Zusammenfassung
Kreislaufwirtschaftsgesetz im Überblick
- Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll die Ressourceneffizienz fördern und natürliche Ressourcen schonen.
- Es priorisiert Abfälle folgendermaßen: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung.
- Zudem verpflichtet es Produzenten zur Rücknahme und zur umweltgerechten Entsorgung ihrer Artikel.
- Um diese Ziele zu erreichen, wurden Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verwertung von Abfällen eingeführt.
- Darüber hinaus sieht das Gesetz eine quantitative Recyclingquote vor.
Definition
Was ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz?
Beim Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt es sich um ein deutsches Gesetz, das den nachhaltigen Umgang mit Abfällen regelt.
Ziel ist es, anfallenden Müll zu vermeiden, zu recyceln oder wiederzuverwenden. Das soll dazu beitragen, natürliche Ressourcen zu schonen. Das Gesetz implementiert eine Abfallhierarchie und verpflichtet das produzierende Gewerbe, verträgliche Produkte herzustellen. Damit soll die Belastung von Natur und Umwelt über den Lebenszyklus eines Produkts hinweg minimiert werden.
Welche Gesetze gingen dem Kreislaufwirtschaftsgesetz voraus?
Die zum 1. Juni 2012 in Kraft getretene aktuelle Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) entstand aus drei bundesdeutschen Gesetzen:
- Das erste seiner Art war das Abfallgesetz (AbfG) von 1972, das die Versorgung und Entwertung von Müll regelte.
- Nach der Novellierung von 1986 hieß die Bestimmung „Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen“, wobei auch die Verwertung von Müll eine Rolle spielte.
- Die letzte Anpassung vor 2012 erfolgte 1996 mit dem „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)“, als die Abfallhierarchie eingeführt wurde. Überdies wurde die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft explizit betont.
Für wen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz?
Doch für wen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz eigentlich? Diese Verfügung richtet sich an alle juristischen und natürlichen Personen in Deutschland, die Abfall entweder:
- selbst erzeugen
- transportieren
- behandeln
- lagern
- verwerten
- beseitigen
Info
Die EU-Regelung “Abfallrahmenrichtlinie“
Über die deutschen Gesetze hinaus existiert seit 2008 die vom Europäischen Parlament verabschiedete Abfallrahmenrichtlinie. Auch darin sind die Vermeidung bzw. Verringerung von Abfall, Recycling und Wiederverwendung als Ziele definiert.
Was sind die wichtigsten Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes?
Höchste Priorität genießt die Abfallhierarchie. Diese besagt, dass die Müllvermeidung oberste Prämisse sein sollte, gefolgt von (in absteigender Reihenfolge) Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung. Auch die getrennte Abfallsammlung findet sich im Gesetz: Papier, Metall, Bioabfälle und Glas müssen gesondert entsorgt werden.
Das Gesetz verpflichtet zudem die Hersteller, Abfälle zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Darüber hinaus sind Recyclingquoten festgelegt sowie Maßnahmen, wie Haushalte und Unternehmen Müll vermeiden können. Genaueres regeln die einzelnen Paragraphen des KrWG.
Welche Ziele hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Abfallwirtschaft?
Die erste Intention des KrWG ist es, Ressourcen zu schonen und sie effizient zu nutzen. Das soll die negativen Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren. Ebenfalls mit eingeschlossen ist die Vermeidung von Abfällen. Überdies soll das Gesetz dazu beitragen, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Wiederverwendung bestimmter Materialien zu fördern.
All diese Komponenten zusammen tragen dazu bei, eine nachhaltige Abfallwirtschaft aufzubauen. Abfälle sollen darin als Ressourcen gesehen und weitergenutzt werden.
Welche zwei Abfallarten unterscheidet das Kreislaufwirtschaftsgesetz?
§3 des KrWG unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Abfall:
- Nicht verwertbare Abfälle, die beseitigt werden dürfen (in einigen Fällen ist die Entsorgung sogar verpflichtend, etwa bei Ölverschmutzung oder Farbe).
- Verwertbare Abfälle, die in irgendeiner Weise wiedergenutzt werden müssen (die Beseitigung ist verboten).
Info
Was sind Abfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz?
Im KrWG gibt es eine klare Definition, was Abfall eigentlich ist: Bewegliche Sachen aus jenen Abfallkategorien, welche die Unternehmen oder natürliche Personen entsorgen wollen oder müssen.
Die Abfallkategorien sind:
- Bioabfall
- Siedlungsabfall
- Gefährlicher Abfall
- Elektronik- bzw. Elektroschrott
- Altöl
- Altfahrzeuge
- Abbruch- und Bauabfall
Was droht bei Verstößen gegen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze?
Wenn Sie gegen die Verordnungen verstoßen, müssen Sie mit Strafen rechnen – das gilt selbstverständlich auch für das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das Strafmaß hängt davon ab, wie schwerwiegend das Delikt ist. Möglich sind zum Beispiel Bußgelder. Die Höhe des Verwarnungsgelds variiert je nach Schwere der Gesetzesübertretung und je nach Bundesland.
Sofern Sie Abfälle unsachgemäß entsorgen, drohen Ihnen außerdem verwaltungsrechtliche Maßnahmen. Sie können etwa gezwungen werden, den ursprünglichen Zustand vor der Entsorgung wiederherzustellen und anschließend die Abfälle ordentlich zu beseitigen. Bei schweren Verstößen sieht das Gesetz die Anwendung des Strafrechts vor. Das kann im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Achtung
Vorsicht vor betriebsbedingten Sanktionen!
Wenn Ihr Unternehmen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstößt, müssen Sie damit rechnen, dass betriebsbedingte Sanktionen erfolgen. So können Ihnen etwa bestimmte Genehmigungen entzogen werden. Bei Zuwiderhandlungen werden zukünftige Tätigkeiten zudem gern mit Auflagen verbunden.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz: Eine wegweisende Maßnahme für Nachhaltigkeit?
Die übergeordnete Absicht aller Gesetze und Richtlinien, die in Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft stehen, ist im Endeffekt, den Klimawandel zu bekämpfen. Damit gehört das KrWG zu den sogenannten Net-Zero-Zielen. Laut einer Untersuchung der Ellen MacArthur Foundation trägt die Kreislaufwirtschaft etwa 45 Prozent dazu bei, die Net-Zero-Ziele zu erreichen. Das bedeutet: Abfälle sind eine wesentliche Ressource unserer Zukunft.
Dementsprechend ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz tatsächlich richtungweisend auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Letztendlich hängt der Erfolg jedoch davon ab, ob sich Unternehmen und Privatpersonen an die Vorschriften halten.
Verschiedene Institutionen und Behörden kontrollieren, ob das KrWG eingehalten wird, etwa die Landesumweltämter sowie lokale Abfallbehörden. Parallel dazu überprüft das Umweltbundesamt die Effizienz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und gibt Empfehlungen für Verbesserungen an die oberste Behörde weiter, das Bundesumweltministerium.