Zusammenfassung
Skonto im Überblick
- Skonto ist ein Preisnachlass, der Kunden und Lieferanten bei schneller Zahlung gewährt wird
- Kann die Zahlungsmoral von Kunden verbessern und Liquiditätsengpässe verhindern, allerdings geht für die Gewährenden ein Teil des Umsatzes verloren
- Vorgaben für die Skontohöhe gibt es nicht, in der Praxis liegt der Satz zwischen 2 und 5 %
- Skonto kann sowohl vom Brutto- als auch vom Netto-Rechnungsbetrag abgezogen werden
- In bestimmten Branchen – beispielsweise im Handwerk – gelten Sonderregelungen
Gesetzliche Regelung zum Skonto
Die üblichen Skontosätze lagen früher bei maximal 3 %. Seit 2002 gibt es jedoch keine gesetzlichen Einschränkungen mehr zur maximalen Höhe des Skontos, sodass Firmen die Höhe des Skontos individuell festlegen können. In der Praxis liegt der Skontosatz meist zwischen 2 % und 5 %.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Skontosätze zu staffeln. So könnten Sie beispielsweise bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen einen Skonto von 3 % anbieten. Erfolgt die Zahlung später, etwa bis zu 30 Tage nach Warenlieferung, reduzieren Sie den Skontosatz auf 2 %. Einen Skontoabzug bei verspäteter Zahlung gibt es nicht. Es erfolgt nach Ablauf der Fristen also keine Reduzierung des Preises.
1. Regelungen über erhaltene Skonti
Sie haben eine Rechnung erhalten, in welcher sich der Vermerk befindet, dass Sie den offenen Betrag um 3 Prozent kürzen können, sofern Sie diesen innerhalb einer Woche überweisen? Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Skonto-Rechnung. Wenn Sie den geminderten Rechnungsbetrag zeitig bezahlen, können Sie zusätzlich Zinsen sparen. Das ist darin begründet, dass Ihr Bankkonto geringer belastet wird.
Bei Erhalt einer Rechnung, auf der Skonto aufgeführt ist, sollten Sie allerdings Folgendes beachten:
- Vorsteuer: Erhalten Sie Skonto, mindert sich die Vorsteuer aus der erhaltenen Rechnung. Das wiederum führt zu einer Entgeltminderung.
- Grundsatz: Ein gewährter Skonto ist nicht mit einem Zinsaufwand, sondern vielmehr mit einem Preisnachlass vergleichbar.
- Geminderte Anschaffungskosten: Bei Skonto reduzieren sich sowohl die Anschaffungskosten für Waren und Anlagegegenstände als auch die Aufwendungen für Dienstleistungen. Besonders bemerkbar macht sich der Skonto außerdem bei der Finanzierung teurer Anschaffungen, da Sie weniger Fremdmittel aufnehmen müssen und somit von einem Zinsvorteil profitieren.
Um erhaltene Skonti zu verbuchen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Nettomethode: Sie trennen bereits bei Inanspruchnahme zwischen Erlöskonto und Vorsteuerkonto.
- Bruttomethode: Sie buchen die Skonti zunächst über das Konto „Skontoerträge“ ein und mindern den Bruttobetrag anschließend um die Vorsteuer, die darin enthalten ist.
2. Vorgehensweise bei gewährten Skonti
Sie sind Unternehmer und gewähren Ihren Kunden Skonto. Das hat steuerlich gesehen folgende Wirkung:
- Umsatzsteuer: Grundsätzlich stellen Skonti eine Entgeltminderung dar. Folglich müssen Steuerpflichtige weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.
- Minderung des Ertrags: Bei Barzahlung mindert sich durch gewährte Skonti die eingebuchte Forderung bzw. der Erlös.
Um gewährte Skonti zu verbuchen, haben Sie auch als Verkäufer die folgenden beiden Möglichkeiten:
- Bruttomethode: Sie buchen die Skonti zunächst über das Konto „Skontoerträge“ ein und mindern den Bruttobetrag anschließend um die Vorsteuer, die darin enthalten ist.
- Nettomethode: Sie trennen bereits bei Inanspruchnahme zwischen Erlöskonto und Vorsteuerkonto.
3. Skonti und Umsatzsteuer
Durch die Inanspruchnahme von Skonti wird nicht nur der Netto-Rechnungsbetrag gemindert, sondern auch die Umsatzsteuer.
Info
Skonto einer Einkaufsgemeinschaft an ihre Mitglieder
Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft ihren Mitgliedern – zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto in Form eines Lieferantenkredits – für den Warenbezug gewährt („Zusatzskonto“), mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbrachten Leistungen.
Handhabung bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung)
Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde - unabhängig von der tatsächlichen Zahlung. Wurde in einem folgenden Voranmeldungszeitraum ein Skonto durch den Kunden in Anspruch genommen, wird die Umsatzsteuer in dem Voranmeldungszeitraum berichtigt, in dem bezahlt wurde.
Handhabung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)
Erfolgt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die (verminderte) Zahlung geleistet wurde, und zwar aus dem Betrag, der tatsächlich überwiesen worden ist. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich.
4. Skontodarstellung auf Rechnung
Ein Hinweis „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ entspricht zum Beispiel der erhöhten Anforderung an Rechnungsangaben. Der Skonto muss weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettobetrag zzgl. Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Allerdings muss für Rechnungen, in denen über Lieferungen und sonstige Leistungen zum vollen und zum ermäßigten Steuersatz abgerechnet wird, die Auswirkung des Skontos auf die einzelnen Entgelte nachweisbar sein.
5. Skonti und Gewerbesteuerhinzurechnung
Dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb wird zwecks Ermittlung der Gewerbesteuer ein Teil der Entgelte für Schulden hinzugerechnet. Den Entgelten für Schulden wirtschaftlich gleich steht der Aufwand, welcher dem Betrieb dadurch entsteht, dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) vorzeitig erfüllt werden und hierbei ein Abschlag gewährt wird.
Gewährte Skonti und ähnliche Abzüge bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aber grundsätzlich nicht in die Hinzurechnung einzubeziehen. Das gilt jedoch nicht bei „geschäftsunüblichen“ Skonti. Das sind Skonti, die trotz unüblich langem Zahlungsziel vereinbart werden. Solche unüblichen Skonti werden in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzugerechnet.
6. Wie wird der Skonto berechnet?
Mit dieser Formel können Sie den Skonto berechnen:
Rechnungsbetrag * Skontosatz = Skontobetrag
Info
Angabe als Dezimalzahl
Der Skontosatz muss als Dezimalzahl angegeben werden. So wird aus einem Skontosatz von 5 Prozent 0,05.
Den Skontovorteil können Sie mit folgender Formel berechnen:
Rechnungsbetrag – Skontobetrag = Zahlungsbetrag
Beispiel für einen Skonto-Buchungssatz:
Ein Lieferant stellt einem Kunden eine Rechnung über 8.000 € mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlt, gewährt der Lieferant 3 % Skonto.
Berechnung des Skontos:
- Skontobetrag:
8.000 € × 0,03 = 240 € - Zahlungsbetrag:
8.000 € – 240 € = 7.760 €
Zahlt der Kunde innerhalb des Skontozahlungsziels von 14 Tagen, reduziert sich der zu zahlende Betrag auf 7.760 € brutto.
7. Was ist der Unterschied zwischen einem Skonto und einem Rabatt?
Der grundlegende Unterschied ist, dass ein Skonto einem Kunden gewährt wird, um ihn zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen. Ein Rabatt wird im Gegensatz dazugegeben, wenn ein Kunde größere Mengen kauft.
Beide haben gemeinsam, dass sie freiwillig erfolgen. Der Rechnungsempfänger hat kein Recht auf den Preisnachlass.
- Skonto: zeitbedingter Nachlass
- Rabatt: mengenbedingter Nachlass
Info
Skonto abziehen bei Handwerkerrechnung
Bei Handwerksbetrieben gibt es häufig spezifische Vorgehensweisen im Umgang mit Skonto. In vielen Fällen wird der Skonto nur auf die Materialkosten angerechnet und nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag. Dienstleistungen, Wartungsarbeiten oder Arbeitszeiten bleiben meist vom Skontoabzug ausgeschlossen.
Skonto korrekt auf einer Rechnung ausweisen
Wenn Sie Skonto auf einer Rechnung anbieten möchten, sollten alle relevanten Informationen klar und eindeutig angegeben werden. Dazu gehören der Skontosatz, die Frist für den Skontoabzug sowie das reguläre Zahlungsziel ohne Skonto.
Beispiel:
Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang erhalten Sie 3 % Skonto. Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.