Zusammenfassung
Umsatzsteuer-ID im Überblick
- USt-ID oder Umsatzsteuer-ID ist die Abkürzung des recht sperrigen Wortes Umsatzsteueridentifikationsnummer.
- Die Umsatzsteuer-ID ist für Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen ins EU-Binnenland haben, sogenannte Regelunternehmen, verpflichtend.
- Kleingewerbetreibende sind nicht dazu verpflichtet, können aber von ihr Gebrauch machen.
- Innerhalb von Deutschland sowie auf Rechnungen laut §19 UStG reicht die Angabe der Steuernummer. Eine USt-ID-Nr. ist in diesen Fällen freiwillig.
- Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die USt-ID auf Anfrage.
- Die USt-ID-Nummern beider Geschäftspartner müssen auf B2B-Rechnungen im EU-Binnenland angegeben sein.
- Beim BZSt können bzw. unter bestimmten Voraussetzungen müssen Umsatzsteuer-IDs möglicher Handelspartner abgefragt und überprüft werden.
- Die Umsatzsteuer-ID muss bei Vorhandensein auch im Impressum der Unternehmens-Website aufgeführt werden.
- Achten Sie darauf, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht zu verwechseln!
Definition
Was ist eine Umsatzsteuer-ID?
Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, kurz Umsatzsteuer-ID oder ID-Nr., ist für die innereuropäische Rechnungsstellung zwingend erforderlich. Sie wurde eingeführt, um Unternehmen eindeutig zu kennzeichnen und den Dienstleistungs- sowie Warenverkehrin der EU transparent und unkompliziert zu machen. Die zentrale Instanz zur Überprüfung ist das MwSt-Informationsaustauschsystem der EU.
Zusammensetzung: Wie setzt sich die Umsatzsteuer-ID zusammen?
Die USt-ID setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Eine Umsatzsteuer-ID sieht zum Beispiel so aus:
DE111222333
Die vorderen beiden Buchstaben geben das Länderkürzel an, etwa „DE“ im Falle einer Umsatzsteuer-ID aus Deutschland. Die neun Ziffern dahinter bilden die dazugehörige eindeutige Nummer. Durch diese Bestandteile lässt sich ein Unternehmen eindeutig kennzeichnen und dessen Herkunftsland auf den ersten Blick bestimmen. Durch ein Prüfzifferverfahren und weitere Fehlerkennungsverfahren wird die Sicherheit gewährleistet.
Unterschied zwischen Umsatzsteuer-ID und Steuernummer
Lassen Sie sich nicht verwirren, der Unterschied zwischen beiden Nummern sowie der Steueridentifikationsnummer ist ganz einfach erklärt:
- Eine Steuernummer erhält jede in Deutschland lebende, natürliche und juristische Person, die zur Abgabe von Steuern verpflichtet ist. Sie besteht aus 13 Ziffern, die mit dem zuständigen Finanzamt und dem Bundesland verknüpft sind. Bei Umzug in einen anderen Amtsbezirk ändert sich die Steuernummer.
- Zur Steuernummer erhält jede natürliche Person ab Geburt eine Steueridentifikationsnummer. Die Steuer-ID ändert sich ein Leben lang nicht und wird zentral vergeben. Zusammen mit der Steuernummer dient sie zur steuerlichen Kennzeichnung von Privatpersonen.
- Die Umsatzsteuer-ID erhalten Unternehmer oder Unternehmen, die innereuropäischen Ausland tätig sind. Das Bundeszentralamt für Steuern kann die Ust-ID auf Antrag vergeben.
Die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID (Abkürzung häufig auch UID-Nummer) sind somit nicht das Gleiche. Die Angabe beider Nummern kann jedoch gleichwertig in einem bestimmten Fall erfolgen:
Bei Geschäften innerhalb Deutschlands kann wahlweise die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer auf der Rechnung ausgewiesen werden.
USt-Ident in der EU: Die Begriffe
Da die Umsatzsteueridentifikationsnummer für den innergemeinschaftlichen Handel bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen in der EU vorgesehen ist, sollten Sie auch die Fachtermini für die Umsatzsteuer-ID auf Englisch in anderen wichtigen Sprachen kennen, sodass Sie bei ausländischen Rechnungen sofort wissen, welche Zahl die USt-ID ist.
Sprache | Fachbegriff | Abkürzung |
---|---|---|
Englisch | VAT identification number | VAT |
Französisch | Numéro d'identification à la TVA | TVA |
Spanisch | Número de identificación del IVA | IVA |
Niederländisch | BTW-identificatienummer | BTW |
Polnisch | Numer identyfikacyjny VAT | VAT |
Italienisch | Numero di identificazione IVA | IVA |
Portugiesisch | Número de identificação IVA | IVA |
Tschechisch | Identifikační číslo DPH | DPH |
Info
USt-Ident-Nr. und Drittländer
Die USt-ID ist in der EU Pflichtangabe bei Geschäften im EU-Binnenland. Bei Rechnungen, die Sie an Kunden aus Ländern im Ausland außerhalb der EU stellen, müssen Sie Ihre USt-ID-Nummer nicht angeben. Hier reicht die Steuernummer aus.
Welche Unternehmen benötigen eine Umsatzsteuer-ID Nummer?
Jeder Unternehmer, der Umsatzsteuern an das Finanzamt abführt, ist ein sogenannter Regelunternehmer. Wenn der Regelunternehmer Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in einem anderen EU-Land führt, so kommt die Pflicht zur Umsatzsteuer-ID zum Tragen. Somit ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer, kurz ID-Nr., laut Umsatzsteuergesetz (§4 und § 6 UstG) hauptsächlich bei B2B-Geschäften mit Partnern innerhalb der EU verpflichtend. Dabei braucht ein Unternehmen bzw. ein Regelunternehmen sowohl für das Beziehen als auch für das Erbringen von Leistungen eine Umsatzsteuer-ID.
Tipp
So erhalten Sie eine Umsatzsteuer-ID
Bei Vorliegen aller wichtigen Kriterien können Sie die Umsatzsteuer-ID beantragen. Das funktioniert beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie benötigen dafürIhre Steuernummer und Ihre Steueridentifikationsnummer. Die USt-ID-Nr. wird Ihnen dann per Post zugeschickt.
Muss die USt-ID auf Rechnungen an Privatpersonen angegeben werden?
Die Pflicht zur Ust-ID-Nr. gilt nur für Beziehungen unter umsatzsteuerpflichtigen Regelunternehmen (B2B). Wenn Waren an Privatpersonen, also keine Regelunternehmen, innerhalb der EU geliefert werden, ist die Angabe nicht zwingend auf der Rechnung erforderlich.
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Muss bei B2B-Geschäften in der EU die USt-ID beider Geschäftspartner auf die Rechnung?
Je nachdem, ob Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, kommen verschiedene Arten der Besteuerung bei der Buchhaltung in Frage. Bei Dienstleistungen muss zudem immer der Leistungsort bestimmt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Empfänger der Waren oder der Dienstleistung die Umsatzsteuer im Rahmen des „Reverse Charge-Verfahrens“ zu tragen hat. Deswegen müssen die USt-ID-Nummern beider Partner auf der Rechnung angegeben werden.
Tipp
Prüfung der USt-Ident-Nr.
Die Umsatzsteuer-ID Ihres Geschäftspartners müssen Sie zur Überprüfung beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Das Online-Portal der BZSt liefert die USt-ID komfortabel und schnell. Das Ergebnis dieser Überprüfung – also dass die USt-ID des anderen Unternehmers korrekt ist – sollte als Nachweis aufbewahrt werden. Eine weitere Möglichkeit liefert das europäische MwSt-Infoaustauschsystem MIAS. Es kann nicht nur geprüft werden, ob die USt-ID gültig ist. Ein Bestätigungsverfahren bzw. eine Abfrage, ob alle hinterlegten Daten, inklusive Adresse korrekt sind, ist ebenfalls möglich.
Umsatzsteuer-ID und Kleingewerbe
Eine besondere Stellung nehmen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende ein, die von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch machen: Solo-Selbstständige, Freelancer und andere Kleingewerbetreibende sind nicht zur Umsatzsteuer-ID verpflichtet. Das bedeutet, dass sie auch bei Geschäften mit innerhalb der EU, ob Waren oder Dienstleistungen, auf der Rechnung keine USt-ID ausweisen müssen, aber durchaus die Identifikationsnummer ausweisen dürfen. Je nachdem, ob sich steuerliche Vorteile ergeben, können sie eine Umsatzsteuer-ID angeben.
Achtung
Befreiung der Pflicht
Die Befreiung von der Pflicht zur Umsatzsteuer-ID gilt nur für Kleingewerbe nach § 19 UStG! Diese Regelung ist im Umsatzsteuergesetz niedergeschrieben.
Wann brauchen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID?
Eine USt-Ident-Nummer kann für Kleinunternehmer und Freelancer durchaus von Vorteil sein. Sie erleichtert das Leben im innergemeinschaftlichen Handel: So kann der Kleinunternehmer seinem EU-Geschäftspartner nicht nur seine unternehmerische Seriosität beweisen. Für das Gegenüber ist es zudem einfacher, da er keine Umstände bei der Rechnungsstellung zu befürchten hat.
Tipp
Kleinunternehmerstatus geht nicht verloren
Der Kleinunternehmerstatus geht bei Erteilung einer USt-ID-Nr. an Kleingewerbetreibende nicht verloren. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bleibt trotz der Erteilung einer Identifiaktionsnummer erhalten.
Wo muss die Umsatzsteuer-ID angegeben werden?
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist ein wichtiges Merkmal jedes Unternehmens. In der Kommunikation und der Außendarstellung muss die ID-Nr. an verschiedenen Stellen angegeben werden, sobald das Unternehmen in der europäischen Union tätig ist:
- Auf Rechnungen in Papierform
- Auf Rechnungen in E-Mail-Form
- Im Impressum der Unternehmens-Website
Besonders der letzte Punkt ist wichtig: Wenn eine USt-ID vorhanden ist, muss sie im Impressum der Website angegeben werden, da sonst ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Sie riskieren dann eine Abmahnung. Denken Sie daran, nicht die Steuernummer, sondern die mit DE beginnende USt-ID-Nummer anzugeben!