Pensionsrückstellung

Eine Pensionsrückstellung ist Teil der betrieblichen Altersvorsorge, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge zu den drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems gehört. Diese Rückstellungen werden von Unternehmen gebildet, um künftige Rentenzahlungen oder ähnliche Leistungen an ihre Mitarbeiter abzusichern. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Versorgungszusagen, wie zum Beispiel die leistungsorientierte oder die beitragsorientierte Zusage. Auch steuerliche und handelsrechtliche Vorgaben spielen eine Rolle, wenn es um die Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen geht. Unternehmen müssen diese Verpflichtungen passivieren und können zur Absicherung Rückdeckungsversicherungen abschließen.

Zuletzt aktualisiert am 24.03.2025

Info

Pensionsrückstellung im Überblick

  • Pensionsrückstellungen sichern betriebliche Altersvorsorge ab
  • Sie unterliegen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben
  • Es gibt unmittelbare und mittelbare Verpflichtungen - Rückdeckungsversicherungen bieten zusätzliche Absicherung
  • Steuerlich gibt es für Pensionszusagen besondere Anfoderungen

Definition

Was ist Pensionsrückstellung?

Pensionsrückstellungen sind finanzielle Rücklagen, die Unternehmen bilden, um zukünftige Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern zu erfüllen. Diese Rückstellungen sichern betriebliche Versorgungszusagen wie Altersrenten, Invalidenrenten oder Hinterbliebenenversorgung ab. Die Höhe der Rückstellung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der erwarteten Lebensdauer und den zukünftigen Zahlungsverpflichtungen. Steuerlich und handelsrechtlich müssen diese Rückstellungen genau berechnet und bilanziert werden. Rückdeckungsversicherungen bieten eine zusätzliche Absicherung, haben aber keinen Einfluss auf die Passivierungspflicht.

Handelsrechtliche Vorgaben für Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen müssen handelsrechtlich passiviert werden, wenn eine entsprechende Versorgungszusage vorliegt.

Bilanzierung der Rückstellungen

Pensionszusagen sollten schriftlich dokumentiert werden, auch wenn mündliche Zusagen ebenfalls binden. Dies erleichtert die spätere Abwicklung der Zahlungspflichten.

  • Unmittelbare Verpflichtungen: Diese betreffen Zusagen, die direkt vom Unternehmen erfüllt werden. Bei Altzusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden, besteht ein Passivierungswahlrecht. Neuzusagen nach diesem Datum sind pflichtig zu passivieren.
  • Mittelbare Verpflichtungen: Diese werden durch externe Träger wie Pensionsfonds oder Direktversicherungen übernommen. Hier besteht ebenfalls ein Wahlrecht zur Passivierung.

Bewertung und Berechnung

Für die Berechnung der Rückstellung sind Faktoren wie der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag und der Rechnungszins entscheidend. Der Rechnungszins ergibt sich aus dem Durchschnitt der Marktzinsen der letzten zehn Jahre. 

Wichtige Aspekte bei der Berechnung

  • Wertsteigerungen und Preissteigerungen
  • Abzinsung nach den handelsrechtlichen Vorgaben
  • Saldierung, wie in § 246 HGB geregelt
  • Zeitwert der Wertpapiere 

Auflösung der Rückstellung

Die Rückstellung kann nur aufgelöst werden, wenn der Versorgungsberechtigte verstorben ist oder kein Versorgungsanspruch mehr besteht. 

Steuerrechtliche Grundsätze für Pensionsrückstellungen

Im Steuerrecht unterliegt die Passivierung von Pensionsrückstellungen besonderen Vorschriften, insbesondere durch § 6a EStG.

Bilanzierung nach Steuerrecht

Pensionsverpflichtungen müssen steuerlich als Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst werden, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt. Für neue Pensionszusagen ist dies Pflicht, während es bei älteren Zusagen eine Wahlmöglichkeit gibt, ob sie erfasst werden sollen oder nicht.

Wichtig ist dabei, dass das Unternehmen die Pensionszahlungen selbst an die Berechtigten leisten muss. Das bedeutet, das Unternehmen darf diese Verpflichtung nicht einfach auf einen Dritten abwälzen. Zudem müssen die schriftlichen Vereinbarungen, die die Höhe und Art der Pensionsansprüche regeln, vor dem Ende des Geschäftsjahres dokumentiert sein, damit sie steuerlich anerkannt werden.

Bewertung nach § 6a EStG

Die Höhe der Rückstellung wird nach dem Barwert der zukünftigen Pensionsverpflichtungen berechnet. Dabei ist ein Rechnungszins von 6 % anzusetzen, und die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Regeln. 

Sonderregelungen für spezielle Personengruppen

Es gibt besondere steuerliche Anforderungen, wenn die Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer, Arbeitnehmer-Ehegatten oder Gesellschafter einer Personengesellschaft erfolgt.

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer müssen steuerlich folgende Kriterien erfüllen: 

  • Erdienbarkeit: Die Zusage muss innerhalb einer festgelegten Zeit erarbeitet werden.
  • Angemessenheit und Finanzierbarkeit sind sicherzustellen.
  • Verstöße gegen diese Anforderungen können als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. 

Pensionszusagen an Arbeitnehmer-Ehegatten

Auch für Arbeitnehmer-Ehegatten können Pensionsrückstellungen gebildet werden. Dabei ist besonders die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung steuerlich zu überprüfen. 

Pensionszusagen an Gesellschafter einer Personengesellschaf

Pensionszusagen an Gesellschafter einer Personengesellschaft werden in der Handelsbilanz als Rückstellung geführt. Steuerlich handelt es sich jedoch um eine Tätigkeitsvergütung, die den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern darf. 

Rückdeckungsversicherung als Absicherung

Die Rückdeckungsversicherung sichert die Pensionsverpflichtung eines Unternehmens ab. Sie hat jedoch keinen Einfluss auf die Passivierungspflicht. Beiträge zu einer solchen Versicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Personengesellschaften gilt dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Info

Rückdeckungsversicherung und ihre Funktion

Rückdeckungsversicherungen sind eine Form der Absicherung von betrieblichen Pensionszusagen. Sie dienen dazu, das finanzielle Risiko für das Unternehmen zu minimieren, falls die Pensionsleistungen fällig werden. Diese Versicherungen beeinflussen die Passivierung der Pensionsrückstellung jedoch nicht und sind lediglich als betriebliche Ausgaben relevant.