Merkposten

Ein Merkposten in Höhe von 1 Euro dient in der Buchhaltung dazu, vollständig abgeschriebene, aber weiterhin genutzte Vermögensgegenstände in der Bilanz sichtbar zu halten. Dies gewährleistet die Vollständigkeit der Buchführung und verhindert, dass Anlagegüter unbemerkt entnommen werden können. Der Merkposten erfüllt eine Platzhalterfunktion und wird daher auch als Erinnerungswert bezeichnet.

Zuletzt aktualisiert am 25.02.2025

Zusammenfassung

Merkposten im Überblick

  • Ein Merkposten wird eingesetzt, um vollständig abgeschriebene, aber weiterhin genutzte Anlagegüter in der Bilanz zu erfassen. 
  • Merkposten betragen 1 Euro und dienen der Vollständigkeit der Bilanz. 
  • Sie kommen bei vollständig abgeschriebenen Vermögensgegenständen zum Einsatz. 
  • Merkposten werden als Erinnerungswert oder Restbuchwert bezeichnet. 
  • Ein Merkposten entspricht nicht dem tatsächlichen Restwert eines Anlagegutes.

Definition

Was ist ein Merkposten?

Ein Merkposten ist ein Bilanzposten, der zur Erfassung von bereits abgeschriebenen Anlagegütern verwendet wird, die noch im Unternehmen genutzt werden. Er beträgt 1 Euro und sorgt dafür, dass diese Vermögensgegenstände in der Bilanz weiterhin auftauchen, obwohl sie vollständig abgeschrieben sind. Diese Praxis stellt die Vollständigkeit der Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sicher.

Ziel und Nutzen eines Merkpostens

Die Verwendung von Merkposten basiert auf den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Diese verlangen, dass das gesamte betriebliche Vermögen vollständig in der Bilanz erfasst wird. Auch bereits abgeschriebene Anlagegüter müssen in der Buchhaltung auftauchen, solange sie weiterhin genutzt werden. Ein Merkposten von 1 Euro ermöglicht es, solche Güter sichtbar zu halten.

Man bezeichnet diesen Posten auch als Erinnerungswert oder Restbuchwert, da er keine finanzielle Aussagekraft über den tatsächlichen Wert des Anlageguts hat, sondern lediglich eine Platzhalterfunktion erfüllt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Vermögensgegenstände unbemerkt entnommen werden können.

Merkposten-Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel für die Verwendung eines Merkpostens wäre eine Bäckerei, die 2005 einen Backofen erwirbt. Der Ofen gehört zum Anlagevermögen und wird über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Nach dieser Zeit wäre der Backofen in der Bilanz mit einem Wert von 0 Euro erfasst. Da der Ofen jedoch weiterhin genutzt wird, wird ab dem Jahr 2016 ein Merkposten von 1 Euro in die Bilanz aufgenommen, um das Anlagegut weiterhin darzustellen. 

Unterschied zwischen Merkposten und tatsächlichem Restwert

Der Merkposten von 1 Euro spiegelt nicht den tatsächlichen Restwert des Anlageguts wider. Ein Anlagegut kann auch nach vollständiger Abschreibung noch einen deutlich höheren Verkaufswert haben. Beispielsweise könnte der Backofen in der Bäckerei, trotz seines buchhalterischen Wertes von 1 Euro, zu einem höheren Preis verkauft werden. Der tatsächliche Restwert und der Merkposten unterscheiden sich also erheblich. 

Merkposten in der Buchhaltungssoftware erfassen

Für Unternehmen ist es essenziell, größere Anschaffungen wie Maschinen oder Fahrzeuge korrekt in der Buchhaltung zu erfassen. Ein Merkposten stellt dabei sicher, dass auch abgeschriebene Güter weiterhin in der Bilanz auftauchen. 

Info

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