Das Klimaschutzgesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmen

Die Bundesrepublik Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Diese Vorgabe, welche auch für Unternehmen erhebliche Folgen mit sich bringt, wurde im sog. Klimaschutzgesetz gesetzlich verankert.

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2025

Zusammenfassung

Klimaschutzgesetz im Überblick

  • Das Klimaschutzgesetz regelt die Verpflichtung Deutschlands, bis 2045 klimaneutral zu werden.
  • Beschlossen wurde das Klimaschutzgesetz von 195 Staaten im Rahmen der Weltklimakonferenz.
  • Ziel ist es außerdem, die globale Erwärmung unter 1,5°C zu halten.
  • Um das zu erreichen, sind Anstrengungen nötig – von der Gesellschaft, aber auch von der Wirtschaft.

Definition

Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz, genauer Bundes-Klimaschutzgesetz, setzt die Klimaziele des Pariser Abkommens in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Klimaschutzgesetz in Deutschland: Hintergrund

Im Rahmen der Weltklimakonferenz am 12. Dezember 2015 in Paris wurde international vereinbart, dass die durchschnittliche globale Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius, jedoch auf jeden Fall unter 2 Grad Celsius, gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll (sog. Übereinkommen von Paris). 195 Staaten einigten sich darauf, Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu ergreifen und die globale Wirtschaft nachhaltig und klimafreundlich zu transformieren.

Auch Deutschland bekannte sich zur Umsetzung dieser Ziele. Mit dem KIimaschutzgesetz (Bundes-Klimaschutzgesetz) werden die Prinzipien und Verpflichtungen zur Klimaschutzpolitik gemäß dem Übereinkommen von Paris in nationales Recht umgesetzt. Erstmalig wurde der Gesetzesentwurf für das KIimaschutzgesetz 2019 verabschiedet, jedoch bereits mehrfach angepasst. 

Übrigens: Die EU verabschiedete ein EU-Klimagesetz (European Climate Law), um festzulegen, welche Klimaschutzziele die EU erreichen soll. Und auch auf Länderebene gibt es Gesetze für den Klimaschutz (z.B. Baden-Württemberg). In diesem Text soll jedoch das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz betrachtet werden.

Zweck und Ziel des Klimaschutzgesetzes

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz werden die Klimaschutzziele gesetzlich festgelegt. 

So heißt es in § 1:

“Zweck dieses Gesetzes ist es, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.”

Das Ziel des Klimaschutzgesetzes ist es also, die Erderwärmung gemäß dem Pariser Abkommen auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Hierfür legt das Gesetz verbindliche CO₂-Minderungsziele fest und definiert Zwischenziele, z. B. eine Reduktion der Emissionen um 65 % bis 2030 (im Vergleich zu 1990). Das Gesetz sichert eine regelmäßige Überprüfung des Fortschritts und verlangt Sofortmaßnahmen bei Zielverfehlung, um die Klimaziele konsequent einzuhalten.

Was steht konkret im Klimaschutzgesetz?

Das Klimaschutzgesetz bekennt sich klar zu dem Pariser Abkommen und dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Hierzu setzt es nationale Klimaziele fest. Gemäß dem Klimaschutzgesetz sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 schrittweise reduziert werden:

  • bis 2030 um mindestens 65 %,
  • bis 2040 um mindestens 88 %.
  • bis 2045 sollen die Treibhausgasemissionen so weit reduziert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht ist.
  • ab 2050 wird angestrebt, die Emissionen ins Negative zu führen.

Das Gesetz enthält eine Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung über den Fortschritt bei der Emissionsminderung. Das Umweltbundesamt muss jährlich bis zum 15. März die Emissionsdaten des Berichtsjahres an den Expertenrat für Klimafragen übermitteln. Dieser prüft, ob die vereinbarten Ziele eingehalten wurden und gibt ggf. Empfehlungen. Jährlich wird außerdem ein Klimaschutzbericht für das Vorjahr bis 30. Juni an den Bundestag übermittelt.

Ursprünglich wurde für jeden Sektor festgelegt, in welcher Höhe die Treibhausgasemissionen verringert werden müssen. Doch mit einem neuen Klimaschutzgesetz werden künftig die gesamten Treibhausgasemissionen betrachtet. Laut der Bundesregierung steht eine sektorübergreifende Gesamtrechnung der Einhaltung der Klimaziele Deutschlands nicht entgegen. Auch durch die Klimaschutz-Novelle, welche am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist, darf nicht mehr CO2 ausgestoßen werden als zuvor vereinbart.

Die Reform stieß teilweise auf scharfe Kritik: Ursprünglich war der Druck hoch, die jeweiligen Sektorziele im Rahmen des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Nun fürchteten Kritiker, dass Sektoren, wie Verkehr, sich auf die guten Ergebnisse anderer Sektoren verlassen könnten, was das Erreichen der Klimaziele angeht und diese im Gesamtergebnis dann jedoch weit verfehlt werden.

Welche Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase müssen laut Klimaschutzgesetz bis 2030 getroffen werden?

Bis 2030 müssen 65 % der Treibhausgase reduziert werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses sieht für alle Landesregierungen Folgendes vor:

  • CO₂-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr
  • Entlastung von Bürgern und Wirtschaft durch Senkung der Stromkosten, Änderung der Entfernungspauschale für Fernpendler, Änderung beim Wohngeld und beim Mietrecht und Transferleistungen
  • Konkrete Maßnahmen für verschiedene Sektoren, wie Energiewirtschaft (z.B. Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA)), Gebäude (z.B. Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung), Verkehr (z.B. Attraktivität des ÖPNV erhöhen), Industrie (z.B. Investitionsprogramm, wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizient, Ressourceneffizienz und -substitution), Landwirtschaft (z. B. Ausbau des Ökolandbaus)
  • Förderprogramm zur Ausweitung der Deponiebelüftung und Optimierung der Gasfassung
  • Maßnahmen zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft u.v.m.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 reagierte die Bundesregierung auf aktuelle Entwicklungen und konkretisierte das Klimaschutzprogramm 2030. Besonders hervorzuheben sind hier die Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie, das Deutschland-Ticket zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs und das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz.

Info

Klimaziele und Kommunen

Kommunen spielen zur Erreichung der Klimaziele ebenfalls eine wichtige Rolle, da hier Konzepte entwickelt werden müssen, beispielsweise für eine bessere Infrastruktur.

Ob die bisher getroffenen Maßnahmen tatsächlich ausreichen, damit die Klimaziele erreicht werden, wird kontrovers diskutiert. Auch die Rechtsprechung wird sich wohl noch mit dem Thema befassen (Verfahren sind bereits anhängig). Klar ist jedoch: Die Maßnahmen wirken sich auf Unternehmen erheblich aus.

Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes auf Unternehmen

Das Klimaschutzgesetz hat zahlreiche Folgen für Unternehmen. Falls noch nicht geschehen, müssen Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Sie müssen Verantwortung übernehmen und ihren Teil beitragen, damit die Klimaziele erreicht werden können. Auch für das Unternehmen selbst wird Nachhaltigkeit zum Wettbewerbsfaktor.

Die CO₂-Bepreisung sorgt beispielsweise für eine Kostensteigerung für fossile Brennstoffe. Umso wichtiger wird es, hier auf Alternativen umzusteigen, um Kosten einsparen zu können. Dies erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise. Müssen beispielsweise Produktionsprozesse verbessert werden? Können künftig elektrische Firmenfahrzeuge zum Einsatz kommen?

Erneuerbare Energien können, gerade in Anbetracht der gestiegenen Energiekosten, ein wichtiger Faktor sein, damit ein Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Doch entsprechende Investitionen sind in der Regel sehr hoch. Umso relevanter ist es, hier von Förderprogrammen zu profitieren. Wer sein Geschäftsmodell frühzeitig auf mehr Nachhaltigkeit umstellt, kann Wettbewerbsvorteile generieren. 

Auch regulatorische Vorgaben zwingen Unternehmen zunehmend, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit zu befassen. In der Berichterstattung werden deshalb vermehrt Nachhaltigkeitskennzahlen veröffentlicht. Vor allem der CO2-Fußabdruck wird auch von Investoren, Kunden und Medien interessiert betrachtet. 

Tipp

Weiterbildungen zum Thema Klimaschutz

Klimaschutz-Weiterbildungen beispielsweise zum Thema Green Skills in Unternehmen können von großem Vorteil sein. So wird nicht nur Klarheit zu den gesetzlichen Vorgaben geschaffen, sondern auch Wissen erworben, wie CO2-Emissionen gemessen, kostenbewusst gesteuert und langfristig gesenkt werden können. Mitarbeiter können außerdem sensibilisiert werden zu möglichen Risiken durch den Klimawandel. Wichtige Inspirationen können außerdem zur verbesserten Ressourcennutzung gewonnen werden. Zudem sollte Wissen zu möglichen Förderprogrammen erworben werden.