Insolvenzantrag

Ein Insolvenzantrag ist eine einschneidende Entscheidung für jedes Unternehmen. Er signalisiert Zahlungsunfähigkeit und das mögliche Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Dennoch gibt es Situationen, in denen er unausweichlich ist. Wann dies der Fall ist, wie der Antrag gestellt wird und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 25.04.2025

Zusammenfassung

Insolvenzantrag bei Unternehmen

  • Ein Insolvenzantrag wird bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung notwendig.
  • Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können eine Insolvenz anmelden.
  • Der Ablauf des Verfahrens ist gesetzlich geregelt und dient der Gläubigerbefriedigung. 

Definition

Insolvenz: Definition und Grundlagen

Eine Insolvenz beschreibt den Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. Sie führt zu einem Verfahren, das darauf abzielt, Gläubiger anteilig zu befriedigen und das Unternehmen gegebenenfalls zu sanieren. Das Insolvenzverfahren wird durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt.

Privatinsolvenz und Firmeninsolvenz – Unterschiede

Privatinsolvenzen und Firmeninsolvenzen unterscheiden sich wesentlich.

Privatinsolvenz

  • Betrifft natürliche Personen, die nicht selbstständig oder unternehmerisch tätig sind.
  • Ziel ist die Restschuldbefreiung nach Abschluss des Verfahrens.

Firmeninsolvenz

  • Auch Regelinsolvenz genannt und gilt für Unternehmer und Selbstständige.
  • Unternehmen mit weniger als 20 Gläubigern können in einigen Fällen Privatinsolvenz beantragen. 

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Ein Insolvenzantrag ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtend.

  • Der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden.
  • Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten dauerhaft nicht deckt.
  • Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass innerhalb von drei Wochen weniger als 90 % der fälligen Verbindlichkeiten beglichen werden können.

Das Ziel der Insolvenz

Eine Insolvenz kann auch Chancen bieten.

  • Ziel ist häufig die Restschuldbefreiung und Sanierung des Unternehmens.
  • Gläubiger sollen gemeinschaftlich befriedigt werden, um Vermögensverluste zu minimieren.
  • Im Fokus stehen die Erhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplätze.
  • Seit 2021 dauert ein Insolvenzverfahren maximal drei Jahre.

Das Insolvenzantragsformular

Das Antragsformular für die Insolvenz erhalten Sie im Justizportal von Bund und Ländern.

  • Es gibt unterschiedliche Formulare für Verbraucher-, Regel- und europäische Insolvenzverfahren.
  • Auch frühere Versionen für Verfahren vor Oktober 2020 stehen zur Verfügung.

Erforderliche Angaben im Insolvenzantrag

Ein Insolvenzantrag unterliegt bestimmten formellen Anforderungen.

  • Angaben zum Unternehmen, z. B. Mitarbeiterzahl und Liquiditätssituation.
  • Vermögensverzeichnis mit Aktiva und Passiva der Bilanz.
  • Gläubigerverzeichnis mit Forderungshöhe und Reihenfolge der Gläubiger.

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

  • Schuldner können einen Eigenantrag stellen, um aktiv am Verfahren teilzunehmen.
  • Gläubiger können Fremdanträge stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit befürchtet wird. Dafür müssen sie die offenen Forderungen belegen können, um einen Insolvenzantrag stellen zu können. Etwa mit Mitteilungen über Zahlungseinstellungen oder Nachweise einer Pfändung.
  • Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit einen Antrag zu stellen, um Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren gliedert sich in drei Phasen

  • Eröffnung des Verfahrens
  • Prüfungs- und Berichtstermine
  • Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens.

Eröffnung des Verfahrens

  • Der Antrag wird zu Beginn geprüft und ein Insolvenzverwalter bestellt.
  • Sicherheitsmaßnahmen sichern den Geschäftsbetrieb während des Verfahrens. 

Prüfungs- und Berichtstermine

  • Hierbei werden die Gläubigerforderungen geprüft.
  • Berichtstermine geben einen Einblick in den Zustand des Unternehmens.

Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens

  • Dabei werden Sanierung, übertragende Sanierung oder Liquidation beschlossen.
  • Die Gläubigerversammlung entscheidet über das weitere Vorgehen. 

Der Insolvenzplan

Ein Insolvenzplan kann den Erhalt des Unternehmens ermöglichen.

  • Der Plan beschreibt alternative Maßnahmen zur gesetzlichen Regelung.
  • Er wird von Schuldnern oder Insolvenzverwaltern ausgearbeitet und den Gläubigern vorgelegt.
  • Ein bekanntes Beispiel ist die Rettung von Galeria Karstadt Kaufhof durch einen Insolvenzplan.

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