Steuerklasse 5

Was bedeutet Steuerklasse 5? Wer hat die Steuerklasse 5? Muss die Steuerklassenkombination 3 und 5 beantragt werden? Was hat die Steuerklasse 5 mit dem Ehegattensplitting zu tun? Lohnt sich die Veranlagung in Steuerklasse 3 und 5? Was plant die Bundesregierung mit den Steuerklassen 3 und 5? Was müssen Midijobber bei der Steuerklasse 3 und 5 beachten? Erfahren Sie das und mehr in unserem Praxisbeitrag rund um die Steuerklasse 5!

Zuletzt aktualisiert am 13.12.2023
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Zusammenfassung

Steuerklasse 5 im Überblick

  • Die Steuerklasse 5 kann nur als verheiratetes Ehepaar oder als eingetragene Lebenspartnerschaft gewählt werden.
  • Wählen Sie selbst die Steuerklasse 5, so ist Ihr Partner in der Steuerklasse 3.
  •  Die Person in Steuerklasse 5 hat höhere Abzüge durch die Steuerlast.
  • Die Einteilung in Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich vor allem, wenn ein Teil der Partnerschaft deutlich mehr verdient als der andere.
  • Verdienen beide ähnlich, lohnt sich die Steuerklassenkombination 3/5 eher weniger.

Definition

Was bedeutet Steuerklasse 5?

Verheiratete Arbeitnehmer oder Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können nach einem entsprechenden Antrag beim Finanzamt von der Steuerklasse 4 in die Steuerklasse 5 wechseln. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Partner beziehungsweise die Partnerin ebenfalls anders eingruppiert wird. Er oder sie erhält dann die Steuerklasse 3Die Steuerklassen 3 und 5 können nur bei einer gemeinsamen Steuererklärung von verheirateten Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften genutzt werden.

Gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern

Befindet sich ein Partner in Lohnsteuerklasse 3 und der andere in Lohnsteuerklasse 5, werden sie weiterhin gemeinsam veranlagt, genauso wie beispielsweise dann, wenn beide in der Steuerklasse 4 eingruppiert sind. Um die Steuerklassen 3 und 5 nutzen zu können, müssen beide Partner

  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein,
  • sie dürfen nicht dauernd getrennt leben und
  • sie müssen gemeinsam den Antrag auf den Wechsel von Steuerklasse 4 in Steuerklasse 3 und 5 stellen.

Info

Bedeutung von Lohnsteuerklassen im Allgemeinen

Arbeitgeber sind in Deutschland dazu verpflichtet, die Lohnsteuer vom Bruttoverdienst ihrer Arbeitnehmer einzubehalten und diese ans Finanzamt abzuführen. Um diesen Prozess den Unternehmen zu erleichtern, gibt es die Zuordnung der Beschäftigten in unterschiedliche Lohnsteuerklassen. In diesen Klassen werden die verschiedenen Einkommen und Freibeträge sowie die im Steuerrecht geregelten Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung bereits berücksichtigt. In welche Steuerklasse man seitens der Finanzbehörde eingruppiert wird, hängt von diversen Faktoren ab. In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedliche Steuerklassen. Sie definieren sich hauptsächlich über den Familienstand der jeweiligen Person beziehungsweise eines Paares.

Muss die Steuerklassenkombination 3 und 5 beantragt werden?

Ja, die Finanzbehörden nehmen den Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur auf Antrag der steuerpflichtigen Personen vor. Dazu müssen die verheirateten oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindlichen Arbeitnehmer das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen und unterzeichnet einreichen. Einen Steuerklassenwechsel kann man jederzeit beantragen, auch wenn sich der Verdienst nach einem Arbeitgeber­wechsel geändert hat. Die neue Steuerklasse wird dann ab dem folgenden Monat berücksichtigt.

Was hat die Steuerklasse 5 mit dem Ehegattensplitting zu tun?

Beim sogenannten Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen der beiden Ehegatten oder Lebenspartner ermittelt und halbiert. Aus diesem halben Einkommen wird die Höhe der Steuer berechnet - und die sich daraus ergebende Einkommensteuer verdoppelt. Das Splittingverfahren führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt wird. Von Vorteil ist das Ehegattensplitting vor allem für Paare, bei denen lediglich einer oder eine verdient - oder der oder die Zweite ein mehr oder weniger deutlich niedriges Einkommen hat.

Die Aufteilung beziehungsweise Veranlagung in Steuerklasse 3 und 5 ist insofern ein Sonderfall des Ehegattensplittings und wird vor allem von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften genutzt, bei denen ein Partner ein erheblich höheres Einkommen hat als der andere. Der bessere Verdienst wird dann in Steuerklasse 3 relativ günstig besteuert, der Partner oder die Partnerin mit dem kleineren Einkommen zahlt in Steuerklasse 5 dagegen überproportional viel Steuern.

Die Unterschiede in der Besteuerung sind vor allem auch deshalb so groß, weil in der Steuerklasse 5 Freibeträge wie der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag nicht geltend gemacht werden können. Im Gegenzug kann der Partner oder die Partnerin in Steuerklasse 3 diese Freibeträge geltend machen und so die Steuerlast entscheidend mindern. Lediglich die sogenannte Vorsorgepauschale wird seit 2010 in allen Steuerklassen gewährt, also auch in der Steuerklasse 5.

Lohnt sich die Veranlagung in den Steuerklassen 3 und 5?

Experten weisen darauf hin, dass das Modell mit den Steuerklassen 3 und 5 steuerlich insgesamt keinesfalls günstiger ist, die Steuerschuld bleibt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung am Jahresende gleich, wird aber anders verteilt. Für den oder die in der Steuerklasse 5 Veranlagten kann es oft wenig motivierend erscheinen, das ganze Jahr zu arbeiten, ohne das entsprechende Nettogehalt dafür zu bekommen. Denn letztlich bleibt es auch bei der Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 bei dem Prinzip der Zusammen­veranlagung der Partner. Um das gemeinsame Einkommen endgültig zu besteuern, muss das Ehepaar für jedes Jahr die Einkommensteuer mit dem entsprechenden Formular erklären. Oft kommt es dann zu Steuer­nachzahlungen. Dies gilt unter Umständen für manche als Nachteil der Veranlagung von Steuerklasse 3 und 5. Mit einem Steuerklassenrechner kann man vorab ermitteln, mit welcher Steuerklassenkombination eine Erstattung zu erwarten ist und mit welcher man eine Nachzahlung befürchten muss. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Steuererklärung und die Berechnungmithilfe einer Online-Steuersoftware zu erledigen.

Info

Steuerklasse 4 als Mittelweg

Arbeiten beide Eheleute, gibt es keinen Grund, etwas an der Aufteilung beider Partner in Steuerklasse 4 zu ändern. Dann wird jeder mit dem eigenen Einkommen und mit Anrechnung der persönlichen Grundfreibeträge besteuert. Denkbar ist aber die Steuerklassenkombination 4 mit Faktor. Hier bekommen Eheleute während des Jahres ein höheres Nettogehalt als bei der Steuerklassenkombination 4/4 ohne Faktor.

Tipp

Lohnersatzleistungen

Einige Lohnersatzleistungen hängen von der Höhe des Nettogehaltes ab, beispielsweise Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Krankengeld. Auch deshalb macht es meist Sinn, dass beide Partner in der Steuerklasse 4 mit Faktor veranlagt sind und bleiben.

Politik: Was plant die Bundesregierung bei den Steuerklassen 3 und 5?

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will laut Koalitionsvertrag die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 abschaffen, übrig blieben dann nur noch die Standard-Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 und der Mix aus Steuerkasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor. Die Regierung erhofft sich von der Abschaffung, dass mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Denn derzeit sind es überwiegend die Partnerinnen, die weniger verdienen und sich deshalb in Steuerklasse 5 eingruppieren lassen. So werden sie bei der Steuer stärker belastet als es der Fall wäre, wenn sie ihr Einkommen unabhängig vom besserverdienenden Partner versteuern würden. Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft, würde jeder Partner nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er am gemeinsamen Einkommen trägt. Die Person mit höherem Einkommen hätte dann eine höhere Steuerlast und die Person mit niedrigerem Einkommen eine geringere. In Summe wäre die Steuerlast jedoch die gleiche. Ob und wann dieses Koalitionsprojekt der Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 umgesetzt wird, ist noch offen, die aktuelle Legislaturperiode dauert noch bis 2025.

Was müssen Midijobber bei den Steuerklassen 3 und 5 beachten?

Als Midijobber gilt, wer regelmäßig mehr als 556 Euro im Monat verdient, aber weniger als 2.000 Euro. Im Gegensatz zum Minijob ist der Midijob sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Allerdings gelten für Midijobber reduzierte Beiträge bei den Sozialabgaben. Bei der Steuer kommt es darauf an, in welcher Lohnsteuerklasse man sich befindet.

Wer ledig ist und in einem Midijob arbeitet, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Ist man verheiratet oder verpartnert und arbeitet in einem Midijob, kann man wählen, ob man sich zusammen mit dem Partner oder der Partnerin veranlagen lassen will. Dann profitiert man vom Ehegattensplitting. Zur Wahl stehen wieder diese Lohnsteuerklassenkombinationen:

  • 3 und 5
  • 4 und 4
  • 4 und 4 mit Faktor

Entscheidet sich das Paar für Steuerklasse 3 und 5, kann der oder die Schlechterverdienende in der Steuerklasse 5 weder den Grundfreibetrag noch den Kinderfreibetrag geltend machen. Diese gehen aufs Konto des Partners in der Steuerklasse 3.

Achtung

Keine reelle Steuereinsparung!

Auch hier gilt: Am Ende des Tages spart man durch die Wahl der Steuerklassen 3 und 5 keine Steuern, da die Lohnsteuerklasse 5 beim Gehalt erhöhte Abzüge hat. Die Steuerklasse bestimmt lediglich, wie hoch das monatliche Nettoeinkommen ausfällt. Die endgültige Jahressteuerschuld wird erst später berechnet, sodass es in dieser Kombination oft zu Nachzahlungen kommt.