Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (kurz FLL) entstehen bei Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, die nicht direkt bezahlt werden. Dadurch entsteht eine Forderung des Unternehmens gegenüber dem Kunden. Diese Forderungen werden auf einem Bestandskonto geführt und müssen in der Bilanz erfasst werden. Erfahren Sie hier, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen definiert sind, wie sie in der Bilanz ausgewiesen werden und welche Arten von Forderungen es gibt.

Zuletzt aktualisiert am 09.01.2025
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Zusammenfassung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) im Überblick

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) entstehen, wenn Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung verkauft werden.
  • Sie stellen Forderungen des Unternehmens gegenüber den Kunden dar.
  • Das Gegenstück zu FLL sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL).
  • FLL müssen laut Handelsgesetzbuch (HGB) erfasst und in der Bilanz ausgewiesen werden.
  • Sie zählen zum Umlaufvermögen und werden auf einem Aktivkonto geführt.

Definition

Was sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL)?

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) sind offene Rechnungen aus Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen an Kunden, die noch nicht bezahlt wurden. Sie entstehen, wenn ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen auf Kreditbasis verkauft. Diese Forderungen werden auf der aktiven Seite der Bilanz ausgewiesen und stellen eine Forderung gegenüber dem Kunden dar. Das Gegenstück zu den FLL sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL), die die Schulden eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten darstellen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören zum Umlaufvermögen und stellen einen wichtigen Posten in der Bilanz dar. Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögenspositionen, die sich durch dieGeschäftstätigkeit laufend ändern. In der Bilanz gehören die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) zu den Posten innerhalb der Aktiva und Passiva und werden auf der Aktivseite unter der Kategorie „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesen. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Liquidierbarkeit dargestellt, das heißt, je leichter sie zu Geld gemacht werden können, desto weiter unten stehen sie in der Bilanz.

Das Umlaufvermögen wird unterhalb des Anlagevermögens geführt. Während das Anlagevermögen Vermögensgegenstände wie Maschinen oder Immobilien umfasst, die langfristig genutzt werden, gehören die FLL zum Umlaufvermögen, da sie durch das Begleichen der Rechnungen schnell zu Geld gemacht werden können. In der Bilanz erscheinen die Forderungen nach den Vorräten, aber noch vor den Kassenbeständen, da diese als Bargeld sofort verfügbar sind.

Beispiel einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen

Ein typisches Beispiel für eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ist eine Rechnung, die bei einem Verkauf aufgestellt wird und ein Zahlungsziel enthält. Der Unterschied liegt in der Zahlungsweise:

  • Barzahlung: Die Forderung wird direkt durch Bargeld beglichen, es entsteht keine FLL.
  • Rechnung mit Zahlungsziel: Die Forderung wird erst später beglichen und wird auf das Bestandskonto für FLL gebucht.

Das Konto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Für die Buchung der FLL wird ein Bestandskonto genutzt, das in der Regel einAktivkonto ist. Auf diesem Konto wird jede offene Forderung gegen Kunden erfasst und verwaltet. Ein Gegenstück dazu ist das Passivkonto für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL), auf dem die Schulden des Unternehmens gegenüber den Lieferanten ausgewiesen werden.

Auf dem Aktivkonto der FLL gibt es täglich mehrere Buchungen, da viele Unternehmen regelmäßig Waren oder Dienstleistungen auf Kreditbasis verkaufen. Daher ist das FLL-Konto eines der bewegtesten Konten im Unternehmen. Insbesondere bei Unternehmen mit hohem Absatzvolumen können viele Einträge auf diesem Konto vorkommen.

Unterscheidung der verschiedenen Forderungsarten

Zum Bilanzstichtag ist es wichtig, die Bonität der Kundenzu bewerten, um festzustellen, ob die offenen Forderungen als einwandfrei, zweifelhaftoderuneinbringlich eingestuft werden:

  • Einwandfreie Forderungen: Es besteht kein Zweifel, dass diese Forderungen beglichen werden.
  • Zweifelhafte Forderungen: Es gibt Unsicherheiten, ob der Betrag beglichen wird (z. B. keine Reaktion auf Mahnungen).
  • Uneinbringliche Forderungen: Diese Forderungen gelten als nicht mehr realisierbar, z. B. durch Insolvenz oder Verjährung.