Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Kreditnehmers, alle Zins- und Tilgungszahlungen fristgerecht und langfristig zu leisten. Sie ist ein entscheidendes Kriterium für die Kreditvergabe und wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermittelt. Banken berechnen die Kapitaldienstgrenze, indem sie den Cashflow analysieren und diesem die Zins- und Tilgungszahlungen gegenüberstellen. Laut § 18 KWG darf ein Kredit nur nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden.

Zuletzt aktualisiert am 06.03.2025

Zusammenfassung

Kapitaldienstfähigkeit im Überblick

  • Die Kapitaldienstfähigkeit bestimmt, ob ein Kreditnehmer seinen Kapitaldienst dauerhaft erfüllen kann.
  • Für eine Kreditvergabe ist eine Bonitätsprüfung erforderlich.
  • Die Berechnung der Kapitaldienstgrenze erfolgt durch eine Cashflow-Analyse.
  • § 18 KWG stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar.

Definition

Was bedeutet Kapitaldienstfähigkeit?

Kapitaldienstfähigkeit ist die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson, alle anfallenden Zins- und Tilgungszahlungen pünktlich und vollständig zu leisten. Sie wird als wichtiger Faktor bei der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute berücksichtigt und ist Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits. Eine stabile Kapitaldienstfähigkeit bedeutet, dass der Kreditnehmer nicht nur aktuell, sondern auch zukünftig zahlungsfähig ist und ausreichend Reserven hat, um unerwartete Ereignisse zu bewältigen.

Grundlagen der Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers wird durch die Fähigkeit bestimmt, langfristig alle Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen.

  • Der Kapitaldienst umfasst die Summe aller Zins- und Tilgungszahlungen.
  • Bei Privatpersonen können Tilgungssurrogate wie Ansparungen in Lebensversicherungen oder Bausparverträgen einbezogen werden.

Die Zukunftsperspektive spielt eine wichtige Rolle: Es wird nicht nur der aktuelle Stand betrachtet, sondern auch, ob der Kreditnehmer zukünftige Zahlungen leisten kann. Außerdem muss der Kreditnehmer genügend Rücklagen haben, um auch in Krisenzeiten zahlungsfähig zu bleiben.

Kapitaldienst und Liquidität

Kapitaldienstfähigkeit ist eng mit dem Begriff der Liquidität verwandt, jedoch enger gefasst. Während Liquidität allgemein die Fähigkeit beschreibt, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, fokussiert sich die Kapitaldienstfähigkeit ausschließlich auf Verbindlichkeiten aus Kreditverträgen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen auch seine Kapitaldienstfähigkeit sichern muss, selbst wenn es andere finanzielle Verpflichtungen hat, die nicht direkt zum Kapitaldienst gehören.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Kapitaldienstfähigkeit ist Teil der Bonitätsprüfung, die bei der Kreditvergabe eine wesentliche Rolle spielt. Kreditinstitute müssen laut § 18 KWG sicherstellen, dass der Kreditnehmer seine wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt hat, bevor ein Kredit gewährt wird. Diese Offenlegung ist notwendig, um das Risiko eines Adressausfalls zu minimieren.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) schreiben vor, dass Banken angemessene Risikomanagementprozesse anwenden müssen, um Kreditrisiken wie den möglichen Ausfall des Kapitaldienstes zu identifizieren und zu bewerten.

Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit

Zur Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit wird häufig der Cashfloweines Unternehmens herangezogen. Der Cashflow gibt Auskunft über die Finanzkraft und kann auf zwei Arten ermittelt werden: direkt oder indirekt.

Direkte Ermittlung des Cashflows

Bei der direkten Ermittlung wird der Cashflow als Differenz zwischen einzahlungswirksamen Erträgen und auszahlungswirksamen Aufwendungen berechnet. Diese Methode ist jedoch bei der Analyse von Jahresabschlüssen nur eingeschränkt möglich, da nicht alle Ausgaben direkt ersichtlich sind.

Einnahmewirksame Erträge
- ausgabewirksame Aufwendungen
= Cashflow

Indirekte Ermittlung des Cashflows

Die Berechnung des Cashflows erfolgt meist indirekt, indem der Jahresüberschuss um bestimmte nicht zahlungswirksame Posten bereinigt wird. Diese Methode stellt sicher, dass der Cashflow präzise die Finanzkraft des Unternehmens abbildet.

Jahresüberschuss
+ ausgabeunwirksame Aufwendungen
- einnahmewirksame Erträge
= Cashflow

Der Umfang der Korrekturen hängt davon ab, wie viele einnahme- und ausgabeunwirksame Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind. Die Grundformel für die indirekte Ermittlung lautet:

Jahresüberschuss /-fehlbetrag
+ Abschreibungen (- Zuschreibungen) auf Anlagevermögen
+ Erhöhungen (- Verminderungen) von langfristigen Rückstellungen
= Cashflow

Um die Kapitaldienstfähigkeit korrekt zu bestimmen, müssen die Zins- und Tilgungsaufwendungen im Cashflow berücksichtigt werden, da sie direkt den Kapitaldienst betreffen. Daher wird der Cashflow um diese Posten erhöht, da sie einen festen Bestandteil der Kapitaldienstbelastungen darstellen.

Erweiterter Cashflow und Kapitaldienstgrenze

Um den erweiterten Cashflow zu ermitteln, werden weitere Korrekturen vorgenommen, insbesondere außerordentliche und periodenfremde Positionen. Auf dieser Basis lässt sich eine verlässliche Prognose über die zukünftige Zahlungsfähigkeit erstellen.

Der erweiterte Cashflow berechnet sich wie folgt:

Jahresüberschuss /-fehlbetrag
+ Abschreibungen (- Zuschreibungen) auf Anlagevermögen
+ Erhöhungen (- Verminderungen) von langfristigen Rückstellungen
+ Zins- und Tilgungszahlungen
+/- außerordentliche und periodenfremde Positionen
+/- Einfluss obiger Korrekturen (außerordentliche bzw. periodenfremde Positionen) auf die Ertragsteuern
= Cashflow

Auf Basis des erweiterten Cashflows wird die Kapitaldienstgrenze ermittelt. Dies ist der Teil des Cashflows, der nach Abzug von Investitionen und Ausschüttungen zur Bedienung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen zur Verfügung steht. Die Formel lautet:

erweiterter Cashflow
- innenfinanzierte Investitionen
- Entnahmen/Ausschüttungen
= Kapitaldienstgrenze

Auslastungsquote und Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit

Um die Kapitaldienstfähigkeit genauer zu bewerten, wird der Kapitaldienst ins Verhältnis zur Kapitaldienstgrenze gesetzt. Daraus ergibt sich die Kapitaldienstauslastungsquote. Je niedriger diese Quote, desto besser ist die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens einzuschätzen. Die Skala zur Bewertung sieht folgendermaßen aus:

  • unter 50 %: sehr gut
  • bis 60 %: gut
  • bis 70 %: befriedigend
  • bis 80 %: ausreichend
  • bis 90 %: kritisch
  • bis 99 %: sehr kritisch

Eine Kapitaldienstauslastung von unter 50 % deutet auf eine ausgezeichnete Kapitaldienstfähigkeit hin, während eine Quote von über 90 % auf eine problematische Situation hindeutet.