Gerichtliches Mahnverfahren

Sein Geld nicht bekommen, das möchte keiner. Doch gelegentlich lassen Zahlungen länger auf sich warten. Das ist in der Unternehmerwelt leider keine Seltenheit. Sie haben Ihre Produkte oder Dienstleistungen fristgemäß und ordentlich geliefert. Ihren Part der Vereinbarung haben Sie demnach erfüllt. Dennoch kommt die geforderte Zahlung nicht auf Ihrem Konto an. Trotz Mahnung meldet sich Ihr Kunde nicht mehr oder überweist die Geldforderung unter einem fadenscheinigen Vorwand nicht. Dann ist es Zeit für ein gerichtliches Mahnverfahren. Was ein gerichtliches Mahnverfahren genau ist und wie es abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 13.04.2023
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Zusammenfassung

Gerichtliches Mahnverfahren auf einen Blick

  • Gerichtliche Mahnverfahren sind vereinfachte, automatisierte Gerichtsverfahren.
  • Bei offenen Zahlungsforderungen können Sie nach einer Mahnung den Erlass eines Mahnbescheids erbitten.
  • Mahngerichte prüfen nicht, ob ein Anspruch tatsächlich besteht. Das geschieht erst bei einem Prozess.
  • Für ein Mahnverfahren muss neben der Mahnung ein berechtigter Anspruch, ein Zahlungsverzug sowie die Adresse des Schuldners vorhanden sein.
  • Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens trägt zunächst der Antragsteller. Sie als Antragsteller werden dem Schuldner mit dem Mahnbescheid in Rechnung gestellt.
  • Den Mahnbescheid reichen Sie über einen schriftlichen Vordruck oder online über das Portal der deutschen Mahngerichte ein.
  • Der Antragsgegner hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs kommt es zum Streitverfahren.
  • Meldet sich der Antragsgegner auf den Mahnbescheid nicht zurück, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Vollstreckungstitel ermächtigt Sie dazu, einen Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung zu beauftragen.
  • Gerichtliche Mahnverfahren werden in der Schufa vermerkt. Bei einem stattgegebenen Widerspruch wird der Eintrag gelöscht.

Sie haben Ihrem Kunden bereits eine Mahnung erteilt, die er verstreichen lassen hat. Üblicherweise verschicken Unternehmen im Rahmen des außergerichtlichen Mahnverfahrens zwei bis drei Mahnungen, ehe sie rechtliche Schritte einleiten. Verpflichtend ist das aber nicht. Eine Forderung können Sie bereits nach einer Mahnung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen.

 

Definition

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Beim gerichtlichen Mahnverfahren (Mahngericht) handelt es sich um ein vereinfachtes zivilrechtliches Gerichtsverfahren. Ziel ist es, dass Sie als Gläubiger die offene Zahlung schnell und unkompliziert von Ihrem Schuldner erhalten. Ein weiterer Vorteil beim Mahngericht sind die niedrigen Kosten im Vergleich zu einer Klage. Grund dafür ist, dass kein Rechtsanwalt notwendig ist und keine Verhandlung stattfindet. Das Mahngericht überprüft nicht, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Zudem ist es möglich, auch als Privatperson ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Der gerichtliche Mahnbescheid ist Voraussetzung, um im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Achtung

Mahnantrag: Verhindern Sie die Verjährung Ihrer Zahlungsforderung!

Reguläre Forderungen verjähren nach drei Jahren. Mit einem Mahnantrag verlängert sich der Zeitraum Ihres Anspruchs und die Verjährung setzt aus. Einfache Mahnungen – egal ob schriftlich oder mündlich – haben keinen Einfluss auf die Verjährung und stoppen sie nicht. Der Mahnbescheid trifft in der Regel etwa zwei Wochen nach Stellung des Mahnantrags beim Schuldner ein.

Was sind die Voraussetzungen für ein gerichtliches Mahnverfahren?

Planen Sie, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten? Die folgenden Punkte zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist:

  • Berechtigter Anspruch: Sie haben eine Leistung erbracht, die Ihnen bislang noch nicht bezahlt wurde. Der Anspruch ist berechtigt, sofern Sie im Vorfeld alle vertraglichen Punkte erfüllt haben. Eine Rechnung liegt ebenfalls vor.
  • Zahlungsverzug: Grundsätzlich sind Rechnungen sofort fällig. In der Regel weisen Unternehmen auf Rechnungen ein Zahlungsziel von 14 oder 30 Tagen aus. Hat Ihr Gegenüber den vereinbarten Betrag nicht bezahlt, befindet er sich im Zahlungsverzug.
  • Erteilte Mahnung: Damit ein gerichtliches Mahnverfahren zulässig wird, müssen Sie bereits eine Mahnung erteilt haben. Dabei ist nicht relevant, ob das in Schriftform oder mündlich erfolgt ist. Schriftliche Mahnungen sind jedoch ratsam. Kommt es letztlich zu einem Klageverfahren, stehen Sie vor Gericht in der Beweislast.
  • Adresse des Schuldners: Für ein gerichtliches Mahnverfahren müssen Sie die Anschrift des Antragsgegners kennen. Da Sie bereits eine Rechnung gestellt haben, sollte sie Ihnen bekannt sein. Ansonsten sind Sie dazu verpflichtet, diese in Erfahrung zu bringen. Eine öffentliche Zustellung des Mahnbescheids ist nicht gestattet. Das ist erst bei einer Klage erlaubt.

Info

Wer trägt die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens?

Als Antragsteller müssen Sie mit dem Erlass des Mahnbescheids die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren zunächst selbst zahlen. Dafür erhalten Sie eine separate Rechnung. Der Betrag variiert in Abhängigkeit von der Höhe der jeweiligen Forderung. Allerdings werden dem Schuldner (Antragsgegner) die Gerichtskosten zusammen mit der offenen Geldsumme in Rechnung gestellt.

Wie ist der Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens?

Infografik von Lexware zur Darstellung vom Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens hängt im Wesentlichen von der Reaktion des Schuldners ab. Das sind die üblichen Schritte:

  1. Sie als Antragsteller beantragen den Mahnbescheid. Inzwischen läuft der gesamte Prozess automatisiert ab. Sie haben die Möglichkeit, das gerichtliche Mahnverfahren online über das Portal der deutschen Mahngerichte zu starten. Hier bekommen Sie Hilfestellungen, um das Formular richtig auszufüllen. Alternativ gibt es schriftliche Vordrucke: in Form eines Barcode-Antrags im gleichen Portal oder als Vordruck im Schreibwarenhandel. Welches Amtsgericht für Ihr gerichtliches Mahnverfahren zuständig ist, sehen Sie in der Übersicht der Bundesländer.
  2. Das zuständige Gericht verschickt den Mahnbescheid per Post. Diese Umschläge sind gelb und mit dem Zustelldatum versehen. Das Datum markiert zugleich den Beginn der Widerspruchsfrist. In dem Schreiben wird Ihr Antragsgegner über die Höhe und Art Ihrer Forderung informiert. Er wird darum gebeten, die Zahlungsforderung zu überprüfen und innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Alternativ kann er Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren einlegen. Der Vordruck liegt dem Mahnbescheid bei.
  3. Hat der Schuldner Widerspruch eingelegt, kommt es zum Prozess. Jetzt sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Zahlungsforderung schriftlich darzulegen. Einen Anwalt benötigen Sie insbesondere bei kleineren Summen nicht. Allerdings sollten Sie sich über den Aufwand sowie die Fristen und Formalitäten im Klaren sein. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, passiert nichts und Sie müssen die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens tragen.
  4. Meldet sich der Schuldner nicht zurück, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Für den Vollstreckungsbescheid haben Sie sechs Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist Zeit. Den Vordruck zum Vollstreckungsbescheid schickt das Gericht zusammen mit der Zustellbestätigung des Mahnbescheids. Ihr Antragsgegner kann beim Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ist das der Fall, wird beim jeweiligen Streitgericht ein Streitverfahren mit neuen Kosten eingeleitet. Schon vor Abschluss des Prozesses dürfen Sie mit dem Vollstreckungstitel eine Zwangsvollstreckung beantragen. Dann kann der Gerichtsvollzieher die Forderung mit einer Pfändung eintreiben. Bei einer Kontopfändung gehen die Zahlungseingänge an den Gläubiger. In dieser Zeit hat der Schuldner keinen Zugriff auf sein Konto.

Info

Wird ein gerichtliches Mahnverfahren in der Schufa vermerkt?

Zu einem Schufa-Eintrag kann es bereits nach zwei Mahnungen mit einem Abstand von jeweils mindestens vier Wochen kommen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das jeweilige Unternehmen die Benachrichtigung der Schufa angekündigt hat. Demnach zieht ein gerichtlicher Mahnbescheid meistens einen negativen Schufa-Eintrag nach sich. Bei einem Widerspruch ist er vorläufig gesperrt und wird bei Erfolg gelöscht.