Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale ist vielen Unternehmern ein Begriff. Aber auch andere Selbstständige und sogar Freiberufler können mit ihr in Berührung kommen, wenn sie geringfügig beschäftigte Mitarbeiter einstellen. Als Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung ist die Minijob-Zentrale zuständig für die Abwicklung von geringfügigen Beschäftigungen und unterstützt Arbeitgeber bei der Anmeldung, Abrechnung und Überwachung von Minijobs.

Zuletzt aktualisiert am 17.07.2024
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Zusammenfassung

Minijob-Zentrale im Überblick

  • Die Minijob-Zentrale ist zuständig für die Abwicklung von geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland und eine Tochtergesellschaft der Bundesknappschaft.
  • Sie übernimmt Anmeldung, Abrechnung und Überwachung von Minijobs.
  • Die Minijob-Grenze beträgt seit 1. Oktober 2022 556 Euro pro Monat bzw. maximal 6.672 Euro pro Jahr.
  • Die Minijob-Zentrale bietet Arbeitgeberservices und Beitragsnachweise für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Minijobs.
  • Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können Minijobber und Minijobberinnen bei der Minijob-Zentrale unkompliziert anmelden.
  • Eine aufwendige Entgeltabrechnung entfällt für Minijobber.

Definition

Was ist die Minijob-Zentrale?

Die Minijob-Zentrale ist eine Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher: Bundesknappschaft) mit Sitz in Essen. Sie ist zuständig für die Anmeldung, Abrechnung und Überwachung von geringfügigen Beschäftigungen, so genannten Minijobs, in Deutschland.

Definition

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine besondere Beschäftigungsform, bei der der monatliche Arbeitslohn eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf (556 Euro pro Monat seit Oktober 2022). Die Geringfügigkeit wird dabei durch die Höhe des Einkommens in Verbindung mit der Stundenleistung bestimmt, es handelt sich dabei also um keine Pauschalabgabe.

Ein Minijob ist immer eine abhängige Beschäftigungsform. Der Arbeitgeber ist weisungsbefugt und gibt vor, welche Tätigkeiten ausgeführt werden müssen und bis wann dies erfolgt sein muss.

Wie funktioniert die Anmeldung eines Minijobs bei der Minijob-Zentrale?

Die erste Meldung eines Minijobs an die Minijob-Zentrale sollte möglichst bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, spätestens jedoch am ersten Arbeitstag erfolgen.

Als Arbeitgeber können Sie dies entweder selbst übernehmen oder einen Steuerberater damit beauftragen. In diesem Fall müssen Sie dem Beauftragten eine Vollmacht erteilen.

Für die Anmeldung eines Minijobs müssen Sie als Arbeitgeber ein Anmeldeformular ausfüllen und an die entsprechende Meldestelle, also der Minijob-Zentrale senden. Alternativ kann die Meldung auch online erfolgen.

Info

Anmeldung von Haushaltshilfen im Privathaushalt

Auch Haushaltshilfen in privaten Haushalten sind bei der Minijob-Zentrale zu melden. Für solche Haushaltsjobs gibt es das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale.

Im Unterschied zu gewerblichen Minijobs zahlt ein privater Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge und profitiert von einer besonderen Steuerermäßigung auf seine Einkommensteuer. Zudem ist die Haushaltshilfe bei Privathaushalten so in der Unfallversicherung abgesichert.

Selbstständig und Minijob

Als Selbstständiger können Sie nicht nur einen Minijobber oder eine Minijobberin beschäftigen, sondern grundsätzlich auch selbst einen Minijob annehmen. Dabei müssen Sie jedoch beachten:

Auch für Sie gilt die Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat für einen Minijob. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und es fallen weitere Beiträge an.

Welche Vorteile bietet Selbstständigen ein Minijob?

  • Finanzielle Sicherheit: Am Anfang der Selbstständigkeit kann ein Minijob eine wichtige finanzielle Absicherung sein. Im Gegensatz zu den oft sehr unregelmäßigen Einkünften von Selbstständigen erfolgt die Entlohnung eines Minijobbers regelmäßig und zu festgelegten Zeitpunkten. Dadurch können Sie mit diesem Einkommen sicher rechnen.
  • Abwechslung und Neuorientierung: Ein Minijob bietet außerdem eine berufliche Abwechslung zur selbstständigen Tätigkeit. Gerade bei Existenzgründern, die sich aus einer Festanstellung heraus nebenberuflich selbstständig machen, ist dieses Modell für den Übergang oft eine gute Wahl. Mit dem Minijob können sie vorübergehend in Ihrem alten Job bleiben und behalten so eine vertraute, verlässliche Basis neben der beruflichen Neuorientierung.

Als Selbstständiger Minijobber beschäftigen

Auch selbstständige Unternehmer haben die Möglichkeit, einen Minijobber anzustellen, wenn sie Unterstützung für ihr Unternehmen benötigen, jedoch keine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen möchten.

Dabei müssen Sie folgende 3 Hauptpunkte beachten:

  1. Steuerliche Behandlung: Wenn Sie als Selbstständiger einen Minijobber beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer für den Minijobber entweder pauschal mit 2 Prozent oder individuell berechnen und abführen. Diese Pauschsteuer ist für Sie als Selbstständiger absetzbar.
  2. Versicherung: Als Arbeitgeber müssen Sie für den Minijobber Beiträge zur Renten-, Kranken- und Unfallversicherung zahlen. Diese Beiträge können Sie entweder Pauschalabgabe mit 30 % des Arbeitsentgelts abführen oder individuell berechnen und abführen.
  3. Abrechnung: Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihren Minijobber eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung erstellen und die Arbeitsstunden dokumentieren.

Tipp

Nutzen Sie den Halbjahresscheck für Minijobs

Der Halbjahresscheck ist ein Verfahren zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber. Die Beiträge werden einmal im Halbjahr als Haushaltsscheck abgerechnet und pauschal mit 2 Prozent des Bruttoverdienstes gezahlt.

Übt der Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und überschreitet dadurch die monatliche Verdienstgrenze, können Sozialversicherungsabgaben fällig werden, die Sie als Arbeitgeber belasten. Um solche Nachteile zu vermeiden, lassen Sie sich von Ihrem Minijobber schriftlich bestätigen, dass dieser parallel keine weiteren Minijobs ausübt, durch die die Verdienstgrenze überschritten wird.

Wie viel darf ein Minijobber arbeiten?

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde gilt seit dem 1. Oktober 2022 eine Minijob-Grenze von 556 Euro pro Monat bzw. maximal 6.672 Euro pro Jahr - unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit. Allerdings müssen dabei die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn eingehalten werden.

Im Rahmen der Minijob-Beschäftigung müssen Arbeitgeber die Arbeitsstunden der Minijobber dokumentieren. Dafür gibt es spezielle Stundenzettel, die vom Arbeitgeber ausgefüllt und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden müssen. Die Stundenzettel dienen als Nachweis über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und werden im Falle einer Kontrolle durch eine Meldestelle bzw. die Minijob-Zentrale benötigt.

Bei einem kurzfristigen Minijob ist entscheidend, dass der Minijobber im Laufe des Kalenderjahres weniger als drei Monate arbeitet oder insgesamt weniger als 70 Arbeitstage in diesem Jahr erzielt. Die Höhe des Entgelts spielt hierbei keine Rolle, allerdings gilt auch hier eine Verdienstobergrenze, um unter die Regelung einer geringfügigen Beschäftigung zu fallen.

Welche Funktion hat die Minijob-Zentrale?

Zu den wichtigsten Aufgaben der Minijob-Zentrale gehören:

  • Erfassung von geringfügigen Beschäftigungen
  • Abrechnung der Sozialversicherungsabgaben
  • Überwachung von Minijobs

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter bei der Minijob-Zentrale anzumelden und vorgeschriebenen Abgaben zur Sozialversicherung abzuführen.

Bei der Anmeldung eines Minijobs müssen verschiedene Angaben gemacht werden, wie zum Beispiel:

  • Höhe des Arbeitsentgelts
  • Arbeitsstunden pro Woche
  • Personalien des Arbeitnehmers

Die Minijob-Zentrale prüft die Angaben und teilt Ihnen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge mit, die Sie für den Minijobber bezahlen müssen. Diese Beträge werden dann von der Minijob-Zentrale eingezogen und an die entsprechenden Sozialversicherungsträger weitergeleitet.

Info

Wer ist zuständig: Minijob-Zentrale oder Finanzamt?

Wenn Sie sich für die Pauschsteuer von 2 % bei einem Minijob entscheiden, müssen Sie diese an die Minijob-Zentrale melden und die anfallende Pauschsteuer bezahlen.

Alternativ können Sie auch die individuelle Lohnsteuer wählen oder die pauschale Lohnsteuer von 20 % anwenden. In diesem Fall sind die entsprechenden Steuern direkt an das zuständige Finanzamt zu entrichten.

Die Minijob-Zentrale prüft regelmäßig, ob die Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt abführen und ob die Arbeitszeiten der Minijobber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen liegen. Im Falle von Unregelmäßigkeiten oder Verstößen kann die Minijob-Zentrale Sanktionen verhängen.

Zusätzlich zur Kontrollfunktion bietet die Minijob-Zentrale verschiedene Serviceleistungen für Arbeitgeber und Minijobber an, wie zum Beispiel:

  • Informationen zu den Mindestlohnbestimmungen
  • Beratung zur Versicherungspflicht
  • Anmeldung von Minijobs
  • Abwicklung der Lohnabrechnung über die Minijob-Zentrale für Arbeitgeber

Insgesamt erfüllt die Minijob-Zentrale wichtige Aufgaben im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Dadurch trägt sie dazu bei, dass Minijobs für Arbeitgeber attraktiv bleiben und für Minijobber eine verlässliche Beschäftigungsmöglichkeit darstellen.

Was gilt für die Sozialversicherung bei Minijobs?

Für Minijobs gelten spezielle Regelungen im Rahmen der Sozialversicherung. Als Arbeitgeber zahlen Sie pauschale Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung. Die Beiträge werden von der Minijob-Zentrale eingezogen und an die entsprechenden Versicherungsträger weitergeleitet.

Was hat die „Knappschaft“ mit Minijobs zu tun?

Im Zusammenhang mit Minijobs ist die „Knappschaft-Bahn-See“ als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge zuständig. Diese Institution übernimmt die Abwicklung der Beitragszahlungen und sorgt dafür, dass die Abgaben zur Sozialversicherung korrekt abgerechnet werden.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass es nicht zu Fehlern oder Verzögerungen bei den Beitragszahlungen kommt.

Für Arbeitgeber steht die Bundesknappschaft als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge zur Verfügung.

Für Arbeitnehmer mit Minijob hat die Knappschaft ebenfalls Bedeutung. Sie stellt sicher, dass auch Minijobber von den Leistungen der Sozialversicherung profitieren. Hierzu zählt beispielsweise Unterstützung bei Krankheit, im Alter oder im Falle von Arbeitslosigkeit.