Schuldner

Ein Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist. Diese Leistung kann eine Geldzahlung sein, aber auch andere Formen, wie die Übertragung von Eigentum oder Dienstleistungen, umfassen.

Zuletzt aktualisiert am 15.04.2025

Zusammenfassung

Wichtige Informationen zum Schuldner

  • Ein Schuldner ist jemand, der in einem Schuldverhältnis verpflichtet ist, eine Leistung zu erbringen.
  • Schuldner können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Sie sind gegenüber einem Gläubiger zur Erbringung einer Leistung verpflichtet.
  • Leistungen können Geldzahlungen, Dienstleistungen oder Übertragungen von Eigentum sein.
  • Schuldner können sowohl aus vertraglichen als auch aus gesetzlichen Schuldverhältnissen resultieren.

Definition

Was ist ein Schuldner?

Ein Schuldner ist eine Person oder Institution, die eine Leistungspflicht gegenüber einem Gläubiger hat. Diese Pflicht ergibt sich entweder aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis. Oft wird ein Schuldner mit einer Person assoziiert, die eine Geldschuld hat, es kann jedoch auch andere Leistungspflichten betreffen, wie die Übertragung von Rechten oder die Erbringung einer Dienstleistung. 

Der Schuldner im Schuldverhältnis

Ein Schuldner im rechtlichen Sinne ist nicht nur auf Geldschulden beschränkt. Er kann zu verschiedenen Leistungen verpflichtet sein, darunter:

  • Zahlung eines Geldbetrags
  • Übertragung von Eigentum oder Rechten
  • Erbringung von Dienstleistungen
  • Unterlassen bestimmter Handlungen

Rechtliche Hintergründe

Das Schuldrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Gläubiger vom Schuldner eine bestimmte Leistung verlangen, die sich nach dem jeweiligen Schuldverhältnis richtet. Bei gegenseitigen Verträgen, wie dem Kaufvertrag oder dem Mietvertrag, können beide Parteien sowohl Schuldner als auch Gläubiger sein.

Das Schuldrecht unterteilt sich in das Allgemeine Schuldrecht (§§ 241-243 BGB) und das Besondere Schuldrecht (§§ 244-853 BGB). Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse regeln die Art der Leistungspflichten eines Schuldners.

Vertragsarten und gesetzliche Schuldverhältnisse

Ein Schuldverhältnis kann aus verschiedenen Vertragsarten hervorgehen, wie:

  • Kaufverträgen oder Mietverträgen
  • Dienstverträgen und Werkverträgen
  • Bürgschaftsverträgen

Ein Schuldverhältnis kann auch aus gesetzlichen Bestimmungen entstehen, wie:

  • Unerlaubte Handlungen (§ 823 BGB)
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Geschäftsführung ohne Auftrag

Ein Schuldner kann in solchen Fällen zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er jemandem durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten Schaden zufügt. 

Schuldverhältnis: Kunde und Bank

Bei einem Kreditvertrag wird die Bank als Gläubiger bezeichnet, während der Kreditnehmer der Schuldner ist. Das Schuldverhältnis besteht fort, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt und die vereinbarte Summe beglichen ist.

Der Schuldner als Debitor

Im Rechnungswesen wird der Schuldner als Debitor bezeichnet, wenn er eine Schuld aus Lieferungen und Leistungen an einen Kreditor begleichen muss. Ein Kreditor ist derjenige, dem die Zahlung zusteht, weil er die Lieferung oder Leistung erbracht hat. 

Die Verpflichtungen eines Schuldners

Ein Schuldner muss die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erfüllen (zum Beispiel eine Zahlung leisten). Das bedeutet, dass die Leistung vollständig, pünktlich und am richtigen Ort erfolgen muss. Die Leistungspflicht besteht, bis der Schuldner seine gesamte Schuld beglichen hat. Falls der Schuldner die Leistung nicht rechtzeitig oder in vereinbarter Form erbringt, tritt ein Schuldnerverzug ein.

Was sind Gesamtschuldner?

Ein Schuldverhältnis kann auch mehrere Schuldner betreffen, die als Gesamtschuldner auftreten. Jeder der Gesamtschuldner ist zur vollständigen Leistung verpflichtet, aber der Gläubiger kann die Leistung nur einmal verlangen. Gesamtschuldner teilen sich die Verantwortung, eine Schuld zu tilgen, wie zum Beispiel bei der Tilgung von Gemeinschaftsschulden (§ 421 BGB).

Beispiel: Zwei Personen schließen gemeinsam einen Kreditvertrag ab und beide sind für die Rückzahlung verantwortlich. Wenn einer von ihnen die gesamte Summe begleicht, ist die Schuld für beide vollständig getilgt.