Genossenschaften

Genossenschaften sind eine spezielle Form des wirtschaftlichen Zusammenschlusses. Sie entstehen durch die Kooperation mehrerer Personen oder Unternehmen, die durch gemeinsame Geschäftsführung wirtschaftliche Vorteile erzielen möchten. Wie diese Rechtsform organisiert ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 21.01.2025

Zusammenfassung

Genossenschaften im Überblick

  • Genossenschaften sind spezielle wirtschaftliche Zusammenschlüsse mit bestimmten rechtlichen Vorgaben.
  • Mindestens drei Personen oder Unternehmen sind erforderlich
  • Ziel von Genossenschaften ist der wirtschaftliche Vorteil der Mitglieder
  • Die Rechtsform ist mit Eintragung ins Genossenschaftsregister rechtsfähig
  • Die gesetzliche Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz (GenG)
  • Mitglieder können Satzung weitgehend frei gestalten
  • Die Struktur setzt sich aus Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung zusammen
  • Die Haftung beschränkt sich auf Gesellschaftsvermögen

Definition

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinsam einen Geschäftsbetrieb führen, um durch Kooperation wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Die Genossenschaft gilt als rechtsfähig, wenn sie ins Genossenschaftsregister eingetragen wird. Die rechtliche Grundlage für Genossenschaften bildet das Genossenschaftsgesetz (GenG), das die Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie den Aufbau der Genossenschaft regelt

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Genossenschaft

Das Genossenschaftsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die meisten organisatorischen und wirtschaftlichen Aspekte einer Genossenschaft. Es legt fest, wie Genossenschaften gegründet, geführt und aufgelöst werden. Zudem müssen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beachtet werden, da Genossenschaften rechtlich einem Verein ähneln. Das GenG ist wie folgt aufgebaut:

  • Errichtung und Gründung: Voraussetzungen und Vorgaben zur Gründung und zum Eintrag in das Genossenschaftsregister.
  • Rechtsverhältnisse: Bestimmungen zu Rechten und Pflichten zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern.
  • Verfassung: Vorgaben zur Satzung, internen Organisation und Organen der Genossenschaft.
  • Prüfung und Prüfungsverbände: Anforderungen an die interne und externe Kontrolle der Geschäftsführung.
  • Beendigung der Mitgliedschaft: Regelungen zum Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern.
  • Auflösung und Insolvenz: Vorschriften zur Liquidation und zum Umgang mit Nachschusspflichten der Mitglieder.
  • Haftung: Festlegung der Haftungsmodalitäten für Mitglieder und die Genossenschaft.
  • Straf- und Bußgeldvorschriften: Sanktionen bei Verstößen gegen das Genossenschaftsgesetz.

Ergänzend zum GenG sind auch andere gesetzliche Regelungen zu beachten, z. B. für die Buchführung und Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Publizitätsgesetz (PublG).

Organisatorischer Aufbau von Genossenschaften

Genossenschaften bestehen aus drei grundlegenden Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Diese Organe erfüllen unterschiedliche Aufgaben:

  • Der Vorstand: Verantwortlich für die laufende Geschäftsführung und die Vertretung der Genossenschaft nach außen. Er berichtet regelmäßig an den Aufsichtsrat und besteht in der Regel aus mindestens zwei Personen.
  • Der Aufsichtsrat: Überwacht die Geschäftsführung und wählt den Vorstand. Er wird von der Generalversammlung gewählt und muss mindestens drei Mitglieder umfassen.
  • Die Generalversammlung: Höchstes Organ der Genossenschaft, in dem alle Mitglieder vertreten sind. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt und wählt den Aufsichtsrat sowie entscheidet über grundsätzliche wirtschaftliche Angelegenheiten.

Die Mitglieder haften nicht persönlich, sondern nur über ihre Einlagen. Eine Nachschusspflicht besteht nur, wenn diese in der Satzung festgelegt wurde.

Info

Beispielhafte Genossenschaften

Typische Genossenschaften sind:

  • Zusammenschlüsse von Landwirten
  • Volks- und Raiffeisenbanken
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Pflege- und Seniorengenossenschaften
  • Berufsgenossenschaften

Strukturelle Planung bei der Gründung einer Genossenschaft

Eine gründlichestrukturelle Planung ist entscheidend, damit eine Genossenschaft langfristig erfolgreich sein kann. Zwei zentrale Planungsbereiche sind dabei besonders wichtig:

Satzung und Konzept

Die Satzung einer Genossenschaft muss klar und rechtlich verbindlich die Ziele, Rechte und Pflichten der Mitglieder festlegen. Sie sollte definieren, welche Geschäfte und Entscheidungen der Zustimmung des Vorstands oder des Aufsichtsrats bedürfen. Eine notarielle Prüfung der Satzung wird empfohlen, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.

Zusätzlich ist ein wirtschaftliches Konzept erforderlich. Dieses bildet die Grundlage für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Genossenschaft und legt alle geplanten Investitionen, Einnahmen und Ausgaben fest. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Businessplan, der für mindestens drei Jahre gültig sein sollte. Hierbei sind auch die Finanzierung und die Eigenkapitalquote zu berücksichtigen.

Prüfung und Genehmigung

Satzung und wirtschaftliches Konzept müssen durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband geprüft werden. Erst nach einer positiven Prüfung kann die Genossenschaft gegründet und in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Bei der Prüfung wird sowohl die rechtliche Grundlage als auch die wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Konzepts bewertet.

Die rechtliche Einordnung der Genossenschaft

Genossenschaften gelten als juristische Personen und haften nur beschränkt mit ihrem eigenen Vermögen. Folgende Punkte sind für die Rechtsform der Genossenschaft besonders wichtig:

Firmenname

Der Firmenname einer Genossenschaft ist grundsätzlich frei wählbar. Allerdings muss er den Zusatz „eingetragene Genossenschaft" bzw. „eG“ enthalten. Dies ist erforderlich, um die Haftungsbeschränkung nach außen hin deutlich zu machen.

Gesellschaftsvermögen

Für die Gründung einer Genossenschaft ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Stattdessen wird das Gesellschaftsvermögen durch die Einlagen der Mitglieder gebildet. Diese Einlagen können in der Satzung frei festgelegt werden.

Haftung der Mitglieder

Das Gesellschaftsvermögen dient als Haftungsbasis für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Die Mitglieder haften im Normalfall nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihren jeweiligen Einlagen. Eine zusätzliche Nachschusspflicht besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich in der Satzung vorgesehen ist. Diese Nachschusspflicht kann jedoch in ihrer Höhe begrenzt werden.

Kapitalstruktur

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften gibt es bei Genossenschaften kein festes Grundkapital. Die Mitglieder leisten Einlagen, deren Höhe in der Satzung festgelegt wird. Diese Einlagen bilden die finanzielle Grundlage der Genossenschaft und werden für den geschäftlichen Betrieb genutzt.

Rechtsfähigkeit

Die Genossenschaft erlangt ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister. Ab diesem Zeitpunkt kann sie als juristische Person Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.

Vor- und Nachteile einer Genossenschaft

Die Wahl der Rechtsform Genossenschaft bietet spezifische Vorteile, aber auch Einschränkungen.

Vorteile:

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Demokratische Entscheidungsprozesse
  • Mitglieder sind geschützt vor Ausschluss durch andere
  • Steuerliche Vorteile bei bestimmten Genossenschaften (z. B. Wohnungsbau)

Nachteile:

  • Entscheidungsprozesse können langwierig sein
  • Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband
  • Keine hohen Gewinne für Einzelne möglich

Die Genossenschaft ist daher ideal für Gruppen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Ziel. Sie setzt jedoch auch eine langfristige Kooperation und gemeinschaftliche Entscheidungen voraus.