Hinweis:
Das Kurzarbeitergeld wirkt sich auf arbeitgeberfinanzierte bAV-Verträge nicht aus. Das sind z. B.:
- Interne Durchführungswege: Unterstützungskasse und Direktzusagen
- Externe Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds.
Anders sieht es bei Verträgen mit Entgeltumwandlung aus. Hier wird das Ist-Entgelt des Arbeitnehmers durch die Beitragszahlungen gemindert. In diesem Fall sollten Sie sich wie bereits erwähnt mit dem Arbeitnehmer/Versicherungsunternehmen besprechen, in welcher Form die Verträge weiter laufen sollen.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von1.500 € mit 'Gehaltsumwandlung aus Einmalzahlung'. Die Einmalzahlung von 1.500 EUR wird vom Arbeitgeber aufgrund von Kurzarbeit nicht mehr bezahlt.
Das Ist-Entgelt während der Kurzarbeit beträgt 1.300 € (gekürztes Brutto).
Der an die bAV abzuführende Betrag kann nicht mehr durch Gehaltumwandlung aus Einmalzahlung gedeckt werden.
Folgende Meldungen erscheinen im Lexware scout:
1. 'Überweisung aus betrieblicher Altersvorsorge übersteigt Einmalzahlung'.
Setzen Sie den Hinweis im Lexware scout auf 'inaktiv'.
2. 'Es ergibt sich ein negatives laufendes Brutto'.
Abhilfe:
Wenn die Beitrage in unveränderter Höhe gezahlt werden sollen, gehen Sie so vor:
Schritt 1: Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge im Programm ändern
- Öffnen Sie über die 'Jahresübersicht' des Mitarbeiters den Vertrag zur 'betriebliche Altersvorsorge'.
- Klicken Sie auf 'bearbeiten'.
- Kürzen Sie den Beitrag bis zum vorhandenen Ist-Entgelt. In unserem Beispiel auf 1.300 €.
- Beenden Sie den Assistenten.
2. Schritt: Restbetrag als Nettoabzug erfassen
- Klicken Sie auf 'Netto Be- und Abzüge'.
- Erfassen in der Lohnart '6901 - Abzug Altersvorsorge' den Restbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. In unserem Beispiel 200 €.
Beachten Sie: Der in der Lohnart erfasste Betrag wird beim Monatswechsel übernommen. Entfernen Sie ggf. den Betrag nach dem Monatswechsel. - Ergänzen Sie die Überweisungsangaben.
Darstellung auf der Lohnabrechnung: