Zusammenfassung
Sozialleistungen im Überblick
- Sozialleistungen in Deutschland lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: gesetzliche und betriebliche Sozialleistungen.
- Gesetzliche Sozialleistungen beinhalten Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Betriebliche Sozialleistungen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, z. B. Zuschüsse zur Gesundheitsförderung oder Altersvorsorge.
- Steuerfreie und steuerpflichtige Sozialleistungen werden durch das Einkommensteuergesetz geregelt.
- Für bestimmte Sozialleistungen gelten gesetzliche Freigrenzen, die beachtet werden müssen.
Definition
Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind finanzielle oder sachliche Leistungen, die darauf abzielen, die Lebensgrundlage von Arbeitnehmern und der allgemeinen Bevölkerung zu sichern. Diese können entweder gesetzlich verankert sein oder vom Arbeitgeber freiwillig als Zusatzleistung gewährt werden. Gesetzliche Sozialleistungen basieren auf den Sozialversicherungsgesetzen, während betriebliche Sozialleistungen durch das Einkommensteuergesetz geregelt sind. Beide Formen können steuerliche Besonderheiten aufweisen und sind in bestimmten Fällen steuerfrei.
Gesetzliche Sozialleistungen und deren Finanzierung
Im deutschen Sozialsystem werden gesetzliche Sozialleistungen durch Beiträge zur Sozialversicherung finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich dabei die Kosten für folgende Versicherungsarten:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Die entsprechenden Abzüge werden direkt vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen und durch den Arbeitgeber an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmer eine Grundsicherung im Krankheitsfall, bei Arbeitslosigkeit und im Alter erhalten.
Betriebliche Sozialleistungen: Was Arbeitgeber zusätzlich leisten können
Betriebliche Sozialleistungen sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, die über den regulären Arbeitslohn hinausgehen und die Attraktivität des Arbeitsplatzes erhöhen sollen. Diese können entweder freiwillig gewährt oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Die möglichen betrieblichen Sozialleistungen sind vielfältig und reichen von geldwerten Vorteilen bis hin zu Sachzuwendungen. Dazu gehören unter anderem:
- Zuschüsse zum Krankengeld
- Unterstützungsleistungen in besonderen persönlichen Notlagen
- Betriebliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Unterstützungskassen
- Betriebskindergärten für nicht schulpflichtige Kinder
- Gesundheitsförderung (z. B. ärztliche Beratungen, Gesundheitskurse oder Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zuschüsse zu Mahlzeiten oder eine eigene Betriebskantine
- Arbeitskleidung für Mitarbeiter
- Sachbezüge, die unter die Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter fallen
- Fahrtkostenerstattungen
- Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungen
- Betriebsausflüge und Teamevents
- Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen oder Weihnachten
Diese betrieblichen Sozialleistungen können steuerfrei, steuerbegünstigt oder steuerpflichtig sein. Es ist daher wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Freigrenzen zu beachten, die in § 3 und § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt sind.
Sonderform der betrieblichen Sozialleistungen: Aufmerksamkeiten
Aufmerksamkeiten, also kleinere Sachzuwendungen, die einen Wert von 60 Euro nicht überschreiten, gelten in der Regel nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wichtig ist, dass diese Zuwendungen nur zubesonderen persönlichen Anlässen gewährt werden, wie beispielsweise zum Geburtstag oder einem Firmenjubiläum. Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, ihre Wertschätzung gegenüber Mitarbeitern zum Ausdruck zu bringen, ohne zusätzliche Steuerlasten zu verursachen.
So buchen Sie Aufmerksamkeiten richtig:
Sie schenken Ihrem Angestellten anlässlich seines Geburtstags ein Buch mit einem Wert von 32,10 Euro. Sie buchen diese Sozialleistung folgendermaßen:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung |
---|---|---|---|---|
4653 | Aufmerksamkeiten | 30,00 EUR | 1000 | Kasse |
1571 | Abziehbare Vorsteuer 7 % | 2,10 EUR |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung |
---|---|---|---|---|
6643 | Aufmerksamkeiten | 30,00 EUR | 1600 | Kasse |
1401 | Abziehbare Vorsteuer 7 % | 2,10 EUR |
Achtung
Unterschiedliche Freigrenzen für Geschenke beachten
Bei Geschenken an Personen, die nicht im Unternehmen tätig sind (z. B. Geschäftspartner), beträgt die gesetzliche Freigrenze 35 Euro pro Jahr. Wird dieser Betrag überschritten, gelten die Geschenke als Betriebsausgaben und müssen entsprechend versteuert werden. Für Geschenke an Arbeitnehmer liegt die Grenze bei 60 Euro pro Anlass. Eine genaue Buchführung ist hierbei wichtig, um den Überblick über die unterschiedlichen Freibeträge zu behalten.
Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen, wie Betriebsfeiern oder Teamevents, dienen dazu, den Zusammenhalt der Belegschaft zu stärken. Seit 2015 gibt es bei solchen Veranstaltungen jedoch keine Freigrenze mehr, sondern einen Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass diese Regelung nur für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr gilt. Wird die Grenze überschritten, muss der Mehrbetrag als geldwerter Vorteil versteuert werden. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallen, sind hierbei zu berücksichtigen – inklusive der Umsatzsteuer.
Wenn der Wert pro Mitarbeiter 110 Euro überschreitet oder mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden, unterliegt der Überschuss einer pauschalen Besteuerung mit 25 % Lohnsteuer. Dies gilt selbst dann, wenn einzelne Mitarbeiter nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Eine sorgfältige Planung der Kosten ist daher unerlässlich.
Entlassungsabfindungen und ihre steuerliche Behandlung
Abfindungen, die bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, jedoch sozialversicherungsfrei. Zur Minderung der Steuerlast konnte bis zum 31. Dezember 2024 noch die sogenannte Fünftel-Regelung angewendet werden. Diese Regelung ermöglichte es, die Steuerlast über fünf Jahre zu verteilen, wodurch sich der Spitzensteuersatz mindern konnte. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt diese Möglichkeit aufgrund des Wachstumschancengesetzes.
Jobtickets und deren steuerliche Bewertung
Jobtickets werden vom Arbeitgeber zur Unterstützung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angeboten. Diese Tickets stellen einen steuerpflichtigen Sachbezug dar. Der Arbeitgeber kann jedoch eine pauschale Besteuerung von 15 % wählen, wenn der Wert des Tickets den monatlichen Freibetrag von 44 Euro nicht überschreitet. Sollte der Wert darüber liegen, muss der zusätzliche Betrag als Arbeitslohn versteuert werden.
Steuerfreie Sozialleistungen: Was ist möglich?
Es gibt eine Vielzahl an Sozialleistungen, die Arbeitgeber steuerfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen können. Zu den steuerfreien Leistungen zählen:
- Zuschüsse zu den Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder
- Kostenlose Arbeitskleidung für den beruflichen Alltag
- Werkzeuggeld für spezielle Berufsausstattung
- Zuwendungen im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung
Diese Steuerfreibeträge unterliegen strengen Vorgaben und müssen ordnungsgemäß nachgewiesen werden, um von den Steuervergünstigungen zu profitieren.
Jubiläumszuwendungen
Monetäre Zuwendungen aus Anlass von Unternehmensjubiläen oder Dienstjubiläen gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegen dem regulären Lohnsteuerabzug. Eine Steuerfreiheit ist hier nicht möglich, daher sollten solche Leistungen gut dokumentiert werden.
Info
Sozialleistungen korrekt buchen
Sozialleistungen müssen entsprechend ihrer Art in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Typische Konten umfassen:
- „Löhne und Gehälter“ für krankheitsbedingte Zuschüsse oder vermögenswirksame Leistungen
- „Soziale Abgaben und Aufwendungen“ für Beiträge zur Sozialversicherung
- „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ für freiwillige Sozialleistungen und Fortbildungskosten
Eine klare Zuordnung und Dokumentation der Sozialleistungen helfen, steuerliche Risiken zu vermeiden und die Buchführung übersichtlich zu gestalten.