen abwickeln kann: Dank schneller Kartenzahlung ist dies meist problemlos möglich. Beim offline ELV-Verfahren wird mit der Unterschrift eine Lastschrift genehmigt. Dabei wird die Kontodeckung des Kunden jedoch nicht überprüft und die Zahlung dementsprechend nicht sofort fällig. Bei der EC-Zahlungmit PIN hingegen wird die ausreichende Deckung sofort überprüft und die Zahlung gegebenenfalls abgelehnt.

Elektronische Lastschriftverfahren online

Eine Maßnahme zur Risikominimierung ist das elektronische Lastschriftverfahren online, auch OLV genannt. Hier werden die Kontodaten nach Eingabe mit bundesweiten Sperrlisten und Scoring-Parametern abgeglichen. Das sorgt für mehr Sicherheit. So wird zum Beispiel bei gesperrter Karte oder ausstehender Rücklastschrift die Zahlung abgelehnt. Es fallen allerdings zusätzliche Kosten an.

Info

Was passiert, wenn das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist?

Da die Kontodeckung beim elektronischen Lastschriftverfahren nicht überprüft wird, kann es leider zu Zahlungsausfällen und Rückbuchungen kommen. Da SEPA-Mandate nur einmalig gelten, kann der fällige Betrag ohne weiteren Lastschriftauftrag nicht erneut eingezogen werden. Ein Risiko, das der Zahlungsempfänger zu tragen hat. Passiert Ihnen dies als Unternehmer, können Sie Folgendes tun:

  • Sie können den Schuldner kontaktieren und eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung zuschicken.
  • Des Weiteren können Sie einen Anwalt beauftragen, der den Schuldner kontaktiert.
  • Wenn dies kein Ergebnis zeigt, können Sie ein Inkasso-Büro beauftragen.
  • Das Inkasso-Unternehmen leitet daraufhin einen (außergerichtlichen) Inkasso-Auftrag ein.

Die Kosten für das Inkasso-Unternehmen, eventuell einen Anwalt und alle weiteren Kosten muss leider zunächst der Händler tragen. Er kann versuchen, sie beim Schuldner einzufordern. In der Realität stehen die Chancen, dass man vollumfänglich an sein Geld kommt, jedoch meistens nicht sehr gut.

Das benötigen Sie, um ELV-Lastschriften anzubieten

Auch wenn die Möglichkeit des Zahlungsausfalls besteht, heißt das noch lange nicht, dass Sie in der Praxis ständig dem Geld hinterherrennen. Sie benötigen für das elektronische Lastschriftverfahren als Anbieter in erster Linie:

  • Ein Kassenterminal, das Debitkarten auslesen kann
  • Eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die Sie bei der Bundesbank anfordern können.

Es gibt seit einiger Zeit zudem Dienstleister, die den Zahlungsverkehr für Sie abwickeln, sodass sich die Nachteile durch Zahlungsausfall minimieren. Dies kostet jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich viel. Für Geschäfte des Einzelhandels oder für die Gastronomie hat das ELV durchaus seinen Reiz, da es schnell und unkompliziert funktioniert.

Info

Aufbewahrungsfrist für elektronische Lastschriftverfahren

Alle erteilten Einzugsermächtigungen aus dem elektronischen Lastschriftverfahren müssen Sie als Händler digital oder in Papierform archivieren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 13 Monate.

Tipp

Verwenden Sie eine Software!

Mit der Archivierungssoftware von Lexware haben Sie als Unternehmen Ihre Dokumente spielend im Griff.

ELV und EC kombiniert

Sie können auch beide Verfahren anbieten: Terminals, die nach dem Zufallsprinzip oder nach Voreinstellung zwischen EC (electronic cash) und ELV wechseln sowie ab einer bestimmten Summe nur eine EC-Zahlung anbieten, sind eine praktische Alternative. Kontaktlose Zahlungen bis 50 Euro sind ebenfalls üblich in Einzelhandel und Gastronomie. Beachten müssen Sie lediglich die höheren Kosten, die etwa für EC-Zahlungen anfallen sowie die Pflicht zur Zertifizierung durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).

Info

Die Kosten für ELV-Kartenzahlungen

Das elektronische Lastschriftverfahren ist bei Händlern wegen der geringen Kosten beliebt: Da das Verfahren offline stattfindet, fallen keine oder nur sehr geringe Verbindungsgebühren an:

  • Bei ELV bleibt die Bank außen vor. 
  • Ungesicherte SEPA-ELV-Lastschriften kosten keine zusätzlichen Gebühren. Allerdings bleiben Sie bei Zahlungsausfällen auf den Kosten sitzen.
  • Beim gesicherten Verfahren bezahlt man je nach Anbieter zwischen 0,17 – 0,24 Prozent des Betrags.
  • Weitere Kosten fallen für den Kauf oder die Miete sowie den Service eines Terminals an.

Elektronisches Lastschriftverfahren: Vor – und Nachteile

Das elektronische Lastschriftverfahren bietet Ihnen sowohl einige Vor- als auch Nachteile. Diese sind folgende:

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

<b>Vorteile</b>
VorteileNachteile
Schnelle Zahlungsabwicklung Kontodeckung des Käufers wird nicht überprüft
Niedrige Transaktionskosten Bei Zahlungsausfällen fallen Kosten für Anwalt, Inkasso etc. an
Einfache Handhabung des Terminals Belege für Lastschriftmandate müssen 13 Monate aufbewahrt werden
Große Beliebtheit bei Kunden Kunde kann Zahlungen innerhalb von acht Wochen zurückbuchen
Besonders für kleine Unternehmen, Einzelhändler, Marktstände etc. geeignet