Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, ähnlich wie ein Patent, das Unternehmen ermöglicht, Innovationen zu schützen. Im Folgenden haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt, was Sie im Hinblick auf Gebrauchsmuster beachten müssen.

Zuletzt aktualisiert am 14.03.2025

Zusammenfassung

Das Gebrauchsmuster auf einen Blick

Das Gebrauchsmuster bietet Ihnen als Unternehmer eine strategisch wertvolle Möglichkeit, Ihre technischen Erfindungen zu schützen:

  • Schneller Schutz: Eintragung binnen 2-3 Monaten statt Jahren beim Patent
  • Kostengünstig: Deutlich geringere Anmelde- und Aufrechterhaltungsgebühren
  • Flexibel: Strategisch einsetzbar als Alternative oder Ergänzung zum Patent
  • Schutzdauer: Bis zu 10 Jahre  

Definition

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster wird oft als "kleiner Bruder" des Patents bezeichnet und ermöglicht Ihnen, technische Erfindungen wirksam und kostengünstig zu schützen. Es sichert Ihnen das exklusive Recht, Ihre Innovation in Deutschland herzustellen, zu vertreiben und zu verkaufen.

Dieses Schutzrecht eignet sich, wenn Sie einen schnellen und unkomplizierten Schutz Ihrer Innovationen benötigen. Besonders für technische Erfindungen mit kürzerer Marktlebensdauer ist das Gebrauchsmuster ideal.

Anders als beim Patent erfolgt keine inhaltliche Prüfung vor der Eintragung. Dies beschleunigt den Prozess erheblich. Die Eintragung erfolgt meist innerhalb von nur 2-3 Monaten nach Anmeldung. Sie erhalten damit unmittelbar ein durchsetzbares Schutzrecht.

Gebrauchsmuster vs. Patent: Die entscheidenden Unterschiede

Als Unternehmer stehen Sie oft vor der Entscheidung: Patent oder Gebrauchsmuster? Beide Schutzrechte haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile:

KriteriumGebrauchsmusterPatent
Prüfungsverfahren Keine inhaltliche Prüfung vor Eintragung Umfassende inhaltliche Prüfung durch das DPMA
Schutzdauer Maximal 10 Jahre Maximal 20 Jahre
Kosten Geringer Höher
Eintragungsdauer Schnell (ca. 3 Monate) Langwierig (ca. 2-4 Jahre)
Geografische Reichweite Nur Deutschland Europaweit oder international möglich
Neuheitsschonfrist 6 Monate Keine
Schutzgegenstand Nur Erzeugnisse Erzeugnisse und Verfahren
Rechtssicherheit Geringer (ungeprüft) Höher (geprüft)

Was kann als Gebrauchsmuster geschützt werden?

Das Gebrauchsmuster schützt technische Erfindungen. Beispiele für schutzfähige Erfindungen sind:

  • Geräte und Vorrichtungen aller Art
  • Werkzeuge und Instrumente
  • Technische Bauteile und Komponenten
  • Maschinen und deren Bestandteile
  • Technische Konsumgüter
  • Medizinische Produkte und Geräte
  • Elektronische Bauteile und Geräte
  • Möbel mit technischen Besonderheiten
  • Verpackungen mit technischer Funktion

Für ein rechtskräftiges Gebrauchsmuster müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Neuheit: Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem Anmeldetag durch schriftliche Beschreibung weltweit oder durch Benutzung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sind.
  • Erfinderischer Schritt: Die Erfindung darf für einen Fachmann nicht naheliegend sein. Es muss eine gewisse erfinderische Leistung vorliegen, die über das hinausgeht, was ein Fachmann ausgehend vom Stand der Technik mit durchschnittlichen Fähigkeiten ohne Weiteres entwickeln könnte.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss sich wirtschaftlich nutzen lassen. Sie muss auf einem Gebiet der Technik herstellbar oder anwendbar sein. 

Info

Hinweis: Neuheitsschonfrist

Ein besonderer Vorteil des Gebrauchsmusters gegenüber dem Patent: Die sechsmonatige Neuheitsschonfrist erlaubt es Ihnen, Ihre Erfindung zu veröffentlichen (z.B. auf Messen), ohne dass die Neuheit verloren geht – vorausgesetzt, Sie melden das Gebrauchsmuster innerhalb dieser Frist an. Wichtig zu beachten: Diese Schonfrist gilt nur für Ihre eigenen Veröffentlichungen, nicht für Veröffentlichungen durch Dritte. Veröffentlichungen anderer Personen oder Unternehmen können die Neuheit Ihrer Erfindung zerstören, selbst wenn sie innerhalb der letzten sechs Monate erfolgt sind.

Nicht schützbar als Gebrauchsmuster sind:

  • Verfahren oder Herstellungsprozesse (nur als Patent schützbar)
  • Pflanzensorten, Tierarten
  • Wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden
  • Ästhetische Formschöpfungen ohne technische Funktion
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten
  • Computerprogramme ohne weiteren technischen Beitrag
  • Entdeckungen
  • Biologische Erfindungen 

Erfolgsgeschichten: Bekannte Gebrauchsmuster im Alltag

Viele alltägliche Produkte, die wir heute als selbstverständlich betrachten, wurden ursprünglich als Gebrauchsmuster geschützt. Diese Beispiele zeigen, wie wirksam dieses Schutzrecht sein kann:

Kaffeefilter von Melitta: Diese Erfindung bot eine innovative Lösung, um Kaffeepulver zurückzuhalten und zu verhindern, dass es im fertigen Getränk landet.  

Kleiderbügel: Sie ermöglichen es, Hemden und andere Kleidungsstücke aufzubewahren, ohne sie falten zu müssen, wodurch ein Zerknittern vermieden wird.  

Fußball mit innenliegenden Nähten: Diese Konstruktion führte zu einer verbesserten Spieleigenschaft des Balls.  

Fußballschuh mit verschraubten Stollen: Diese Innovation ermöglichte es Spielern, die Stollen je nach Bedarf auszutauschen, was die Anpassungsfähigkeit und Funktionalität des Schuhs erhöhte.  

Höfner 500/1 E-Bass: Bekannt als "Beatles-Bass", wurde dieses Instrument durch ein Gebrauchsmuster geschützt. Paul McCartney spielte diesen Bass, der durch seine besondere Form und Technik hervorstach.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass selbst scheinbar einfache technische Lösungen durch ein Gebrauchsmuster wirksam geschützt werden können und zum Unternehmenserfolg beitragen. 

Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters: Schritt für Schritt

Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters erfolgt genau wie beim Patent über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die einzelnen Schritte dieses Prozesses werden im Folgenden detailliert erläutert.

1. Gebrauchsmuster-Recherche durchführen

Eine gründliche Recherche ist der erste Schritt vor der Anmeldung eines Gebrauchsmusters. Die Recherche ist nicht zwingend, reduziert aber das Risiko einer späteren Löschung erheblich:

  • Datenbanken nutzen: Recherchieren Sie in spezialisierten Datenbanken wie DEPATISnet (Deutsches Patent- und Markenamt), Espacenet (Europäisches Patentamt), Google Patents oder der WIPO-Patentdatenbank.
  • Erfindung präzise definieren: Beschreiben Sie alle technischen Merkmale und Besonderheiten Ihrer Erfindung genau. Je detaillierter Ihre Definition, desto zielgerichteter kann die Recherche erfolgen.
  • Gezielte Suchstrategie entwickeln: Verwenden Sie relevante Suchbegriffe, Synonyme und Internationale Patentklassifikationen (IPC). Die IPC-Klassen ordnen Patente und Gebrauchsmuster nach technischen Bereichen und erleichtern die systematische Suche.
  • Gründliche Analyse: Vergleichen Sie gefundene Patente und Gebrauchsmuster mit Ihrer Erfindung. Prüfen Sie kritisch, ob Ihre Erfindung tatsächlich neu ist und einen erfinderischen Schritt aufweist.

Die Recherche kann eigenständig durchgeführt werden, jedoch empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Patentanwalt oder spezialisierten Recherche-Dienstleister. Diese verfügen über das nötige Fachwissen und Zugang zu professionellen Recherchewerkzeugen. 

2. Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Die Anmeldung erfolgt mit einem standardisierten Formular, das online über DPMAdirektPro oder in Papierform eingereicht werden kann. Die Anmeldung muss folgende Bestandteile enthalten:

  • Antragsteller: Angaben zur Person oder zum Unternehmen des Anmelders.
  • Antrag auf Eintragung des Gebrauchsmusters, in dem der Gegenstand des Gebrauchsmusters kurz und genau bezeichnet ist.
  • Schutzansprüche: Die Schutzansprüche definieren den Schutzumfang Ihres Gebrauchsmusters. Sie sollten sorgfältig formuliert werden, da sie im Streitfall entscheidend sind. Die Ansprüche sollten so gefasst sein, dass sie die wesentlichen Merkmale Ihrer Erfindung erfassen, aber nicht zu eng definiert sind.
  • Beschreibung: Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstandes, die einem Fachmann ermöglicht, die Erfindung zu verstehen und nachzuvollziehen. Die Beschreibung sollte alle technischen Merkmale enthalten und den Nutzen der Erfindung erläutern.
  • Zeichnungen: Technische Zeichnungen, auf die sich die Schutzansprüche und die Beschreibung beziehen.

Expertentipp: Die Formulierung der Schutzansprüche ist entscheidend für den Wert Ihres Gebrauchsmusters. Ein Patentanwalt kann Ihnen helfen, die Ansprüche so zu formulieren, dass sie schwer zu umgehen sind und maximalen Schutz bieten. Die Investition in professionelle Unterstützung zahlt sich meist aus. 

3. Prüfung durch das DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft die Anmeldung des Gebrauchsmusters ausschließlich auf formale Korrektheit und Vollständigkeit, nicht auf die inhaltlichen Voraussetzungen wie Neuheit oder erfinderischen Schritt:

  • Bei formalen Mängeln setzt das DPMA eine Frist zur Nachbesserung.
  • Es erfolgt keine Prüfung, ob die Erfindung tatsächlich neu ist oder einen erfinderischen Schritt aufweist.
  • Diese fehlende Vorabprüfung beschleunigt das Verfahren erheblich, birgt aber auch Risiken hinsichtlich der späteren Durchsetzbarkeit.

4. Eintragung und Veröffentlichung

Nach erfolgreicher formaler Prüfung wird das Gebrauchsmuster eingetragen:

  • Das Schutzrecht tritt mit der Eintragung sofort in Kraft.
  • Die Bekanntmachung erfolgt im Patentblatt.
  • Der gesamte Prozess dauert in der Regel nur 2-3 Monate, deutlich schneller als bei einem Patent.
  • Mit der Eintragung erhalten Sie eine Urkunde, die Ihr Schutzrecht dokumentiert.

Schutzdauer und Kosten

Schutzdauer und Verlängerung

Das Gebrauchsmuster wird nicht automatisch für die maximale Dauer gewährt:

  • Anfängliche Schutzdauer: 3 Jahre ab Anmeldung
  • Erste Verlängerung: um 3 Jahre (auf insgesamt 6 Jahre)
  • Zweite Verlängerung: um 2 Jahre (auf insgesamt 8 Jahre)
  • Dritte Verlängerung: um 2 Jahre (auf insgesamt 10 Jahre)

Die Verlängerungen erfolgen nicht automatisch, sondern müssen rechtzeitig beantragt und die entsprechenden Gebühren entrichtet werden. Die Fristen zum Entrichten der Gebühren müssen sorgfältig überwacht werden. 

Kostenübersicht

Grundsätzlich entstehen bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters typischerweise Kosten für einen Patentanwalt und Amtsgebühren. Die Kosten des Patentanwalts hängen stark vom Erfindungsgegenstand ab. In jedem Fall muss aber für ein professionell ausgearbeitetes Gebrauchsmuster bis zur Eintragung mit Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro gerechnet werden.

Nutzen und Durchsetzung Ihres Gebrauchsmusters

Das Gebrauchsmuster gewährt dem Inhaber das alleinige Recht, die Erfindung in Deutschland zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen. Die wichtigsten Nutzungsarten sind Herstellung, Vertrieb und Verkauf. Dies schützt vor Nachahmern und ermöglicht es dem Inhaber, von der eigenen Innovation wirtschaftlich zu profitieren, indem er beispielsweise Lizenzgebühren erhebt oder den Marktanteil sichern kann. Welche Folgen hat die Verletzung des Gebrauchsmusterschutzes?

Als Inhaber eines Gebrauchsmusters verfügen Sie über wirksame rechtliche Instrumente, um gegen unbefugte Nutzung vorzugehen. Dabei sind insbesondere die beiden folgenden Ansprüche relevant:

  1. Unterlassungsanspruch: Sie können verlangen, dass der Verletzer die unbefugte Nutzung Ihrer Erfindung einstellt.
  2. Schadensersatzanspruch: Sie haben Anspruch auf Ersatz der wirtschaftlichen Verluste, die durch die unbefugte Nutzung entstanden sind.  

Bei Verdacht auf Verletzung Ihres Schutzrechts empfiehlt sich folgendes strukturiertes Vorgehen: 

1. Berechtigungsanfrage

Klären Sie zunächst, auf welcher Rechtsgrundlage der vermeintliche Verletzer Ihre Erfindung nutzt. Die Berechtigungsanfrage dient der Sachverhaltsaufklärung und weist den vermeintlichen Verletzer auf Ihr Schutzrecht hin. Eine solche Anfrage kann oft dazu dienen, Unklarheiten zu beseitigen und mögliche Missverständnisse auszuräumen.

2. Abmahnung

Stellen Sie fest, dass Ihre Rechte tatsächlich verletzt werden, können Sie eine Abmahnung aussprechen. In einer Abmahnung fordern Sie den Verletzer auf, die unrechtmäßige Nutzung Ihres Gebrauchsmusters sofort zu unterlassen. Die Abmahnung dient als Schritt, um den Verletzer zur freiwilligen Beendigung der Rechtsverletzung zu bewegen. Oft wird bei der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Verletzer verlangt, um weitere Verstöße zu verhindern.

3. Klageverfahren

Wenn außergerichtliche Maßnahmen erfolglos bleiben, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen:

  • Klage vor dem zuständigen Landgericht (Patentstreitkammer)
  • Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bei besonderer Dringlichkeit

Tipp

Prüfen Sie regelmäßig, ob ihr Gebrauchsmuster verletzt wird

Überwachen Sie den Markt und prüfen Sie diesen regelmäßig auf potenzielle Verletzungen. Reagieren Sie zügig. Ein spezialisierter Patentanwalt oder Rechtsanwalt kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Das Löschungsverfahren

Da Gebrauchsmuster ohne inhaltliche Prüfung eingetragen werden, können Dritte einen Löschungsantrag beim DPMA stellen, wenn sie die Schutzwürdigkeit anzweifeln. Typische Gründe sind mangelnde Neuheit, fehlende erfinderische Leistung oder unrechtmäßige Übernahme fremder Ideen.

Eine gründliche Vorabrecherche vor der Anmeldung reduziert das Risiko einer späteren Löschung erheblich.

Internationaler Schutz für Ihre Erfindung

Ein deutsches Gebrauchsmuster gilt ausschließlich in Deutschland. Für erfolgreiche Unternehmen ist jedoch oft ein internationaler Schutz erforderlich. Hierfür gibt es verschiedene Strategien:

Nutzung der Priorität:

Wenn Sie bereits ein deutsches Gebrauchsmuster angemeldet haben, können Sie innerhalb von 12 Monaten in anderen Ländern eine Anmeldung einreichen und dabei das deutsche Anmeldedatum als Priorität beanspruchen. Dies hat folgende Wirkung:

  1. Ihre ausländische Anmeldung gilt als an dem Tag eingereicht, an dem Ihre deutsche Anmeldung erfolgte.
  2. Veröffentlichungen nach dem Prioritätsdatum schaden der Neuheit nicht mehr.

Internationale Optionen:

  • Gebrauchsmusteranmeldung in anderen Ländern: Einige Länder wie Österreich, China und Frankreich verfügen über vergleichbare Schutzrechte.
  • Patentanmeldung im Ausland: In Ländern ohne Gebrauchsmusterschutz können Sie ein Patent anmelden.
  • PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty): Eine internationale Patentanmeldung, die in bis zu 156 Vertragsstaaten Wirkung entfalten kann.
  • Europäische Patentanmeldung: Über das Europäische Patentamt können Sie Schutz in bis zu 39 europäischen Ländern erlangen.

Strategische Überlegungen:

  • Prüfen Sie, in welchen Ländern Ihre Erfindung wirtschaftlich genutzt werden soll
  • Berücksichtigen Sie potenzielle Herstellungs- und Vertriebsstandorte
  • Bedenken Sie, dass internationale Anmeldungen höhere Kosten verursachen können

Fazit: Wann ist ein Gebrauchsmuster die richtige Wahl?

Das Gebrauchsmuster ist für Sie besonders vorteilhaft, wenn:

  • Sie schnellen Schutz benötigen: Bei Produkten mit kurzen Innovationszyklen oder bei drohendem Nachbau durch Wettbewerber.
  • Sie Kosten optimieren möchten: Das begrenzte Budget vieler Start-ups und mittelständischer Unternehmen macht das Gebrauchsmuster zur wirtschaftlichen Alternative.
  • Ihre Erfindung primär den deutschen Markt betrifft: Wenn Deutschland Ihr Hauptabsatzmarkt ist, kann ein Gebrauchsmuster ausreichend sein.
  • Sie Ihre Erfindung bereits vor der Anmeldung veröffentlicht haben: Die Neuheitsschonfrist von sechs Monaten ermöglicht auch nach einer eigenen Veröffentlichung noch den Schutz.
  • Sie während eines laufenden Patentverfahrens bereits Schutz benötigen: Das Gebrauchsmuster kann als "Überbrückung" bis zur Patenterteilung dienen.
  • Sie eine ergänzende Schutzstrategie verfolgen: In Kombination mit einem Patent kann ein Gebrauchsmuster Ihre Schutzposition stärken und flexibilisieren.

Mit dem Gebrauchsmuster steht Ihnen ein flexibles, schnelles und kostengünstiges Instrument zur Verfügung, um Ihre Innovationen wirksam zu schützen und sich Wettbewerbsvorteile zu sichern. Die richtige Einordnung in Ihre Gesamtstrategie zum Schutz geistigen Eigentums ist jedoch entscheidend für den langfristigen Erfolg.

Als Unternehmer sollten Sie das Gebrauchsmuster als wertvolles strategisches Werkzeug betrachten, das bei richtigem Einsatz erheblich zum Unternehmenserfolg beitragen kann – sei es durch Abwehr von Nachahmern, Generierung von Lizenzeinnahmen oder als Verhandlungsbasis bei Kooperationen.