Patent

Haben Sie eine neue technische Idee und möchten sich alle Rechte für Ihre Erfindung sichern, sollten Sie diese so bald wie möglich gegen Nachahmer schützen. Im Rahmen der Ideenentwicklung fällt immer wieder der Begriff des Patents. Was ist ein Patent, wofür benötigen Sie dies und wie melden Sie es an? Das und mehr erfahren Sie hier im Beitrag.

Zuletzt aktualisiert am 06.03.2025

Zusammenfassung

Patent im Überblick

  • Mit einem Patent schützen Sie Ihre technische Erfindung und verhindern damit eine Nachahmung Ihrer Idee. Auch Verfahren, wie Herstellungs- oder Arbeitsprozesse, lassen sich durch ein Patent schützen.
  • Laut Patentgesetz kann jeder ein Patent anmelden. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
  • Um ein Patent anmelden zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss die Idee weltweit neu sein und zum anderen muss sich eine gewisse erfinderische Leistung erkennen lassen. Zudem sollte die Erfindung gewerblich anwendbar sein – sie muss sich verkaufen lassen.
  • Die amtlichen Gebühren für die Beantragung eines Patents betragen in Deutschland weniger als hundert Euro. Beauftragen Sie einen Patentanwalt für die Ausarbeitung der Patentanmeldung, müssen Sie mit 3.000 bis 5.000 € rechnen.

Definition

Was ist ein Patent?

Mit einem Patent schützen Sie eine technische Erfindung, bei der es sich um eine Neuheit handelt. Dabei muss sich die Erfindung bereits hinreichend konkretisiert haben – eine Geschäftsidee allein ist nicht als Patent schützbar und der Patentantrag wird dementsprechend abgelehnt. Technische Erfindungen können erteilt werden als

  • Erzeugnispatent für Gegenstände (z. B. Maschinen sowie Einzelteile oder deren Anordnung, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe, Arzneimittel usw.).
  • Verfahrenspatent für Herstellungs- oder Arbeitsprozesse (z. B. Produktions- oder Messverfahren, Handlungsabläufe in Maschinen usw.).

Andere Personen dürfen für die Laufzeit des Patents von bis zu 20 Jahren Ihre Erfindung nicht gewerblich nutzen. Sie allein bestimmen, in welchem Umfang und welchen Ländern die Erfindung genutzt werden darf. Ihnen steht jederzeit die Möglichkeit offen, Ihr Patent zu verkaufen oder Lizenzen zu vergeben.

Gründe für ein Patent: Darum sollten Sie Ihre Erfindung schützen!

Um zu verstehen, was ein Patent ist, sollten Sie wissen, wofür Sie dies benötigen. Der wichtigste Grund für ein Patent besteht darin, Ihre Idee vor einer Nachahmung zu schützen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine technische Idee der Öffentlichkeit zugänglich ist, kann sie jeder verwenden und auch verkaufen. Das gilt allerdings nicht, wenn die Erfindung patentiert ist.

Das Patent bietet das zeitlich und räumlich befristete Privileg, dass Sie als Inhaber allein über Ihre Erfindung verfügen können. Es hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, sofern die ab dem dritten Patentjahr jährlich fälligen Verlängerungsgebühren bezahlt werden.

Innerhalb dieser Laufzeit ist es allen anderen verboten, die Erfindung zu nutzen – wobei als Nutzung nicht nur das Herstellen und Gebrauchen, sondern auch das Anbieten, Inverkehrbringen, Einführen sowie Besitzen gilt. Wenn dies trotzdem geschieht, können Sie als Schutzrechtsinhaber gegen den Nachahmer zivilrechtlich vorgehen und ihn verklagen auf:

  • Unterlassung: Das führt dazu, dass die Patentverletzung durch den Patentverletzer abgestellt (unterlassen) wird und auch künftig unterbleibt.
  • Beseitigung und Vernichtung: Dies zielt darauf ab, dass patentverletzende Erzeugnisse oder Güter beseitigt bzw. vernichtet werden müssen – einschließlich der dazu nötigen (technischen) Vorrichtungen.
  • Schadensersatz: Der Patentinhaber erhält Ersatz für denjenigen Schaden, der durch die widerrechtliche Verwendung bzw. wirtschaftliche Verwertung seiner Erfindung entstanden ist.
  • Vorlage und Besichtigung: Das hilft als Mittel der Beweisgewinnung für die Berechnung des Schadensersatzes.

Nicht immer besteht das Ziel darin, durch ein Patent Marktanteile für den Verkauf eigener Produkte freizuhalten. Patente ermöglichen es auch, geistiges Eigentum an innovativen technischen Ideen zu kapitalisieren. Oft geht es daher bei Start-ups darum, mit der Patent-Anmeldung beziehungsweise Nutzung eines Patents die technische Überlegenheit des Geschäftsmodells zu belegen und so Kapitalgeber einzuwerben.

Mit Patenten können Sie

  • Lizenzgebühren verlangen, zum Beispiel, wenn Wettbewerber oder Dritte Ihre Erfindung nutzen wollen.
  • eigene Patente als "Währung" einsetzen, um Lizenzen an Patenten anderer zu erhalten, welche Sie für die Umsetzung eigener Produkte benötigen (sog. Kreuzlizenzen).
  • Ihr Start-up samt der Patente veräußern. Damit erzielen Sie einen wesentlich höheren Unternehmenswert als ohne Patent(e).

Voraussetzungen, um ein Patent anzumelden

Wenn Sie ein Patent anmelden möchten, muss Ihre Erfindung drei Kriterien erfüllen:

Neuheit

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Patent-Anmeldung ist die absolute Neuheit der Erfindung. Was viele nicht wissen: Sobald eine Idee zum „Stand der Technik“ gehört, weil sie irgendwo oder durch irgendwen öffentlich zugänglich gemacht oder genutzt wurde, ist sie nicht mehr patentierbar.

Dabei ist es irrelevant, ob das Produkt, Verfahren oder Design eine weite Verbreitung gefunden hat, käuflich zu erwerben ist oder erfolgreich war. Die bloße Erwähnung Ihrer Idee in einem YouTube-Video oder Podcast kann bereits genügen, um den Patentschutz zu verweigern.

Gewerbliche Anwendbarkeit

Für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist die gewerbliche Verwertbarkeit Ihrer Erfindung ein absolutes Muss. Dies ist in der Praxis eine niedrige Hürde, denn die meisten Produkte oder Verfahren lassen sich gewerblich anwenden. Auch Software lässt sich zum Patent anmelden, wenn sie dazu beiträgt, sie ein technisches Problem zu lösen.

Erfinderische Tätigkeit (Erfindungshöhe)

Was Sie zum Patent anmelden, muss auch eine gewisse Einzigartigkeit und Originalität aufweisen. Die Begriffe „Erfindungshöhe“ oder „erfinderische Höhe“ – bei Gebrauchsmustern auch als „erfinderischer Schritt“ bezeichnet – dienen dazu, die Originalität und die erfinderische Leistung einer Idee zu bewerten.

Für ein Produkt, das Sie patentieren lassen möchten, bedeutet dies, dass es keine offensichtliche Kombination bereits existierender Produkte sein darf. Um die erfinderische Höhe zu bewerten, existieren spezifische, festgelegte Mess- bzw. Prüfkriterien. Die Schwelle zur erfinderischen Leistung ist dabei oft geringer, als die meisten Erfinder annehmen.

Info

Wer kann ein Patent anmelden?

Zum einen können Sie mit Ihrem Unternehmen ein Patent anmelden, zum anderen besteht diese Möglichkeit auch für Privatpersonen. Wichtig ist, dass die Rechte beim Anmeldenden liegen und alle Miterfinder berücksichtigt werden.

Jeder kann mit dem Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents“ des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) seine ausgearbeitete Erfindung zum Patent anmelden. In diesem werden persönliche Angaben abgefragt, wie zum Beispiel Name, Vorname, Firmenname sowie Anschrift. Sie können auch einen Vertreter, wie beispielsweise einen Patentanwalt, dort angeben. Es besteht kein Anwaltszwang für Personen oder Unternehmen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland. Patentverfahren sind jedoch komplex und ihr Erfolg hängt maßgeblich von der Formulierung der Patentanmeldung, d. h. der technischen Beschreibung der Erfindung und insbesondere der sogenannten Patentansprüche ab. Auch das daran anschließende amtliche Verfahren ist komplex, so dass es schnell zu Verfahrensfehlern kommen kann, die zur Verweigerung des Patentschutzes führen. Es ist daher empfehlenswert, sich professionell von einem Patentanwalt beraten zu lassen.

Ein Patent können Sie auch elektronisch anmelden – beachten Sie aber bitte, dass „elektronisch“ hier nicht mit „online“ gleichzusetzen ist. Sie können den Antrag für eine Patent-Anmeldung samt Dokumenten weder per Mail versenden noch über ein Online-Formular hochladen. Die elektronische Anmeldung gewerblicher Schutzrechte beim DPMA erfordert vielmehr eine entsprechende Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser sowie die Anmelde-Software DPMAdirektPro, um die nötigen Anmeldedokumente zu erstellen und zu validieren. Dies gilt sowohl für die Anmeldung von Patenten als auch für Gebrauchsmuster, einem weiteren Schutzrecht, mit welchem technische Entwicklungen rechtlich abgesichert werden können. 

Wie lange gilt der Patentschutz?

Der Patentschutz setzt nicht unmittelbar mit dessen Einreichung ein, sondern erst von dem Tag an, an dem das erteilte Patent im Patentblatt veröffentlicht wird. Ab dann erhält der Patentinhaber das Recht, Dritte von der Nutzung seiner Erfindung abzuhalten. Dieses Recht wirkt bei Patenten maximal 20 Jahre, bei Gebrauchsmustern maximal 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung.

Gebrauchsmuster eintragen lassen

In Deutschland lassen sich Erfindungen nicht nur durch ein Patent schützen, sondern auch durch ein Gebrauchsmuster.

Das Gebrauchsmuster unterscheidet sich in einigen Punkten vom Patent: 

  • Während es für die Prüfung, Anmeldung und Erteilung eines Patents mehrere Jahre braucht, kann ein Gebrauchsmuster binnen weniger Wochen – nachdem Sie es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet haben – registriert werden.
  • Gebrauchsmusterschutz können Sie auch erhalten, wenn Sie die Erfindung schon veröffentlicht haben. Das setzt allerdings voraus, dass die Veröffentlichung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt (sog. Neuheitsschonfrist). Grundsätzlich sollten Sie technische Erfindung jedoch vor ihrer Veröffentlichung beim Patentamt anmelden; die Neuheitsschonfrist des Gebrauchsmusters ist allenfalls eine Notlösung.
  • Ein Gebrauchsmuster können Sie für technische Gegenstände, aber nicht – das ist der Unterschied zum Patent – für Verfahren, z. B. Herstellungs-, Produktions- oder Messverfahren erhalten.
  • Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Während beim Patent die inhaltlichen Schutzvoraussetzungen, „Neuheit“, „erfinderische Tätigkeit“ und „gewerbliche Anwendbarkeit“ amtlich geprüft werden, erfolgt diese Prüfung beim Eintragungsverfahren für Gebrauchsmuster nicht.
  • Sie tragen ein höheres Risiko, wenn Sie aus einem Gebrauchsmuster gegen Nachahmer vorgehen möchten. Weil beim Gebrauchsmuster nicht geprüft wird, ob die darin beschriebene Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie als Gebrauchsmusterinhaber den Erfolg eines Vorgehens gegen Nachahmer nur schwer abschätzen.
  • Auch besteht ein Unterschied hinsichtlich der Schutzdauer zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent. Während eine patentierte Erfindung 20 Jahre geschützt sein kann, beträgt die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters 10 Jahre.

Tipp

Patent anmelden bei verschiedenen Behörden

Möchten Sie ein deutsches Patent anmelden, wenden Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt. Für Patente in Europa ist das Europäische Patentamt (EPA) zuständig. Hier kann Patentschutz für ein Gebiet mit 39 Ländern beantragt werden. Die Verantwortung für eine internationale Patentanmeldung, welche den Weg zum Patentschutz in bis zu 158 Vertragsstaaten ebnet, liegt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). 

Nur ein erteiltes Patent schützt Ihre Erfindung!

Im Gegensatz zum Urheberrecht, bei dem der Schutz entsteht, sobald das schutzfähige Werk fertig geschaffen bzw. vollendet ist, entsteht das Patent nur durch dessen Erteilung. Das bedeutet, dass die technische Erfindung nur dann einen Schutz erlangt, wenn sie patentfähig ist und das Patentamt ein Patent erteilt hat. Allein die Tatsache, dass Sie die Erfindung „fertiggestellt“ haben, verschafft keinen Schutz – anders als im Urheberrecht. Hier lassen fertige Bilder, Texte, Musik, Darstellungen, Aufführungen und weitere Werkgattungen bereits Schutzrechte für den Werkschöpfer entstehen – und hierfür ist gerade keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich.

Tipp

Wann sollten Sie ein Patent anmelden?

Als Gründer sollten Sie eine marktreife Erfindung oder eine Geschäftsidee, die auf einer eigenen technischen Innovation basiert, unbedingt zum Patent anmelden. Es ist schon häufig vorgekommen, dass junge Unternehmen mit aussichtsreichen Erfindungen in den Markt eingetreten sind und dann von der Konkurrenz kopiert und verdrängt wurden, weil sie es versäumt haben, ein Patent anzumelden.

Wie meldet man ein Patent an?

Bevor Sie den Antrag für ein Patent abgeben, müssen Sie mit Ihrer Erfindung einige Kriterien erfüllen. Folgende Bedingungen sind mit dem Patentrecht geregelt und geben genau Aufschluss darüber, was patentierbar ist:

  • gewerbliche Anwendbarkeit
  • absolute Neuheit
  • erfinderische Leistung

Mit der gewerblichen Anwendbarkeit ist gemeint, dass Sie alles, was sich verkaufen lässt, als Patent anmelden dürfen. Dies stellt üblicherweise keine Hürde im Patentverfahren dar. Theorien oder wissenschaftliche Erkenntnisse können Sie sich nicht patentieren lassen. Reine Softwareprodukte werden ebenfalls nicht anerkannt. Wirkt die Software jedoch auf die physische Welt ein, wie zum Beispiel bei Steuerungen, oder verbessert die physikalischen Abläufe in einem Computer (z. B. weniger Energieverbrauch, höherer Datendurchsatz usw.), ist ein Patentschutz möglich. Wesentlich ist, insbesondere auch im Hinblick auf technische Entwicklungen mit künstlicher Intelligenz, dass die Software ein technisches Problem löst. Im Zweifel sollten Sie das mit Ihrem Patentanwalt besprechen. Patentanwälte haben ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen und bringen daher das notwendige Verständnis mit, um zu beurteilen, ob eine Softwareerfindung ein technisches Problem löst.

Zudem muss es sich um eine absolute Neuheit auf dem Gebiet handeln. Nur etwas bisher Unbekanntes lässt sich patentieren. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass schon Veröffentlichtes nach dem Patentrecht nicht mehr geschützt werden kann. Daher ist es wichtig, die Erfindung vor der Anmeldung des Patents geheim zu halten!

Gleichzeitig muss eine erfinderische Tätigkeit dahinterstehen. Die Erfindung darf nicht naheliegend sein, das heißt, sie darf sich ausgehend von den bisher bekannten technischen Lösungen nicht aufdrängen. Auch hierzu sollten Sie im Zweifel Patentanwälte konsultieren, denn die rechtliche Hürde der erfinderischen Tätigkeit ist oft weitaus niedriger als landläufig angenommen wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, benötigen Sie die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung:

  • Technische Beschreibung der Erfindung
  • Patentansprüche (Schutzumfang des Patents)
  • ggf. Patentzeichnung
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Namen und Anschrift des Antragstellers 

Info

Das sollten Sie für die Patentanmeldung berücksichtigen!

Ein Patent anzumelden, ist vor allem dann ratsam, wenn sich die Investition in Patentschutz auch unter Berücksichtigung Ihrer Markt- und Wettbewerbsstrategie finanziell auszahlt. Für Unternehmen, deren Produkte sich durch schnelllebige Innovationszyklen auszeichnen, erweist sich die Patentierung eines Produkts oftmals als nicht rentabel.

Weiterhin ist die Wirtschaftlichkeit einer Patentanmeldung davon abhängig, ob die Erfindung am Markt auch erfolgreich ist – sprich, ob sie von einer breiten Kundenschicht benötigt und erworben wird. Daher könnte es hilfreich sein, Ihr Projekt zunächst durch einen „Proof of Concept“ zu validieren, um ein deutliches Verständnis vom potenziellen Kundennutzen oder der Marktfähigkeit Ihrer Neuerung zu bekommen, sofern Sie die dem Projekt zugrundeliegende Erfindung nicht preisgeben müssen.

Patent anmelden: Schritt für Schritt

Um bei der Patentanmeldung alles richtig zu machen, sollten Sie sich an folgende Vorgehensweise halten: 

  • Patentrecherche
  • Patentanmeldung (Erstanmeldung)
  • Erweiterung des Patentschutzes

Patentrecherche

Im ersten Schritt sollten Sie herausfinden: Ist die Erfindung wirklich neu? Hierfür können Sie selbst auf verschiedenen Plattformen recherchieren. Beispielsweise bietet die WIPO eine weltweite Patentsuche an. Die Patentdatenbank des europäischen Patentamts können Sie ebenfalls als Anlaufstelle für die Recherche nutzen. Außerdem können Sie die Leistungen von Patentinformationszentren (PIZ) in Anspruch nehmen, deren Mitarbeitende Rechercheexperten sind. Sie sollten auf jeden Fall Informationen zum aktuellen Stand der Technik abfragen.

Eine eigene Recherche erfordert daneben ein gründliches Studium der Patentliteratur, da viele Schutzrechte nicht sichtbar auf dem Markt erscheinen. Sie können die Recherche deshalb auch von Patentanwälten durchführen lassen.

Es empfiehlt sich außerdem, zeitgleich mit der Anmeldung beim Patentamt eine amtliche Prüfung der Neuheit zu beantragen. Diese kostet 350 Euro und kann bei den Dienststellen des DPMA eingereicht werden. Die Prüfung dauert in der Regel mindestens acht Monate, daher ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam.

Patentanmeldung (Erstanmeldung)

Um ein Patent anzumelden, verfassen Sie eine Patentschrift und einen Patentantrag. Entsprechende Vordrucke für den Patentantrag finden Sie beim DPMA. In diesem Formular tragen Sie die exakte Bezeichnung der Innovation ein.

Darüber hinaus benötigen Sie weitere Unterlagen, die Sie beim DPMA einreichen:

  • Angaben zum Erfinder, die sogenannte „Erfinderbenennung“.
  • Die Definition der Patentansprüche (d. h. der gewünschte Schutzumfang).
  • Eine genaue technische Beschreibung Ihrer Erfindung (wenn erforderlich mit Bezugszeichenliste).
  • Technische Zeichnungen, sofern diese für das Verständnis erforderlich sind.
  • Eine abschließende Zusammenfassung aller relevanten Informationen.

Tipp

Patentanwalt beauftragen

Eine professionelle Formulierung der Patentansprüche und der Patentbeschreibung ist für den Erfolg der Patentanmeldung entscheidend. Aufgrund juristischer Feinheiten lohnt es sich in den meisten Fällen, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Patentanwälte haben im Unterschied zu Rechtsanwälten zwingend ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen und daher ein gutes Verständnis für technische Erfindungen.

Spätere Erweiterung

Nach der Erstanmeldung haben Sie 12 Monate Zeit, Patentschutz für Ihre Erfindung auch in anderen Ländern zu beantragen. So können Sie die geografische Reichweite der Patentanmeldung erhöhen und beispielsweise auch Schutz in den USA oder China erhalten.

Info

Lange Bearbeitungsdauer berücksichtigen

Ein Patent anzumelden, sollten Sie sich frühzeitig überlegen. Von der Anmeldung bis zur offiziellen Patenterteilung dauert es im Durchschnitt zwischen 1,5 und 3 Jahre.

Europaweit oder international anmelden

Info

Wer ist für Patentanmeldungen zuständig?

Für Patentanmeldungen in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Möchten Sie ein europäisches Patent anmelden, wenden Sie sich an das Europäische Patentamt.

Europäisches Patent anmelden

Sie haben die Möglichkeit, ein europäisches Patent für Ihre Erfindung anzumelden – beim Europäischen Patentamt (EPA) in München. Bei erfolgreicher Erteilung des Patents erzielen Sie einen Patentschutz in all den Ländern, die das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben. Das sind nicht nur EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch Staaten, die nicht der EU angehören, wie beispielsweise die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Insgesamt ist so Patentschutz in 39 EPÜ-Mitgliedsstaaten möglich.

Internationale Patentanmeldung

Bei Patenten gibt es außerdem ein internationales System, das Patent Cooperation Treaty (PCT). Dies ist ein internationaler Vertrag, den 158 Vertragsstaaten abgeschlossen haben. Er ermöglicht es, dass eine einzige erfolgreiche Anmeldung anstatt mehrerer getrennter Patentanmeldungen in einzelnen Ländern den Weg zu einem Patentschutz ebnet. Die PCT-Anmeldung wird deshalb auch als „internationale Patentanmeldung“ bezeichnet. Wenn Sie also eine PCT-Anmeldung vornehmen, dann beantragen Sie dadurch den Schutz in allen PCT-Vertragsstaaten gleichzeitig.

Tipp

Einheitspatent

Am 01. Juni 2023 wurde das Einheitspatent eingeführt, das Unternehmen einen einfacheren und effizienteren Patenschutz für technische Innovationen innerhalb der Europäischen Union bietet. Der Weg zum Einheitspatent führt über eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt. Nach der Erteilung des europäischen Patents kann dann das Einheitspatent gewählt werden, das einheitlich in vielen EU-Ländern gilt.

Kosten für ein Patent

Bei der Frage, ob Sie ein Patent anmelden, spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle. Diese sind nicht nur für die Anmeldung fällig, sondern auch Jahr für Jahr, während das Patent besteht. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Amtsgebühren und gegebenenfalls den Kosten für eine Patentanwaltskanzlei zusammen. Entnehmen Sie der folgenden Übersicht, wie hoch die amtlichen Gebühren für die verschiedenen Leistungen in Patentverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt sind:

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inkl. 10 Patentansprüche): 40 Euro
  • Rechercheantragsgebühr: 300 Euro
  • Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag: 150 Euro
  • Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag: 350 Euro
  • Jahresgebühr 3. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 4. Patentjahr: 70 Euro
  • Jahresgebühr 5. Patentjahr: 100 Euro
  • Jahresgebühr 6. Patentjahr: 150 Euro

Info

Höhere Kosten auf internationaler Ebene

Die Kosten, die bei europäischen oder internationalen Patentanmeldungen entstehen, sind deutlich höher als in Deutschland und hängen davon ab, für welche Staaten Sie ein Patent anmelden möchten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website der World Intellectual Property Organization (WIPO) oder des Europäischen Patentamtes (EPA).

Wenn Sie die Patentanmeldung durch einen Patentanwalt oder eine Patentanwaltskanzlei durchführen lassen, können Sie von Kosten zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro ausgehen. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihr Patent kopiert, also eine sogenannte Patentverletzung begeht, sollten Sie in jedem Fall Anwälte einschalten. Diese kennen sich mit den juristischen Möglichkeiten zur Wahrung Ihrer Rechte aus und können entsprechende Verfahren einleiten.