Info
Vertragliche Haftung im Überblick
Die vertragliche Haftung basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen zwei Parteien.
Damit diese greift, muss eine Vertragspartei gegen eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verstoßen.
Der Schaden ist grundsätzlich „in Natur“ zu begleichen, nur in Ausnahmefällen ist ein Ersatz durch Geld möglich.
Die Risiken für eine vertragliche Haftung können Sie minimieren, indem Sie mit der anderen Vertragspartei bestimmte Haftungsvereinbarungen schriftlich festhalten.
Definition
Was bedeutet vertragliche Haftung?
Die vertragliche Haftung ist laut Definition die Haftung für Schäden, welche dadurch entstehen, dass eine Vertragspartei Rechtsgüter und Interessen der anderen Vertragspartei verletzt, die der Vertrag schützt.
Es geht also um die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens bzw. den Ausgleich des entstandenen Schadens.
Relevante Aspekte sind dabei:
das betroffene Rechtsgut
das Fehlverhalten
die Art der Wiedergutmachung
Was ist vertragliche und was deliktische Haftung?
Wichtig ist es, die vertragliche von der deliktischen Haftung abzugrenzen:
Bei der vertraglichen Haftung stehen die Schädiger in der Pflicht, für die Schlecht- oder Nichtleistung aufzukommen. Das bezieht sich auf die Einhaltung der vereinbarten Lieferung, die Fehlerfreiheit der Produkte und die rechtzeitige Zahlung.
Die deliktische Haftung wird durch eine unerlaubte Handlung ausgelöst. Das können zum Beispiel Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften wie die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch sein. Die deliktische Haftung ist durch das Deliktsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Vertragliche Haftung: Was sind die Voraussetzungen?
Erforderlich ist, dass Vertragsparteien gegen eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verstoßen. Welche Pflichten es gibt, richtet sich in erster Linie nach dem, was die Parteien wollen und vereinbart haben. Es kommen verschiedene Pflichtverletzungen in Betracht:
Der Vertrag verpflichtet zum einen, die Leistungen wie vereinbart zu erbringen. Wird die Leistung am falschen Ort, zur falschen Zeit, mit falschem Inhalt, fehlerhaft oder gar nicht erbracht, liegt eine Verletzung der Hauptleistungspflicht vor.
Daneben beinhaltet jeder Vertrag die Pflicht, die Interessen, Rechte und Rechtsgüter der Vertragsparteien zu berücksichtigen. Diese werden auch als Nebenpflichten bezeichnet.
Auch Körperverletzung oder Beleidigung der Vertragsparteien sind Pflichtverletzungen.
Besteht die Pflichtverletzung darin, dass Schuldner ihre Leistung nicht oder nicht wie vereinbart erbringen, müssen Gläubiger diesen eine Frist zur Nacherfüllung setzen, um die Haftung zu begründen.
Hat eine Vertragspartei vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt und damit einen Schaden verursacht, muss sie die Pflichtverletzung vertreten, wenn die Partei, die den Schaden erlitten hat, dies beweisen kann (§ 280 I 1,2 BGB). Um einem Schadensersatz zu entgehen, muss der Schuldner beweisen, dass ihm kein Vergehen angelastet werden kann (§ 276 BGB).
Wie hoch ist der Schadensersatz?
Geschädigte Gläubiger müssen so gestellt werden, wie sie stünden, wenn es keine Pflichtverletzung gegeben hätte. Dafür ist ein Vergleich der jetzigen mit der hypothetischen Situation nötig, in der Schuldner ihre Pflichten alle vertragsgemäß erfüllt hätten. Die Differenz müssen sie ersetzen.
Grundsätzlich haben Schuldner den Schaden „in Natur“ zu ersetzen. Wenn also ein Gegenstand zerstört wurde, haben Geschädigte den Anspruch, einen neuen zu bekommen. Nur wenn das nicht möglich ist, ist der Schaden in Form von Geld zu begleichen.
Mit welchen Regelungen können Sie die Risiken für eine Haftung minimieren?
Sie können das Risiko einer vertraglichen Haftung verringern, indem Sie zum Beispiel mit den Vertragsparteien im Werkvertrag, Dienstvertrag oder Dienstleistungsvertrag eine Haftung wegen leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ausschließen – eine sogenannte vertragliche Haftungsbeschränkung. Zudem können Sie einen vertraglichen Haftungsausschluss im Werk- oder Kaufvertrag für bestimmte Pflichtverletzungen vereinbaren.
Beachten Sie dabei: Damit diese Haftungsvereinbarung zulässig ist, brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Vertragspartner.
Tipp
Haftpflichtversicherung lohnt sich
Es lohnt sich in den meisten Fällen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Grund: Diese ersetzt den entstandenen Schaden, sollten Sie tatsächlich mal für eine Pflichtverletzung einstehen müssen.