Zusammenfassung
Jahresüberschuss im Überblick
- Der Jahresüberschuss steht für die positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in einem Geschäftsjahr.
- Den Jahresüberschuss berechnen Sie, indem Sie die Ausgaben von Ihren Einnahmen abziehen.
- Ermittelt wird der Jahresüberschuss in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung).
- Sind in einem Geschäftsjahr die Aufwendungen höher als die Erträge, liegt ein Jahresfehlbetrag vor. Zu viele Jahresfehlbeträge in Folge steigern das Risiko einer Insolvenz.
- Allein Kapitalgesellschaften ermitteln den Jahresüberschuss, bei Personengesellschaften ist es der Gewinn.
- Beim Jahresüberschuss handelt es sich um den Gewinn nach Steuern, alternativ wird er als operativer Gewinn bezeichnet.
- Unternehmen haben die Möglichkeit, den Jahresüberschuss für die Gewinnthesaurierung, Ausschüttung oder den Gewinnvortrag verwenden.
Definition
Was ist der Jahresüberschuss?
Der Jahresüberschuss kommt aus dem Rechnungswesen und ist in § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Zusätzlich schreibt § 266 HGB die Gliederung der Bilanz vor. Die Definition des Jahresüberschusses steht für die positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen, die in einem Geschäftsjahr entstanden sind. Für die Berechnung des Jahresüberschusses müssen Sie demnach lediglich alle Ausgaben von Ihren Einnahmen abziehen. Ermittelt wird der Jahresüberschuss in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung).
Übersteigen in dem jeweiligen Geschäftsjahr die Aufwendungen die Erträge, liegt ein negatives Ergebnis vor. Dann spricht man von einem Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss und der Jahresfehlbetrag ergeben zusammen das Jahresergebnis. Der Jahresüberschuss wird in der Bilanz unter der Position Eigenkapital ausgewiesen. Der Wert findet sich auf der Passivseite der Bilanz und muss deckungsgleich mit dem Saldo der GuV sein. Da der Jahresüberschuss ein positiver Betrag ist, erhöht sich das Eigenkapital.
Info
Allein Kapitalgesellschaften ermitteln den Jahresüberschuss
Tatsächlich ist ausschließlich bei Kapitalgesellschaften die Rede vom Jahresüberschuss. Sie sind dazu verpflichtet, im Rahmen ihres Jahresabschlusses den Jahresüberschuss in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz auszuweisen. Sind Sie hingegen Teil einer Personengesellschaft, ermitteln Sie für Ihr Unternehmen den Gewinn.
Was ist der Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Gewinn?
Der Jahresüberschuss ist der Reingewinn nach Steuern oder der operative Gewinn eines Unternehmens. Genauer gesagt ist der Jahresüberschuss der Gewinn, der sich aus der regulären Geschäftstätigkeit ergibt. Folglich sollten Sie den Jahresüberschuss nicht mit dem Umsatz verwechseln. Letztlich kommt es beim Gewinnbegriff jedoch immer auf den Kontext an.
Wie unterscheiden sich der Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?
Ein Jahresüberschuss resultiert nicht gleichzeitig in einem Bilanzgewinn. Im Jahresüberschuss werden der Gewinn- und der Verlustvortrag, Kapitalentnahmen sowie Gewinnrücklagen nicht berücksichtigt. Demnach kann es durchaus passieren, dass es trotz Jahresüberschuss einen Bilanzverlust gibt – etwa aufgrund hoher Verlustvorträge. Ein Bilanzgewinn deutet daher nicht zwangsläufig auf einen Unternehmenserfolg im jeweiligen Geschäftsjahr hin. Demnach besteht ein Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Betriebsgewinn. Das reale Ergebnis ist somit aufgrund der historischen Resultate beeinflusst.
Bei einem positiven Betrag handelt es sich um einen Bilanzgewinn, bei einem negativen Betrag um einen Bilanzverlust. Für die Ermittlung des Bilanzgewinns werden zum Jahresüberschuss diese Posten jeweils hinzugerechnet oder abgezogen:
- der Gewinnvortrag wird addiert
- der Verlustvortrag wird subtrahiert
- Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen werden addiert
- Einstellungen in Gewinnrücklagen werden subtrahiert
Den Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn berechnen
Die Berechnung des Jahresüberschusses ist nicht sonderlich schwierig. Die Aufwendungen eines Geschäftsjahres werden von den Erträgen eines Geschäftsjahres abgezogen. Das Ergebnis ist dann der Konzernjahresüberschuss oder im Falle eines negativen Ergebnisses der Jahresfehlbetrag.
Der Jahresüberschuss beinhaltet das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie die Auswirkungen von Steuern auf das Einkommen und den Ertrag.
Alle weiteren Faktoren wie die Gewinn- und Verlustvorträge (in der GuV) aus vorangegangenen Perioden oder Entnahmen aus Rücklagen, sind erst für die fortführende Berechnung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes wichtig.
Für die Ermittlung des Bilanzgewinns bzw. Bilanzverlustes stellt der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag die Grundlage dar. Der Jahresüberschuss wird um den Gewinn- oder Verlustvortrag des vorangegangenen Geschäftsjahres erhöht oder gemindert.
Außerdem werden nicht berücksichtigte Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen hinzugerechnet und Einstellungen in Gewinnrücklagen abgezogen. Ein positiv berechnetes Betriebsergebnis ergibt einen Bilanzgewinn, ein negatives Ergebnis einen Bilanzverlust. Außerdem kann sich das Jahresergebnis auf das Eigenkapital positiv auswirken.
Der Jahresüberschuss in der Bilanz
Der Wert des Jahresüberschusses muss identisch mit dem Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung sein. In der Bilanz wird er als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen.
In einem Fall wird der Jahresüberschuss nicht als Teil des Eigenkapitals in der Bilanz ausgewiesen: Sobald der Jahresüberschuss für einen bestimmten Zweck verwendet wurde, wird der verbleibende Teil nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Bilanzgewinn ausgewiesen.
Der Bilanzgewinn wird nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn diese nach einer teilweise erfolgten Ergebnisverwendung erstellt wurde. Der daraus entstehende Gewinn steht auf der Passiv-Seite.
Der Bilanzgewinn wird auf die Posten Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern verteilt.
Der Reingewinn in der GuV
Wird die Verwendung des Jahresergebnisses im Jahresabschluss ausgeklammert, ist der Jahresüberschuss in der GuV und der Bilanz auszuweisen.
In der GuV werden Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen erst nach dem Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag berücksichtigt. Die Verwendung des Jahresüberschusses verändert die Positionen für Kapital- und Gewinnrücklagen und bildet die Grundlage für die Verwendung des Geschäftserfolgs.
Der Jahresüberschuss kann ebenfalls nachträglich beeinflusst werden. Fällt dieser niedrig aus oder handelt es sich um einen Jahresfehlbetrag, kann das Ergebnis durch den Verkauf von Vermögensgegenständen oder die Auflösung stiller Reserven erhöht werden.
Damit das nicht nachträglich notwendig ist, kann in der Bilanzanalyse der bereinigte Jahresüberschuss ermittelt werden. Dafür werden die Zinsen, Abschreibungen und Steuern aus der Berechnung herausgenommen. Das Ergebnis dient ausschließlich Analysezwecken und darf weder in der Bilanz noch der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchen.
Info
Was sagt ein positives Jahresergebnis aus?
Ein Jahresüberschuss weist auf den Geschäftserfolg eines Unternehmens hin. Es ist ein Indiz dafür, dass das Unternehmen gesund ist und wachsen kann. Liegen mehrere Jahre in Folge ein Jahresfehlbetrag vor, droht die Insolvenz. Ab einem bestimmten Zeitpunkt wird es zunehmend schwieriger, den Verlust mit Rücklagen auszugleichen.
Welche Verwendung findet der Jahresüberschuss?
Unternehmen, die in ihrer Bilanz einen Jahresüberschuss vorweisen können, haben drei Optionen zur Verwendung des Jahresüberschusses. Zunächst müssen sie die potenziell festgelegten Regeln aus dem Gesellschaftervertrag berücksichtigen. Erst im nächsten Schritt entscheidet die Gesellschafterversammlung, wie der Gewinn zum Einsatz kommen soll.
Gewinnthesaurierung
Im Falle einer Gewinnthesaurierung bleiben die erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen. Diese werden in Rücklagen gesteckt oder für Investitionen reserviert. Dieser Betrag findet sich in der Bilanz ebenfalls unter dem Eigenkapital. Aktiengesellschaften sind ohnehin gesetzlich dazu verpflichtet, Rücklagen in Höhe von 10 Prozent des Stammkapitals zu bilden. Ferner ist es dem Aufsichtsrat und dem Vorstand gestattet, bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses als Gewinnrücklage zu nutzen. Dafür benötigen sie nicht die Zustimmung der Hauptversammlung.
Wichtig ist, dass die Änderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Jahresüberschuss auftauchen. Alternativ dürfen sich Kapitalgesellschaften in einem separaten Dokument zur Verwendung des Jahresüberschusses äußern.
Ausschüttung
Hat ein Unternehmen seine geforderten Rücklagen erfolgreich gebildet, steht es ihm frei, die Gewinne an die Gesellschafterauszuschütten. In Aktiengesellschaften erhalten die Aktionäre Dividenden. Voraussetzung dafür ist hingegen, dass ein Bilanzgewinn vorliegt. Andernfalls ist eine Ausschüttung nicht erlaubt.
Daher müssen in einem ersten Schritt zunächst die Gewinne und Verluste aus dem vorherigen Geschäftsjahr eingerechnet werden. Des Weiteren muss ein Unternehmen darauf achten, dass der ausgeschüttete Gewinn nicht das Stammkapital unterschreitet.
Gewinnvortrag
Darüber hinaus können Aktiengesellschaften ihren Jahresüberschuss als Gewinnvortrag für das kommende Geschäftsjahr verwenden. Dieser wird dann zur Bilanz hinzugerechnet. Dadurch wird es möglich, einen Bilanzgewinn zu erzielen und sogar in einem Verlustjahr Dividende auszuzahlen. Ein Gewinnvortrag entsteht, wenn nach Rücklagen und Ausschüttungen immer noch ein Gewinn verbleibt.
Über die Höhe des Gewinnvortrags entscheiden die Gesellschafter zu Beginn der Gesellschafterversammlung. Diese Wahlmöglichkeit besteht indessen nur für Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften für das Eigenkapital sowie für Verluste privat. Demzufolge müssten sie mit ihrem Privatvermögen dafür aufkommen.
Der Jahresüberschuss zur Ermittlung von Kennzahlen
Der Jahresüberschuss kann zur Berechnung von Kennzahlen verwendet werden. Beispielsweise zur Berechnung der Eigenkapitalrentabilität:
Die Eigenkapitalrentabilität gibt die Rentabilität des eingesetzten Eigenkapitals an. Hier die Formel dazu:
Eigenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss / Eigenkapital
Info
Wie wird der Gewinn bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften ausgezahlt?
Sind Sie als Einzelunternehmer – also beispielsweise als Freiberufler oder Gewerbetreibender – aktiv, haben Sie das Recht, Privatentnahmen nach Belieben zu tätigen. Sind Sie Teil einer Personengesellschaft, wie es die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) sind? Dann sollten Sie die Abläufe und Regelungen der Gewinnausschüttungen im Gesellschaftsvertrag festlegen.