Forderung

Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner und stellen das Gegenteil von Verbindlichkeiten dar. Sie gehören bilanztechnisch zum Umlaufvermögen und sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzbuchhaltung von Unternehmen. Klassisches Beispiel sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL), die Ansprüche eines Unternehmens an Kunden oder Geschäftspartner abbilden.

Zuletzt aktualisiert am 10.04.2025

Zusammenfassung

Forderung im Überblick

Forderungen sind zentrale Bestandteile der Bilanz und unterliegen spezifischen rechtlichen und steuerlichen Regelungen:

  • Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner und entstehen aus vertraglichen Beziehungen.
  • Sie werden in der Bilanz als Umlaufvermögen aktiviert, sofern sie einforderbar und werthaltig sind.
  • Die Bewertung erfolgt in der Handels- und Steuerbilanz nach unterschiedlichen Grundsätzen, wobei Risiken wie Ausfall oder Währungsschwankungen berücksichtigt werden.
  • Zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen erfordern besondere Maßnahmen wie Wertberichtigungen oder Abschreibungen.
  • Forderungen wirken sich auch auf die Umsatz- und Gewerbesteuer aus, insbesondere bei Uneinbringlichkeit oder besonderen Skonti.

Definition

Was ist eine Forderung?

Eine Forderung ist ein rechtlich begründeter Anspruch eines Gläubigers auf eine Leistung oder Zahlung durch einen Schuldner. Sie entsteht typischerweise durch Lieferungen und Leistungen, die erbracht wurden, deren Vergütung jedoch noch aussteht. Forderungen zählen zum Umlaufvermögen und sind ein zentraler Bestandteil der Bilanz eines Unternehmens. Sie können sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich begründet sein. Forderungen werden entweder in der Handelsbilanz oder der Steuerbilanz aktiviert, abhängig von ihrer Art und Entstehung.

Bilanzsteuerrechtliche Grundlagen von Forderungen

Forderungen als Anspruch

Forderungen entstehen aus vertraglichen Beziehungen und begründen Ansprüche des Gläubigers gegenüber dem Schuldner. Diese können auf Zahlungen oder andere Leistungen gerichtet sein. Man unterscheidet:

  • Zivilrechtlich begründete Forderungen: Ansprüche aus privaten oder geschäftlichen Verträgen.
  • Öffentlich-rechtlich begründete Forderungen: Ansprüche aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Entscheidungen.

Ansätze in der Bilanz

Forderungen werden in der Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich behandelt.

Handelsbilanz

Forderungen unterliegen handelsrechtlich dem Aktivierungsgebot, sofern sie einforderbar und werthaltig sind. Ausnahmen bestehen bei:  

  • Schwebenden Geschäften: Forderungen, bei denen noch kein Leistungsaustausch erfolgt ist.
  • Aufschiebend bedingten Forderungen: Diese sind erst bei Eintritt der Bedingung aktivierungspflichtig.
  • Bestrittenen Forderungen: Sie müssen konkretisiert oder rechtskräftig anerkannt sein. 

Tipp

Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen sind solche, bei denen die Rückzahlung unsicher ist. Ein solches Risiko kann vorliegen, wenn Mahnungen unbeachtet bleiben oder Mahnbescheide erlassen wurden. Diese Forderungen dürfen in der Bilanz nur mit dem wahrscheinlichen Wert angesetzt werden, der zwischen dem Nennwert und 0 EUR liegen kann. Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen sind häufig notwendig, um das Ausfallrisiko korrekt abzubilden.

Steuerbilanz

In der Steuerbilanz werden Forderungen aktiviert, wenn sie wirtschaftlich verursacht und hinreichend sicher sind. Grundsätze:  

  • Bestrittene Forderungen: Aktivierung erst nach Klärung des Anspruchs.
  • Teilwertprinzip: Nur bei dauerhafter Wertminderung wird der niedrigere Teilwert angesetzt.

Bewertung von Forderungen

Handelsrechtliche Bewertung

In der Handelsbilanz werden Forderungen mit dem Nennwert oder einem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Grundsätze:  

  • Strenges Niederstwertprinzip: Forderungen müssen bei Wertminderung abgeschrieben werden.
  • Wertaufholungsgebot: Wertminderungen sind rückgängig zu machen, wenn der Grund entfällt.

Info

Forderungsausfall

Ein Forderungsausfall liegt vor, wenn eine Forderung endgültig nicht einbringlich ist, beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder im Fall einer Insolvenz. Forderungen, die ausfallen, müssen vollständig abgeschrieben werden. Zudem ist die Umsatzsteuer zu korrigieren, sofern sie auf der ursprünglichen Forderung basierte. Wertaufhellende Umstände, die den Ausfall betreffen, müssen berücksichtigt werden.

Steuerrechtliche Bewertung

Forderungen werden steuerrechtlich mit den Anschaffungskosten oder dem Teilwert bewertet, jedoch nur bei dauerhafter Wertminderung.

Wertberichtigungen

  • Einzelwertberichtigung: Berücksichtigung individueller Ausfallrisiken.
  • Pauschalwertberichtigung: Berücksichtigung allgemeiner Kreditrisiken für den gesamten Forderungsbestand.