Erstellen, versenden und verbuchen Sie E-Rechnungen zukünftig ganz einfach in Ihrem Lexware-Programm. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Service einrichten und zukünftig gesetzeskonform E-Rechnungen erstellen.
Mit Lexware sind Sie beim Thema E-Rechnung auf der sicheren Seite. Ihnen stehen dazu unsere bewährten Desktop-Programme zur Verfügung.
So können Sie beispielsweise mit Lexware financial office E-Rechnungen erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten. Weitere Lexware-Lösungen ermöglichen Ihnen je nach Einsatzgebiet entweder die Erstellung und den Versand oder den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Welche Lösung die richtige für Ihren Bedarf ist, können Sie unseren Videos entnehmen.
Lexware eRechnung
Die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) wird ab dem 01.01.2025 im B2B-Bereich Pflicht. Es gibt Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 39 UStG.
Die gute Nachricht vorweg: Die Einführung der E-Rechnung ist einfacher als man denkt. Lexware bietet Ihnen bereits heute einfache Lösungen, um E-Rechnungen direkt aus der Software zu versenden und mit Installation der Version 2025 ist das Erstellen und der Versand einer E-Rechnung per E-Mail kostenlos. In welchem Lexware Programmen die E-Rechnung enthalten ist, sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Vorteile
Lexware Produkte
E-Rechnungs-Features im Überblick
Bereits heute bieten Ihnen unsere Lexware Produkte einen umfassenden Funktionsumfang zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Welches Produkt Ihre individuellen Anforderungen optimal abdeckt, entnehmen Sie der Übersicht.
Anleitung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, zwingend in der Lage sein, elektronische Rechnungen gemäß der EU-Norm EN 16931 zu empfangen. Noch bis 2027 gibt es für den Versand von elektronischen Rechnungen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen. Hier ein Überblick:
FAQ
Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. So schreibt es die EU-Richtlinie 2014/55/EU vor.
Da häufig nicht alle Details einer Rechnung als strukturierter Datensatz vorliegen, sind auch sogenannte Hybridformate zugelassen, wie z.B. das ZUGFeRD-Format. Diese Formate bestehen aus einer E-Rechnung plus Bilddatei. Reine, strukturierte Formate sind die bekannten Standards XML und EDI. Im Falle der öffentlichen Verwaltung kommt nun die sogenannte XRechnung hinzu. Um diese Formate lesen zu können, ist ein spezieller Viewer erforderlich.
Was viele beim Thema E-Rechnung missverstehen: Eine reine Bilddatei ohne strukturierte Daten – zum Beispiel ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung, die dann per E-Mail verschickt wird, ist keine elektronische Rechnung.
Allgemeine Informationen zu den E-Rechnungs-Formaten XRechnung und ZUGFeRD basic/EN16931/Extended* finden Sie hier: https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000025603/
Eine detaillierte Anleitung wie Sie Lexware eRechnung einrichten finden Sie hier:
https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000012157
Das Format „PDF (signiert)“ entspricht nicht der Norm EN16931 für elektronische Rechnungen und stellt ab dem 01.01.2025 eine ‚sonstige Rechnung‘ dar.
Für den Versand von E-Rechnungen sind die Formate XRechnung und ZUGFeRD vorgeschrieben. Nähere Informationen finden Sie hier:
XRechnung: https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000025591
ZUGFeRD: https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000025590/
Das Erstellen und der Versand einer E-Rechnung ist ab Installation der Version 2025 kostenlos.
Mit der Funktion 'Digitale Belege' können Sie digitale Belege mit einer Buchung verknüpfen. Die Buchungsmaske für digitale Belege umfasst einen Belegeingangskorb, eine Navigationsleiste und eine Beleganzeige.
Alle weiteren Informationen zu den digitalen Belegen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Ja, Unternehmer, die öffentliche Aufträge für Bundesbehörden erfüllen, müssen seit dem 27. November 2020 für Aufträge über einem Betrag von 1.000 EUR zwingend elektronische Rechnungen stellen können. Ab dem 01.01.2025 wird E-Rechnung auch im B2B-Bereich Pflicht. Es gibt Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 39 UStG.
Unser Partner Cegedim e-Business GmbH, ist einer der etabliertesten Unternehmen aus den Bereichen elektronischer Rechnungsversand und Datamanagement. Langjährige Erfahrung und professionelle Abwicklung sind hier garantiert.