Gewerkschaft

Wenn es darum geht, sich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen, sind oft Gewerkschaften gefragt. Sie vertreten als Zusammenschluss von abhängig Beschäftigten deren Interessen hinsichtlich wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Forderungen. Mithilfe einer Gewerkschaft können Sie beispielsweise erreichen, dass Arbeiter einer Branche kollektiv mehr Lohn bekommen. Wie genau die Anforderungen an eine Gewerkschaft lauten und was ihre Aufgaben sind, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 20.12.2024
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Zusammenfassung

Gewerkschaft im Überblick

  • Gewerkschaften sind solidarische Gemeinschaften von abhängig Beschäftigten.
  • Gewerkschaften vertreten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder.
  • Gewerkschaften setzen sich für Arbeitnehmerrechte ein und fordern faire Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Einkommen sowie den Schutz von Schwächeren.
  • Gewerkschaften agieren partei- und staatsunabhängig.
  • Die größten deutschen Gewerkschaften sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert.

Definition

Was ist eine Gewerkschaft?

Eine Gewerkschaft ist ein organisatorischer Zusammenschluss von Arbeitnehmern, der die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmergruppen vertritt.
Ziel und Hauptaufgabe von Gewerkschaften ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, die Verbesserung der Einkommen sowie die Durchsetzung sonstiger sozialer Belange der abhängig Beschäftigten. Die Idee hinter Gewerkschaften ist, dass die Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen für Angestellte, Beamte und Arbeiter im Kollektiv besser funktioniert – ganz nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“. Dabei ist die Mitgliedschaft freiwillig. Gewerkschaften sind zudem partei- und staatsunabhängig.

Wer darf eine Gewerkschaft gründen?

Laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 9 haben alle deutschen Bürger das Recht, Vereine und Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten oder sie zu verlassen. In Absatz 3 des Artikels heißt es konkret Gewerkschaften betreffend:

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“

Man spricht in diesem Zusammenhang gerne von der sogenannten Koalitionsfreiheit.

Der Schutz des Grundgesetzes umfasst auch die organisatorische Ausgestaltung einer Gewerkschaft sowie ihrer Betätigungen bis hin zu Werbeaktionen der Mitglieder für einen Beitritt. Wichtig ist, dass sich Gewerkschaften an die strafrechtlichen Bestimmungen halten und sich nicht „gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“.

Info

Gewerkschaften im Tarifvertragsgesetz

Laut dem Tarifvertragsgesetz sind Gewerkschaften dazu verpflichtet, tarifrechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Wie lauten die Anforderungen an eine Gewerkschaft?

Wer eine Gewerkschaft gründen möchte, darf gewisse Anforderungen an eine solche Arbeitnehmervereinigung nicht außer Acht lassen.

Folgende grundlegende Anforderungen sind zu berücksichtigen:

  • Gewerkschaften sind demokratisch organisiert.
  • Ihr Zusammenschluss gilt für eine gewisse Dauer.
  • Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Interessen von Arbeitnehmern wie Angestellten, Arbeitern und Beamten zu vertreten.
  • Ihr Ziel ist es, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu fördern.
  • Gewerkschaften müssen finanziell, personell und organisatorisch unabhängig vom Arbeitgeber sowie von Dritten sein. Unter Dritten versteht man hier Staat, Parteien und Kirche.
  • Gewerkschaften müssen zudem gegnerfrei sein, was bedeutet, dass Arbeitgeber nicht Gewerkschaftsmitglied sein dürfen.
  • Gewerkschaften müssen tariffähig sein. Tariffähig sind sie, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
    • Um tariffähig zu sein, benötigt eine Gewerkschaft eine soziale Mächtigkeit, um eine Chance zu haben, ihre Interessen durchzusetzen. Diese erreicht sie zum Beispiel durch eine hohe Anzahl an Gewerkschaftsmitgliedschaften (BAG, Urteil v. 14.12.2010, 1 ABR 19/10).
    • Eine Gewerkschaft muss darüber hinaus tarifwillig sein – also Tarifverhandlungen in allen Bereichen der Arbeitsbedingungen und Bezahlung verhandeln und Abschlüsse erzielen können, die für die tarifgebundenen Parteien wie Rechtsnormen Gültigkeit haben (BVerfG, Urteil v. 19.10.1966, 1 BvL 24/65).
    • Das dritte wichtige Kriterium, damit eine Gewerkschaft tariffähig sein kann, betrifft den Durchsetzungswillen. Eine Gewerkschaft muss bereit sein, Tarifverhandlungen zu führen und ihre Forderungen ggf. auch mit Streiks zu untermauern, um von ihrem Gegenspieler, der Arbeitgeberseite, ernst genommen zu werden (BAG, Urteil v. 6.6.2000, 1 ABR 10/99).

Info

Gewerkschaften müssen unabhängig bleiben

Da sonst die notwendige Unabhängigkeit fehlen würde, dürfen Arbeitgeber, Staat, Parteien und Kirchen weder eigene Gewerkschaften gründen noch finanzieren.

Was sind die Aufgaben einer Gewerkschaft?

Oft erfährt man durch die Medien, wenn Gewerkschaften aktiv werden. Sie fordern mehr Lohn für bestimmte Branchen oder die Kürzung von Arbeitszeiten und organisieren Streiks, wenn die Verhandlungen erfolglos verlaufen.

Folgende Aufgaben und Funktionen hat eine Gewerkschaft in der Regel:

  • Gewerkschaften setzen sich für die Regulierung von Arbeitsbedingungen ein.
  • Gewerkschaften verhandeln Tarifverträge mit Arbeitgeberverbänden.
  • Gewerkschaften rufen zu Streiks auf, um den Forderungen mehr Gewicht zu verleihen.
  • Gewerkschaften besprechen wirtschaftspolitische Themen direkt mit politischen Entscheidungsträgern.
  • Gewerkschaften übernehmen beratende Tätigkeiten im Bereich Arbeitsrecht.
  • Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz.
  • Gewerkschaften vertreten ihre Mitglieder vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
  • Gewerkschaften unterstützen Betriebsrat und Belegschaft bei der Erfüllung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben.

Wie funktioniert eine Gewerkschaft und wie laufen Tarifverhandlungen ab?

Wenn in einer Branche, wie etwa im Kfz-Handwerk oder beim Flugpersonal, höhere Löhne, mehr Urlaub oder bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden sollen, so wendet sich die entsprechende Gewerkschaft zunächst an die Arbeitgeber - gegebenenfalls an den Arbeitgeberverband - und startet Verhandlungen. Begleitend zu diesen Verhandlungen sind bereits kürzere Warnstreiks möglich, um Druck auf die Arbeitgeber auszuüben.

Szenarien für einen möglichen Ablauf der Tarifverhandlungen

Szenario 1: Einigung nach Verhandlung

 

Einigen sich die Tarifpartner in den Verhandlungen, wird für mindestens 1 Jahr ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen. In diesem Zeitraum dürfen die Parteien keine Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen. Es muss Arbeitsfrieden herrschen.

Szenario 2: Einigung nach Schlichtung

 

Bleiben die Verhandlungen ohne Erfolg, so werden sie zunächst als gescheitert erklärt. Nun kann ein unabhängiger Dritter versuchen, einen Kompromiss herbeizuführen, der wiederum in einer Einigung und einem neuen Tarifvertrag wie in Szenario 1 mündet. Der Schlichter muss von beiden konkurrierenden Parteien akzeptiert werden. Während dieser Schlichtung gilt Friedenspflicht.

Szenario 3: Einigung nach Arbeitskampf

 

Erst nachdem alle Möglichkeiten zur friedlichen Einigung ausgeschöpft und gescheitert sind, können die Tarifparteien einen Arbeitskampf starten. Hierfür ist eine Urabstimmung erforderlich. Nur wenn mindestens 75 % der betroffenen Mitglieder zur Arbeitsniederlegung bereit sind, ist ein Streik beschlossene Sache. Arbeitgeber können hierauf mit einer Aussperrung reagieren. Aussperrung bedeutet die zeitweise Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber ohne Fortzahlung des Lohnes. Während eines Streiks erhalten Mitglieder zwei Drittel ihres Bruttolohnes von der Gewerkschaft – das sogenannte Streikgeld.

Ist ein Streik gewerkschaftlich organisiert, besteht übrigens Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.

In den Tarifverträgen kann es dann Anpassungen, zum Beispiel bei folgenden Themen, geben:

  • Höhe von Löhnen und Gehältern
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitsbedingungen
  • Urlaubsregelung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Laufzeit des Tarifvertrags

Grundsätzlich gelten die neuen Bedingungen nur für Gewerkschafter – also die Mitglieder einer Gewerkschaft. In der Realität werden sie aber zumeist auch auf Nicht-Mitglieder übertragen. Oft orientieren sich Arbeitgeber bei der Bezahlung an aktuell geltenden Tarifen.

Info

Auch Nicht-Gewerkschafter dürfen streiken

Auch wer keiner Gewerkschaft angehört, darf streiken (Ausnahme: Beamte). Man erhält dann jedoch keine finanzielle Unterstützung durch eine Gewerkschaft und riskiert zudem eine Abmahnung oder gar Kündigung, wenn der Streik nicht rechtmäßig ist.

Wie dürfen Arbeitgeber bei einem Streik reagieren?

Nicht immer müssen Arbeitgeber tatenlos zusehen, wie ihre Mitarbeiter streiken. Dies ist nur bei einem rechtmäßigen Streik der Fall. Handelt es sich hingegen um einen unrechtmäßigen Streik, können sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Gewerkschaft, gegen Funktionäre, als auch gegen Arbeitnehmer geltend machen. Durch den Streik dürfen dem Arbeitgeber außerdem weder ein erheblicher, wirtschaftlicher Schaden entstehen, noch darf die Existenz des Unternehmens dadurch gefährdet werden.

Mögliche Reaktionen des Arbeitgebers auf einen Streik sind: 

  • Aussperrung: Die streikenden Mitarbeiter werden ausgeschlossen und es erfolgt keine Lohnfortzahlung. Eine Aussperrung ist jedoch keine Kündigung. Die Arbeitsverhältnisse bestehen weiter. Die Aussperrung muss verhältnismäßig sein.
  • Stilllegung: Unternehmen können bestreikte Betriebe oder einzelne Betriebsteile stilllegen. So können Ressourcen gegebenenfalls auf andere Bereiche umverteilt werden. Die Stilllegung muss verhältnismäßig sein.
  • Streikarbeit: Den Mitarbeitern wird eine Streikbruchprämie angeboten, also eine höhere Bezahlung, damit sie die Arbeit wieder aufnehmen.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Da Mitarbeiter meist nur die Vorteile des Streiks für sich selbst sehen, können Unternehmen durch Öffentlichkeitsarbeit die Nachteile und Folgen des Streiks sichtbar machen und an die Öffentlichkeit tragen.

Statistiken zu Branchen und Tarifvertrag

Infografik von Lexware zur Darstellung von "Tarifbindung nach Wirtschaftszweigen"

Laut Statistischem Bundesamt war 2023 für rund 49 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt. Der Trend geht allerdings seit Jahren zurück: 1998 lag im früheren Bundesgebiet der Anteil noch bei 76 Prozent. Welcher Arbeitnehmer tariflich gebunden bezahlt wird, variiert zudem je nach Wirtschaftszweig stark, wie auch diese Abbildung zeigt:

Wie wird man Mitglied in einer Gewerkschaft?

Um einer Gewerkschaft beizutreten und die Vorteile wie Schutz von Tarifverträgen, Rechtsschutz oder Streikgeld bei Arbeitskämpfen zu genießen, müssen Sie einen Antrag ausgefüllen. Das geht meist bequem online.

Für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist ein regelmäßiger Mitgliedsbeitrag zu zahlen, der je nach Gewerkschaft variiert. In der Regel beträgt der monatliche Beitrag ein Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens. Dieser kann auch von der Steuer abgesetzt werden.

Mit diesem Beitrag werden die Dienstleistungen und die Aufwendungen der Gewerkschaft bezahlt, wie etwa Verwaltungskosten oder der hauptamtlich tätige Gewerkschaftssekretär.

Wer unsicher ist, welcher Gewerkschaft er zugehörig ist, kann dies beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mithilfe eines Formulars beim Punkt „Welche ist die richtige Gewerkschaft für mich?“ herausfinden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) antwortet dann darauf.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, so sollten Sie dies schriftlich tun. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende.

Info

Gewerkschaft beitreten – Vorteile und Nachteile

Die Vorteile einer Gesellschaft liegen vor allem im Schutz durch die Tarifverträge, Rechtsschutz sowie Gemeinschaft, die sich für bessere Arbeitsverhältnisse einsetzt. Ein Nachteil könnte in dem Mitgliedsbeitrag liegen, den Sie jedoch steuerlich absetzen können.

Die größten deutschen Gewerkschaften

Der DGB ist Deutschlands größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften. Unter ihm sind acht Mitgliedsgewerkschaften vereinigt, die wiederum insgesamt rund sechs Millionen Gewerkschafter beheimaten.

Zum DGB gehören:

  • IG Metall
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Dabei sind die drei Erstgenannten die größten Einzelgewerkschaften. Die IG Metall und ver.di vereinen zusammen mehr als 70 Prozent der Mitglieder aller DGB-Gewerkschaften. Die älteste deutsche Gewerkschaft ist die „Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer“ (GDL), die in den letzten Jahren mehrfach mit bundesweiten Warnstreiks für großen medialen Wirbel gesorgt hat.

Weitere Beispiele für Gewerkschaften sind:

  • Deutscher Beamtenbund (DBB)
  • Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB)
  • Marburger Bund
  • Vereinigung Cockpit

Was ist der Unterschied zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat?

Nicht zu verwechseln ist eine Gewerkschaft mit einem Betriebsrat. Während eine Gewerkschaft für die Interessen von Arbeitern einer ganzen Branche eintritt, ist ein von Kollegen gewählter Betriebsrat nur für ein Unternehmen bzw. die Interessen der Angestellten zuständig. Mitglieder einer Gewerkschaft können auch Rentner oder Studenten sein. Doch auch Schnittstellen gibt es zwischen beiden: Gewerkschaften unterstützen gerne aktiv bei der Gründung eines Betriebsrates.

Gründung eines Betriebsrats – das darf die Gewerkschaft

Existiert kein Betriebsrat, darf die Gewerkschaft es sich zur Aufgabe machen, seine Wahl zu initiieren und diese sogar gerichtlich durchzusetzen.
Sie kann:

  • zur Wahl eines Wahlvorstands einladen.
  • die Einladung dazu verteilen oder am Schwarzen Brett aushängen.
  • Wahlvorschläge einreichen: Ihre Wahlvorschläge müssen lediglich von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet sein. Für Wahlvorschläge aus der Belegschaft müssen dagegen Stützunterschriften durch eine bestimmte Anzahl wahlberechtigter Mitarbeiter vorliegen.

Der Wahlvorstand sollte einen schriftlichen Nachweis darüber fordern, ob es sich tatsächlich um Wahlvorschläge der Gewerkschaft handelt, damit dieses Privileg nicht missbraucht wird.
Die Gewerkschaft darf im Betrieb für ihre Ziele und Kandidaten werben. Dies muss durch einen Mitarbeiter des Betriebes geschehen, der zugleich Gewerkschaftsmitglied ist. Bei Betriebsratswahlen ist dies sogar grundsätzlich während der Arbeitszeit erlaubt. Dabei darf die Gewerkschaft aber niemanden von der Arbeit abhalten oder gegen dessen Willen ansprechen.

Was darf die Gewerkschaft tun? Zulässig sind:

  • Gespräche mit Kollegen,
  • das Verteilen von Informationsschriften und Flugblättern,
  • das Anbringen von Plakaten und das Tragen von Buttons.

Auch das Intranet eines Unternehmens darf nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts für die gewerkschaftliche Informationsarbeit zur Betriebsratswahl genutzt werden. Die Informationen der Gewerkschaft müssen für alle Belegschaftsmitglieder zugänglich sein.

Darüber hinaus haben die in einem Betrieb vertretenen Gewerkschaften im Rahmen ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben das folgende Recht:

  • Zwangsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen die Betriebsverfassung beim Arbeitsgericht zu beantragen, § 23 Abs. 3 BetrVG,
  • Das Recht auf beratende Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Ausschusssitzungen, wenn die Gewerkschaft im Betriebsrat vertreten ist und ¼ der Betriebsratsmitglieder dies beantragt hat (§ 31 BetrVG).
  • Diverse Initiativrechte zur Errichtung von Betriebsräten und Durchführung von Betriebsratswahlen (§§ 14-19 BetrVG).

Info

Die Geschichte der Gewerkschaften: Wie haben sich Arbeitnehmerverbände entwickelt?

  • Lange Zeit waren die Arbeiter auf sich alleine gestellt. Solange es keine Gewerkschaften gab, wurden oft die Löhne niedrig und die Arbeitszeit hoch gehalten.
  • In den Jahren 1830 bis 1840 gab es schließlich erste Arbeiterorganisationen, deren Mitglieder versuchten, sich gegenseitig zu unterstützen. Doch der Erfolg blieb vorerst aus.
  • Erst im Revolutionsjahr 1848 schafften es traditionsbewusste Handwerker, sich mit ihren Forderungen mehr und mehr durchzusetzen. Es entstanden Arbeitervereine, die die Vorläufer der heutigen Gewerkschaften waren.
  • Die erste Gruppe, die sich 1848 zusammenschloss, waren die Buchdrucker. Sie gründeten den „Nationalen Buchdrucker-Verein“, da sie sich um ihre Zukunft sorgten. Im selben Jahr entstand die „Association der Zigarrenarbeiter Deutschlands“ in Berlin als erste zentral organisierte Gewerkschaft.
  • Nachdem den Zusammenschlüssen weiterhin jahrelang durch Adel, Militär und Bürgertum viele Steine in den Weg gelegt wurden, kam es in den Jahren 1869 und 1871 zu neuen Reformen. So wurde etwa die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit eingeführt.
  • 1878 wurden jedoch viele Gewerkschaften durch den Reichskanzler Otto von Bismarck verboten.
  • Zwischen 1890 und 1910 wurden die Vereinigungen jedoch wieder aktiv und gewannen innerhalb zweier Jahrzehnte mehrere Millionen Mitglieder. Die Gewerkschaften führten unter anderem den Acht-Stunden-Tag ein und sorgten für einen besseren Kündigungsschutz.
  • Bis zum 30. Januar 1933 agierten die Arbeitnehmerverbände mit großem Erfolg. Die Machtübernahme der Nationalsozialisten jedoch beendete ihr Wirken. Am 2. Mai 1933 wurden die deutschen Gewerkschaften gleichgeschaltet und ihr Vermögen beschlagnahmt. Erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs durften wieder Gewerkschaften gebildet werden.
  • 1949 entstand der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband von damals 16 autonom agierenden Gewerkschaften in Westdeutschland. Der Deutsche Gewerkschaftsbund existiert heute noch und umfasst rund 6 Millionen Gewerkschaftsmitglieder in Deutschland.